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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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wesens, <strong>der</strong> körperlichen Ertüchtigung sowie <strong>der</strong> Kranken-,<br />

Gesundheits- und Wohlfahrtspflege.<br />

3. Normative Grundlagen kommunaler Aufgaben <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> im Dritten Reich<br />

Gemäß § 2 Abs. 2 DGO war es den Geme<strong>in</strong>den gestattet<br />

„jede Aufgabe, die mit dem Wesen und dem Zweck <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

als Träger öffentlicher Verwaltung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang“ 1115<br />

stand, als eigene zu übernehmen. Dabei ergaben sich lediglich<br />

E<strong>in</strong>schränkungen dieser Allzuständigkeit aus <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

und aus § 7 DGO, <strong>der</strong> sie zur E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong><br />

Grundsätze <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit verpflichtete. 1116 Weitere<br />

E<strong>in</strong>griffe gestattete die Deutsche Geme<strong>in</strong>deordnung nur aufgrund<br />

e<strong>in</strong>er gesetzlichen Grundlage. Im Vergleich mit <strong>der</strong><br />

Bayerischen Geme<strong>in</strong>deordnung von 1927, welcher <strong>der</strong><br />

Grundsatz <strong>der</strong> Universalität nur mittelbar im Wege <strong>der</strong> Auslegung<br />

des <strong>in</strong> ihrem Art.1 normierten „Rechts <strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong><br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> Gesetze“ zu entnehmen war,<br />

machten die nationalsozialistischen Gesetzgeber <strong>in</strong> <strong>der</strong> amtlichen<br />

Begründung zu § 2 DGO nunmehr deutlich: „§ 2 Abs.<br />

2 DGO hält den Grundsatz <strong>der</strong> Unbeschränktheit des Aufgabenkreises<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den, den Grundsatz <strong>der</strong> sogenannten<br />

Totalität o<strong>der</strong> Universalität, aufrecht“. 1117 Dass es sich bei <strong>der</strong><br />

Betonung <strong>der</strong> Universalität <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den im Nationalsozialismus<br />

lediglich um e<strong>in</strong>e leere Worthülse handelte, machte<br />

sich aber sehr schnell durch e<strong>in</strong>e weitgehende Aushöhlung<br />

1115<br />

Erste Anweisung zur Ausführung <strong>der</strong> Deutschen Geme<strong>in</strong>deordnung,<br />

Run<strong>der</strong>lass des Reichs- und Preußischen M<strong>in</strong>isteriums des Innern vom<br />

22.03.1935 (MbliV. S. 415), zu § 2.<br />

1116<br />

Löw, S. 146; Vgl. auch §§ 67 ff. DGO.<br />

1117<br />

Laforet/von Jan/Schattenfroh, S. 141; Löw, S. 147.<br />

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