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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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gen zwecks Vere<strong>in</strong>fachung <strong>der</strong> Verwaltung zu rechtferti-<br />

gen. 1087<br />

Der unmittelbaren Machteroberung durch die Nationalsozialisten<br />

folgte <strong>der</strong>en Stabilisierung ab Mai 1933. Viele <strong>der</strong> zuvor<br />

beurlaubten leitenden Geme<strong>in</strong>debeamten wurden nun<br />

endgültig pensioniert und <strong>in</strong> den meisten Fällen durch altgediente<br />

Nationalsozialisten, die sogenannten „Alten Kämpfer“<br />

ersetzt. <strong>Die</strong> Ausschaltung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Parteien auf kommunaler<br />

Ebene stellte e<strong>in</strong>e weitere wichtige Konsolidierung <strong>der</strong><br />

Macht <strong>der</strong> NSDAP dar. Dabei stellten die Nationalsozialisten<br />

von Anfang an klar, dass von nun an die unmittelbare Beteiligung<br />

des Volkes an <strong>der</strong> Bestellung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deorgane<br />

<strong>der</strong> Vergangenheit angehörte. Darüber h<strong>in</strong>aus wurde versucht,<br />

e<strong>in</strong>e gesetzliche Rechtfertigung für die Art <strong>der</strong> durch<br />

die Beseitigung <strong>der</strong> demokratischen Parteien frei gewordenen<br />

und daher neu zu besetzenden Sitze <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äten<br />

zu schaffen. 1088<br />

<strong>Die</strong> bisherigen Geme<strong>in</strong>devertreter verloren immer mehr ihren<br />

organisatorischen und politischen Rückhalt; die NSDAP hatte<br />

nun das alle<strong>in</strong>ige Sagen <strong>in</strong> den deutschen Geme<strong>in</strong>deparlamenten.<br />

1089 Zudem traten außerhalb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deparla-<br />

1087 Mommsen, S. 39 ff.<br />

1088<br />

Vgl. RGBl. 1933 I, 462; GVBl. 1933, 186; entsprechend dieser Bekanntmachung<br />

waren <strong>in</strong> den mittelbaren Geme<strong>in</strong>den die Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äte<br />

durch das Bezirksamt im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Kreisleiter <strong>der</strong> NSDAP<br />

zu berufen und <strong>in</strong> den unmittelbaren Geme<strong>in</strong>den durch die Regierung<br />

(Kammer des Innern) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Kreisleiter und dem 1. Bürgermeister.<br />

1089<br />

Matzerath, <strong>Die</strong> Zeit des Nationalsozialismus, S. 103 ff.<br />

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