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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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immer noch das Amt des Oberbürgermeisters <strong>in</strong>ne. 910 E<strong>in</strong>e<br />

endgültige Amtsenthebung wäre nur aufgrund des § 7 Abs. 1<br />

des „Gesetzes zur Wie<strong>der</strong>herstellung des Berufsbeamtentums“<br />

911 durch das M<strong>in</strong>isterium des Innern möglich gewesen.<br />

E<strong>in</strong> Brief Löfflers vom 22. April 1933 an den kommissarischen<br />

Bürgermeister Memmel lässt den Schluss zu, dass auf<br />

Löffler seitens Memmel massiv Druck ausgeübt wurde, von<br />

sich aus se<strong>in</strong>e Versetzung <strong>in</strong> den Ruhestand zu beantragen.<br />

912 Memmels Vorgehensweise war erfolgreich; noch am<br />

selben Tag bat Löffler um die Versetzung <strong>in</strong> den Ruhestand<br />

gemäß den Bestimmungen se<strong>in</strong>es <strong>Die</strong>nstvertrages. 913 Der<br />

<strong>Stadt</strong>rat nahm das Gesuch am 27. April e<strong>in</strong>stimmig an. 914<br />

Noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> gleichen Sitzung wurde Theo Memmel, nachdem<br />

910<br />

„Be[kanntmachung] d[es] Staatsm<strong>in</strong>[isteriums] d[es] Inn[ern] v[om]<br />

20.4.1933, Nr. 240 I 18 über die Neubildung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>äte sowie <strong>der</strong><br />

Bezirks- und Kreistage“, <strong>in</strong>: BStA, Nr. 92, 21.04.1933 2. B[att] „[...] 1. In<br />

den Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> berufsmäßiger Bürgermeister vorhanden<br />

ist, dessen <strong>Die</strong>nstvertrag noch nicht abgelaufen ist o<strong>der</strong> dem die Unwi<strong>der</strong>ruflichkeit<br />

verliehen ist, f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Neuwahl des ersten Bürgermeisters<br />

nicht statt. <strong>Die</strong>s gilt auch dann, wenn <strong>der</strong> berufsmäßige erste Bürgermeister<br />

zwangsweise beurlaubt ist und wenn e<strong>in</strong> kommissarischer<br />

Bürgermeister für ihn e<strong>in</strong>gesetzt ist. [...]“.<br />

911<br />

RGBl. 1933 I, 175; 389, vgl. auch Mommsen, Beamtentum im Dritten<br />

Reich, S. 39 ff.<br />

912<br />

<strong>Stadt</strong>AW, EAPl 025/3 „Löffler Hans, Oberbürgermeister im Ruhestand<br />

ab 1. Mai 1933. 1919 bis 1946“ ; Abgedruckt bei Weidisch, S. 102 ff.<br />

913<br />

Auszug aus Klausel X des <strong>Die</strong>nstvertrags Löfflers mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

vom 14.07./12.08.1921, verlängert am 31.10.1930: „Derselbe ist [...]<br />

auf se<strong>in</strong> Ansuchen <strong>in</strong> den dauernden Ruhestand zu versetzen: a.) wenn<br />

er das 60. Lebensjahr erreicht hat [...] c.) wenn Umstände e<strong>in</strong>treten, die<br />

e<strong>in</strong>e gedeihliche Amtsführung ausgeschlossen ersche<strong>in</strong>en lassen [...] <strong>der</strong><br />

Rücktritt kann vollzogen werden [...] wenn über das Bestehen des Rücktrittsrechtes<br />

Übere<strong>in</strong>stimmung zwischen den Parteien besteht [...].“ <strong>Stadt</strong>AW,<br />

EAPl 025/3 „Löffler Hans, Oberbürgermeister im Ruhestand ab 1.<br />

Mai 1933. 1919 bis 1946“.<br />

914<br />

RP 398, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 27.04.1933.<br />

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