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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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higen war, die dann tatsächlich die <strong>Die</strong>nstpflicht abzuleisten<br />

hatten. 1168<br />

Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Durchführung des<br />

Vierjahresplanes – Bestellung e<strong>in</strong>es Reichskommissars für<br />

die Preisbildung – vom 29. Oktober 1936 1169 übernahm die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> als untere Verwaltungsbehörde e<strong>in</strong>e weitere<br />

neue Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. <strong>Die</strong> neugegründete<br />

Städtische Preisbehörde umfasste jeweils drei<br />

Sachbearbeiter für Miet- und Grundstückssachen und für die<br />

übrigen Sachgebiete, zu denen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Überwachung<br />

des Lebensmittelsektors des E<strong>in</strong>zelhandels und des<br />

Handwerks gehörte. 1170 Während für den Bereich Mieten und<br />

Grundstücke <strong>der</strong> Preisbehörde sogar preisbildende Befugnisse<br />

zustanden, konnten <strong>in</strong> den an<strong>der</strong>en Sachgebieten lediglich<br />

Ordnungsstrafen, hauptsächlich im Rahmen von 20<br />

bis 100 RM, verhängt werden. Oberbürgermeister Memmel<br />

begründete die Notwendigkeit <strong>der</strong> Preisbehörde damit, dass<br />

zuvor Angebot und Nachfrage den Preis bestimmt haben,<br />

jetzt aber <strong>der</strong> nationalsozialistische Grundsatz, Geme<strong>in</strong>nutz<br />

gehe vor Eigennutz, „an Stelle dieses kapitalistischen Denkens<br />

den gerechten Preis“ festsetze. 1171 Nachdem <strong>der</strong> Großteil<br />

<strong>der</strong> Sachbearbeiter zum Kriegsdienst e<strong>in</strong>gezogen worden<br />

war und 1942 nur noch e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger Bediensteter für Mietpreisangelegenheiten<br />

beschäftigt werden konnte, wurde vom<br />

1. April 1942 an die Preisüberwachung von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

auf das Polizeipräsidium <strong>Würzburg</strong> übertragen. 1172<br />

1168<br />

Surén/Loschel<strong>der</strong>, Bd. 1, S. 54.<br />

1169<br />

RGBl. 1936 I, 927.<br />

1170<br />

XXXI. Verwaltungsbericht, S. 127 f.<br />

1171<br />

Memmel, S. 71.<br />

1172<br />

XXXI. Verwaltungsbericht, S. 127.<br />

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