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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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30. Januar 1939 1076 e<strong>in</strong> erheblicher E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die kommunale<br />

<strong>Selbstverwaltung</strong>. In § 1 des Gesetzes wurde den Geme<strong>in</strong>den<br />

nämlich die Errichtung und Unterhaltung <strong>der</strong> Heime <strong>der</strong><br />

HJ als Pflichtaufgabe aufgebürdet, während sich Partei und<br />

Staat an den Kosten nur nach Maßgabe <strong>der</strong> ihnen zur Verfügung<br />

stehenden Mittel zu beteiligen hatten.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Würzburg</strong>er <strong>Stadt</strong>verwaltung unterstützte die HJ <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie durch die Bereitstellung von HJ-Heimen auf Kosten <strong>der</strong><br />

städtischen Kassen. So hatte die <strong>Stadt</strong> bereits Ende 1935<br />

auf eigene Kosten mehrere HJ-Heime e<strong>in</strong>gerichtet und dafür<br />

rund 10.000 RM aufgewendet. 1077 Es folgten weitere För<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> HJ wie die Überlassung des Gebäudes <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Polizeistation Burkard als HJ-Heim 1078 und <strong>der</strong> Bau<br />

e<strong>in</strong>es Fachwerkhauses <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lehmgrubensiedlung mit e<strong>in</strong>em<br />

Kostenvoranschlag von 44.000 RM, das zwar im Eigentum<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> blieb, aber <strong>der</strong> HJ zur Verfügung gestellt wurde.<br />

1079 Darüber h<strong>in</strong>aus stellte die <strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> HJ immer wie<strong>der</strong><br />

f<strong>in</strong>anzielle Zuschüsse zur Verfügung wie beispielsweise für<br />

die Durchführung e<strong>in</strong>es Führernachwuchslagers. 1080<br />

Für die NSV errichtete die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rosenmühle<br />

e<strong>in</strong>e Schwe<strong>in</strong>emästerei mit e<strong>in</strong>er Kapazität für 1.000<br />

Schwe<strong>in</strong>e. 1081 Nachdem die NSV dann auch noch f<strong>in</strong>anzielle<br />

1076<br />

RGBl. 1939 I, 215.<br />

1077<br />

WGA, Nr. 300, 31.12.1935, S. 3.<br />

1078<br />

RP 400, Ratssitzung am 06.03.1937.<br />

1079<br />

RP 400, Ratssitzung am 23.11.1937: „<strong>Die</strong> Planung erfolgte <strong>in</strong> enger<br />

Zusammenarbeit mit den HJ-<strong>Die</strong>nststellen. Haus und Grundstück wird<br />

<strong>der</strong> HJ zur Verfügung gestellt, bleibt aber im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, die<br />

auch die Bauunterhaltung trägt. Das Heim wird als fränkisches Fachwerkgiebelhaus<br />

erstellt.“.<br />

1080<br />

Vgl. RP 399, Polizei- und Verwaltungssenatssitzung am 08.05.1934.<br />

1081 Schott, S. 371.<br />

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