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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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wurde aber ebenfalls für Bürgermeister herangezogen, <strong>der</strong>en<br />

weitere Amtsführung e<strong>in</strong>e Gefahr für die öffentliche Ruhe,<br />

Ordnung und Sicherheit darstellen könnte. 904<br />

Oberbürgermeister Löfflers Beurlaubung erfolgte am 24.<br />

März 1933. Löffler betonte <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Tagebuch, dass „<strong>der</strong><br />

Bürgermeisterwechsel <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> ohne Skandal und Gehässigkeit<br />

vor sich g<strong>in</strong>g“. 905 Zum 1. kommissarischen Bürgermeister<br />

wurde <strong>der</strong> Kreisleiter <strong>der</strong> NSDAP, Studienrat<br />

Theo Memmel, bestimmt. Memmel nahm se<strong>in</strong>e erste Amtshandlung<br />

nur wenige Stunden nach se<strong>in</strong>er Ernennung vor. Er<br />

ordnete die Umbenennung <strong>der</strong> „Theaterstraße“ <strong>in</strong> „Adolf-<br />

Hitler-Straße“ sowie <strong>der</strong> „Friedrich-Ebert-Straße“ <strong>in</strong> „Horst-<br />

Wessel-Straße“ an. Da es sich bei Straßenumbenennungen<br />

auch nach <strong>der</strong> damals geltenden Geme<strong>in</strong>deordnung we<strong>der</strong><br />

um „dr<strong>in</strong>gende Anordnungen, die sofort vollzogen werden<br />

müssen“, noch um „e<strong>in</strong>fache Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung“<br />

handelte, für die gemäß Art. 17 Abs. 1, S. 3, 4 GO<br />

904<br />

Bekanntmachung des Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Inneren vom<br />

20.03.1933, Nr. 3 048 aa 5, betrifft Geschäftsführung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den. An<br />

die Regierungspräsidien und die Herren Vorstände <strong>der</strong> Bezirksämter.<br />

„Den sämtlichen marxistischen Parteien (KPD, KPD-Opposition, Sozialistische<br />

Arbeiterpartei, SPD) angehörigen ehrenamtlichen Bürgermeistern<br />

ist [...] die weitere Ausübung ihres Ehrenamtes sofort zu untersagen.<br />

Berufsmäßige Bürgermeister und berufsmäßige Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>,<br />

die e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> oben genannten Parteien angehören, s<strong>in</strong>d sofort zu beurlauben.<br />

Für die von <strong>der</strong> weiteren Amtsausführung ausgeschlossenen<br />

ersten Bürgermeister s<strong>in</strong>d kommissarische Stellvertreter im E<strong>in</strong>vernehmen<br />

mit den Beauftragten <strong>der</strong> Obersten SA-Führung aufzustellen. [...]<br />

Vorstehende Anordnung f<strong>in</strong>det s<strong>in</strong>ngemäß Anwendung auf sonstige Bürgermeister,<br />

<strong>der</strong>en weitere Amtsführung die öffentliche Ruhe, Ordnung<br />

und Sicherheit zu gefährden geeignet ist. Adolf Wagner“. BStA, Nr. 68,<br />

22.03.1933.<br />

905<br />

Ma<strong>in</strong>-Post, Nr. 172, 27.07.1956, S. 3, „Aus dem Tagebuch von Oberbürgermeister<br />

Dr. Hans Löffler (24). Rücktritt auf Befehl <strong>der</strong> Nazis“.<br />

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