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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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nationalsozialistische <strong>Stadt</strong>rat Karl Wolz und Gauamtsleiter<br />

Hans Streller wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Sitzung nach Durchführung<br />

<strong>der</strong> neuen Geme<strong>in</strong>deordnung zu Ehrenratsherren ernannt.<br />

1034 Oberbürgermeister Theo Memmel würdigte bei<br />

dieser Gelegenheit die Verdienste <strong>der</strong> beiden Geehrten gebührend.<br />

E<strong>in</strong>stimmig wurde <strong>der</strong> Antrag Memmels angenommen<br />

und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat dankte dem Oberbürgermeister, dass<br />

er die Gelegenheit ergriffen hatte, zwei alte und hochverdiente<br />

Kämpfer zu ehren 1035<br />

Der neue <strong>Stadt</strong>rat setzte sich nun aus 16 Selbständigen, 9<br />

Beamten und Angestellten sowie 7 Parteifunktionären zusammen.<br />

1036 Auffallend ist dabei, dass ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger Arbeiter<br />

unter den neuen 32 Ratsherren <strong>der</strong> Nationalsozialistischen<br />

Deutschen Arbeiterpartei im <strong>Würzburg</strong>er <strong>Stadt</strong>rat vertreten<br />

war. Frauen konnten nach § 6 Abs. 2 DGO nicht mehr zu<br />

Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äten berufen werden.<br />

<strong>Die</strong> Rolle, die die neuen Ratsherren <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> <strong>in</strong> den<br />

nächsten Jahren spielen sollten, erläuterte Oberbürgermeister<br />

Memmel <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Ansprache an die neuen Mandatsträger<br />

sehr deutlich: „<strong>Die</strong> Ratsherren s<strong>in</strong>d das genossenschaftliche<br />

Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Selbstverantwortung. Sie stammen aus dem<br />

Volk, leben im Volk, leben mit dem Volk [...] <strong>Die</strong> Ratsherren<br />

beschließen nicht, sie stimmen auch nicht ab. Je<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelne<br />

von ihnen steht als selbstverantwortlicher Berater dem Leiter<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zur Seite. Ihre Pflicht ist es, <strong>in</strong> dieser ihrer Eigenverantwortlichkeit<br />

nur dem Wohle <strong>der</strong> Bevölkerung, dem<br />

Wohl unserer schönen <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> zu dienen.“ 1037 Den<br />

1034 RP 399, Sitzung des vorläufigen Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats am 24.05.1935.<br />

1035 MZ, Nr. 120, 25.05.1935, S. 6.<br />

1036 XXX. Verwaltungsbericht, S. 5.<br />

1037 WGA, Nr. 227, 02.10.1935, S. 4.<br />

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