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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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des geme<strong>in</strong>dlichen Aufgabenbereichs durch staatliche, halbstaatliche<br />

und parteiabhängige Institutionen bemerkbar. 1118<br />

<strong>Die</strong>se zunehmende Aushöhlung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

durch Organisationen wie DAF, NSV und HJ gründete<br />

auf dem politischen Ausschließlichkeitsanspruch <strong>der</strong><br />

NSDAP. 1119 Zudem wurden die Geme<strong>in</strong>den durch die Schaffung<br />

von Son<strong>der</strong>behörden auf Reichsebene und Son<strong>der</strong>kompetenzen<br />

e<strong>in</strong>zelner Reichsm<strong>in</strong>ister sowie e<strong>in</strong>er Kompetenzverlagerung<br />

auf die Kreisebene erheblich <strong>in</strong> ihrem Aufgabenbereich<br />

e<strong>in</strong>geschränkt. 1120<br />

Nach <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong> <strong>Republik</strong><br />

zur mo<strong>der</strong>nen Leistungsverwaltung fand im Dritten Reich<br />

fast nur noch e<strong>in</strong>e „Dase<strong>in</strong>svorsorge“ statt. <strong>Die</strong>se Tendenz<br />

verstärkte sich mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Nunmehr<br />

g<strong>in</strong>g es <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie nur noch um die Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> Grundbedürfnisse <strong>der</strong> Bevölkerung. Auch die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Würzburg</strong> sah sich mit e<strong>in</strong>er Anzahl neuer Aufgaben konfrontiert.<br />

Ihr Zuständigkeitsbereich erweiterte sich z.B. auf die<br />

Ausgabe von Lebensmittelkarten und Bezugssche<strong>in</strong>en, den<br />

Luftschutz sowie die Raumbeschaffung für die Wehr-<br />

macht. 1121<br />

1118 Löw, S. 149; Matzerath, S. 369 ff.<br />

1119 Matzerath, Kommunale Leistungsverwaltung, S. 17.<br />

1120<br />

Vgl. z.B. den Reichskommissar für den sozialen Wohnungsbau, die<br />

Kompetenzen des Reichsm<strong>in</strong>isters für Volksaufklärung und Propaganda<br />

<strong>in</strong> kommunalen Theaterangelegenheiten sowie im Gesundheitswesen<br />

das Gesetz zur Vere<strong>in</strong>heitlichung des Gesundheitswesens vom<br />

03.07.1934 (RGBl. 1934 I, 531).<br />

1121<br />

Mutius, S. 1080.<br />

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