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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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<strong>Die</strong> Themen Kommunalpolitik und <strong>Selbstverwaltung</strong> bildeten<br />

vor 1933 für den Nationalsozialismus nur e<strong>in</strong>en Nebenkriegsschauplatz<br />

bei <strong>der</strong> Eroberung <strong>der</strong> Macht im Staate.<br />

Dass die NSDAP auf kommunaler Ebene vor 1933 kaum<br />

nennenswerte Erfolge verzeichnen konnte, lag zum e<strong>in</strong>en<br />

daran, dass die letzten Kommunalwahlen 1929, also vor dem<br />

Aufstieg <strong>der</strong> Nationalsozialisten, stattgefunden hatten; zum<br />

an<strong>der</strong>en verfügte sie bis dah<strong>in</strong> we<strong>der</strong> über e<strong>in</strong> kommunalpolitisches<br />

Konzept noch über e<strong>in</strong>e ausreichende Zahl von qualifizierten<br />

Mitglie<strong>der</strong>n für Verwaltungsaufgaben auf kommunaler<br />

Ebene. 1084<br />

<strong>Die</strong> eigentliche Eroberung <strong>der</strong> kommunalen Positionen 1933<br />

erfolgte hauptsächlich durch die Verteilung <strong>der</strong> Sitze nach<br />

dem Ergebnis <strong>der</strong> Reichstagswahl. Mit diesem vorläufigen<br />

Gesetz zur Gleichschaltung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> mit dem Reich 1085<br />

zeigten die nationalsozialistischen Machthaber zum ersten<br />

Mal auf kommunaler Ebene ihre antidemokratische Grundhaltung<br />

und griffen massiv <strong>in</strong> die <strong>Selbstverwaltung</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

e<strong>in</strong>, <strong>in</strong>dem die gewählten Geme<strong>in</strong>deabgeordneten<br />

<strong>der</strong> KPD bei <strong>der</strong> Neubildung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äte unberücksichtigt<br />

blieben. 1086 Zudem übernahmen zahlreiche Nationalsozialisten<br />

die Positionen <strong>der</strong> früheren Geme<strong>in</strong>debeamten,<br />

die aufgrund Beurlaubung, Schutzhaft o<strong>der</strong> Rücktritten nach<br />

Druckausübung ausgeschieden waren. Durch gesetzliche<br />

Bestimmungen wie das „Gesetz zur Wie<strong>der</strong>herstellung des<br />

Berufsbeamtentums“ wurde dabei aus nationalsozialistischer<br />

Sicht versucht, diese Entlassungen von „Nichtariern“ und<br />

„politisch Unzuverlässigen“ sowie die Ruhestandversetzun-<br />

1084<br />

Matzerath, <strong>Die</strong> Zeit des Nationalsozialismus, S. 102.<br />

1085<br />

RGBl. 1933 I, 153.<br />

1086<br />

Reiter, <strong>Die</strong> geschichtliche Entwicklung <strong>der</strong> kommunalen Selbstver-<br />

waltung <strong>in</strong> Bayern, S. 82.<br />

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