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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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1939 als berufsmäßiger <strong>Stadt</strong>rat und hauptamtlicher Beigeordneter<br />

berufen und ihm das Schul- und Erziehungswesen<br />

sowie die Jugendarbeit übertragen. 993 Dr. Lauterbach, <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>e lange kommunalpolitische Erfahrung vorweisen konnte<br />

und mit dem Referat „Schul- und Erziehungswesen, kulturelle<br />

D<strong>in</strong>ge und Baupolizei“ betraut wurde, konnte sich gegen<br />

18 weitere Bewerber durchsetzen und wurde den Ratsherren<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Sitzung am 15. September 1939 vorgestellt. 994 Oberbürgermeister<br />

Memmel hatte bereits im August 1939 die<br />

Ratsherren darüber <strong>in</strong>formiert, dass er Dr. Lauterbach aufgrund<br />

se<strong>in</strong>er guten E<strong>in</strong>arbeitung noch <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Probezeit<br />

zum unwi<strong>der</strong>ruflichen Beigeordneten ernennen wolle. 995<br />

<strong>Die</strong> Berufung Dr. Lauterbachs zum Rechtsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Würzburg</strong> war die erste Stellenbesetzung <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Würzburg</strong>, die nach dem In-Kraft-Treten <strong>der</strong><br />

Deutschen Geme<strong>in</strong>deordnung von 1935 erfolgte. <strong>Die</strong>s bedeutete,<br />

dass auf Vorschlag des Beauftragten <strong>der</strong> Partei,<br />

Fritz Conrad, die Regierung von Ma<strong>in</strong>franken <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung<br />

Lauterbachs gemäß § 41 DGO zustimmen musste. 996 Hier<br />

zeigte sich, welche erheblichen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die <strong>Selbstverwaltung</strong><br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den nach dem Erlass <strong>der</strong> DGO h<strong>in</strong>genom-<br />

(Nachfolge des Dr. Umhau). Vorverhandlungen über die Berufung. 1938<br />

bis 1939. Dr. Lauterbach)“.<br />

993<br />

Zur Berufung Lauterbachs vgl. EAPl 030/19 „Besetzung e<strong>in</strong>er hauptamtlichen<br />

Beigeordnetenstelle (Nachfolge des Dr. Umhau). Vorverhandlungen<br />

über die Berufung. 1938 bis 1939. Dr. Lauterbach“; Vgl. auch RP<br />

401, Ratssitzung am 15.03.1939.<br />

994<br />

XXXI. Verwaltungsbericht, S. 2; EAPl 030/19 „Besetzung e<strong>in</strong>er hauptamtlichen<br />

Beigeordnetenstelle (Nachfolge des Dr. Umhau). Vorverhandlungen<br />

über die Berufung. 1938 bis 1939. Dr. Lauterbach“; Eyr<strong>in</strong>g, S.<br />

126.<br />

995<br />

RP 401, Ratssitzung am 15.08.1939.<br />

996<br />

Allgeme<strong>in</strong> zur Berufung leiten<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>debeamter Matzerath, Nati-<br />

onalsozialismus und kommunale <strong>Selbstverwaltung</strong>, S. 260 ff.<br />

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