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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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schwer durchgeführt werden konnten. 1106 Auch die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Würzburg</strong> erhielt damit während <strong>der</strong> Kriegsjahre e<strong>in</strong>en Teil<br />

ihrer verwaltungsorganisatorischen Selbständigkeit zurück,<br />

welche ihr zuvor durch die Nationalsozialisten genommen<br />

worden war. 1107<br />

Im E<strong>in</strong>klang mit dem nationalsozialistischen Führerpr<strong>in</strong>zip<br />

wurde die gesamte Geme<strong>in</strong>deverwaltung gemäß §§ 6 Abs.<br />

1, 32 DGO <strong>in</strong> den Verantwortungsbereich des ernannten ersten<br />

Bürgermeisters, dem autoritären „Leiter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de“<br />

gestellt. 1108 <strong>Die</strong> ihm beigestellten ernannten Ratsherren<br />

mussten sich gemäß §§ 48, 55 DGO mit e<strong>in</strong>er bloßen Beratungsfunktion<br />

zufrieden geben. Unterblieb e<strong>in</strong>e Beratung des<br />

Bürgermeisters mit den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äten, blieben die Handlungen<br />

des Bürgermeisters dennoch rechtswirksam. 1109 Ke<strong>in</strong>e<br />

Beachtung fand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Deutschen Geme<strong>in</strong>deordnung von<br />

1935 <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretung durch<br />

die Bürgerschaft; die Amtsträger wurden nun im Zusammenhang<br />

von Partei und Staat ernannt, was zu e<strong>in</strong>em völligen<br />

Abhängigkeitsverhältnis führte. 1110 Zahlreiche weitere Mitwirkungsrechte,<br />

die die Deutsche Geme<strong>in</strong>deordnung <strong>der</strong><br />

NSDAP e<strong>in</strong>räumte, öffnete die Tür zu e<strong>in</strong>er unbeschränkten<br />

E<strong>in</strong>flussnahme auf die geme<strong>in</strong>dliche <strong>Selbstverwaltung</strong>. 1111<br />

1106<br />

Mutius, S. 1080.<br />

1107<br />

Vgl. Ribhegge, S. 54.<br />

1108<br />

Probst, <strong>Die</strong> Entwicklung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen <strong>Selbstverwaltung</strong> <strong>in</strong> Bayern,<br />

S. 156.<br />

1109<br />

Schön, <strong>Die</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äte und Beiräte nach <strong>der</strong> Deutschen Geme<strong>in</strong>deordnung,<br />

S. 17.<br />

1110<br />

Matzerath, Nationalsozialismus und kommunale <strong>Selbstverwaltung</strong>, S.<br />

433.<br />

1111<br />

Vgl. §§ 3 Abs. 2 S. 2; 33; 41; 45; 50; 51 DGO; Probst, S. 157.<br />

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