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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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VI. Ausgewählte Schwerpunkte kommunaler Arbeit <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung 1933-1945<br />

1. Sicherheit und Ordnungsverwaltung<br />

1.1. Städtische Feuerwehr<br />

Bereits im Januar 1935 begann die Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Würzburg</strong> sich mit Vorträgen, Lehrgängen, Planspielen und<br />

E<strong>in</strong>satzübungen <strong>in</strong>tensiv mit dem Luftschutz zu beschäftigen,<br />

so dass ihre eigentliche Tätigkeit, die Brandbekämpfung,<br />

immer mehr <strong>in</strong> den H<strong>in</strong>tergrund gedrängt wurde. 1122<br />

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes über das Feuerlöschwesen<br />

vom 23. November 1938“ 1123 im Jahre 1940 verlor die Freiwillige<br />

Feuerwehr ihre rechtliche Stellung als Vere<strong>in</strong>. Sie<br />

wurde dem Reichsm<strong>in</strong>isterium des Innern angeglie<strong>der</strong>t und<br />

dem Reichsführer SS und dem Chef <strong>der</strong> Deutschen Polizei<br />

unterstellt. <strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> war aber weiterh<strong>in</strong> verpflichtet,<br />

die f<strong>in</strong>anziellen Mittel für die Unterhaltung <strong>der</strong> Feuerschutzpolizei<br />

und für die Bereitstellung und Unterhaltung <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Löschgeräte, Bekleidung, Ausrüstung, Alarme<strong>in</strong>richtungen,<br />

Wasserversorgungsanlagen und Gerätehäuser<br />

aufzubr<strong>in</strong>gen. 1124<br />

Nach dem Bombenangriff vom 16. März 1945 rückte e<strong>in</strong> großer<br />

Teil <strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er Feuerwehr mit Ausrüstung und Per-<br />

1122<br />

<strong>Stadt</strong>AW ZGS „Feuerwehr I“, Freiwillige Feuerwehr <strong>Würzburg</strong> Jahresbericht<br />

1935, S. 3; Unterlagen zum Planspiel am 31.01.1940 unter<br />

Teilnahme von Oberbürgermeister Memmel <strong>in</strong> <strong>Stadt</strong>AW, ZGS „Luftschutz“.<br />

1123<br />

RGBl. 1938 I, 1662.<br />

1124<br />

Surén/Loschel<strong>der</strong>, Deutsche Gemeideordnung, Bd. 1, S. 62.<br />

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