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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Memmel zum Kreistagspräsidenten gewählt, 1935 bereits<br />

aber wie<strong>der</strong> abgesetzt. Memmel trat 1935 <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en<br />

SS bei und gehörte auch zahlreichen weiteren NS-<br />

Organisationen an. So war er u.a. seit 1934 Mitglied des<br />

NSV und des RDB, seit 1934/35 Mitglied <strong>der</strong> Deutschen Akademie.<br />

Es folgte 1936 die Mitgliedschaft im RKB und<br />

NSLB. Dem NS-Altherrenbund, <strong>in</strong> dem er auch die Position<br />

des Altherrenschaftsführers e<strong>in</strong>nahm, trat er 1938 bei. 1939<br />

wurde <strong>der</strong> nationalsozialistische Oberbürgermeister auch<br />

noch stellvertreten<strong>der</strong> Ortsgruppenleiter. Im Jahre 1943,<br />

nach dem Ablauf <strong>der</strong> zehnjährigen Amtszeit, erfolgte die Berufung<br />

Memmels zum Oberbürgermeister auf Lebenszeit<br />

gemäß § 44 S. 2 DGO. 949 Dazu wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ratssitzung am<br />

21. Dezember 1942 mit Zustimmung des Beauftragten <strong>der</strong><br />

Partei § 1 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> durch e<strong>in</strong>en<br />

Absatz 2 ergänzt: „Der im Amt bef<strong>in</strong>dliche Oberbürgermeister<br />

Theo Memmel wird auf Lebenszeit wie<strong>der</strong>berufen“. 950 Dr.<br />

Lauterbach konnte daraufh<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ratssitzung am 10. Juni<br />

1943 verkünden, dass <strong>der</strong> „Reichsm<strong>in</strong>ister des Innern [...]<br />

sich mit dem Vorschlag des Beauftragten <strong>der</strong> NSDAP e<strong>in</strong>-<br />

und arm, stets nach dem Grundsatz: ‚Geme<strong>in</strong>nutz geht vor Eigennutz!‘<br />

Ich werde stets die Tradition <strong>der</strong> Väter hochhalten, e<strong>in</strong> treuer Sachwalter<br />

<strong>der</strong> Jugend werden mit Glut und Blut und mich stets e<strong>in</strong>setzen für me<strong>in</strong><br />

Volk und Heimatland. Durch diesen Schwur, mit dem ich me<strong>in</strong> Amt übernahm,<br />

habe ich me<strong>in</strong> Ich und persönliches Leben zurückgestellt h<strong>in</strong>ter<br />

me<strong>in</strong>em <strong>Die</strong>nst. Dass ich me<strong>in</strong>e Tätigkeit dem Volk, dem Vaterland und<br />

me<strong>in</strong>em Führer widmen werde, das soll me<strong>in</strong> feierlicher Schwur se<strong>in</strong> und<br />

Gott helfe mir, daß ich ihn halte. Heil!“.<br />

949<br />

Maßgeblich für die Berechnung se<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Amtszeit des Oberbürgermeisters<br />

war Art. 67 Abs. 1 <strong>der</strong> GO 1927, da Memmel am 27.04.1933<br />

gewählt wurde und somit § 44 Abs. 1 DGO, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Amtszeit von zwölf<br />

Jahren vorsah, nicht e<strong>in</strong>schlägig war.<br />

950<br />

RP 402, Ratssitzung am 21.12.1942.<br />

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