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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Am Donnerstag dem 9. März 1933, dem Tag nach <strong>der</strong><br />

Reichstagswahl, marschierten gegen 19.45 Uhr die Nationalsozialisten<br />

mit SA- und SS-Folgschaft vor dem Rathaus am<br />

Grafeneckart auf. 896 Vor zahlreichen <strong>Würzburg</strong>er Bürgern<br />

hielt <strong>der</strong> NSDAP-Kreisleiter Theo Memmel e<strong>in</strong>e Ansprache,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> er ankündigte, <strong>der</strong> Nationalsozialismus wolle „ausmisten<br />

mit dem jüdischen Geist, dem Geist des Eigennutzes,<br />

des Liberalismus und des Marxismus.“ 897 Am Ende <strong>der</strong> Rede<br />

wurde vom Rathausdach die Hakenkreuzfahne entfaltet. Bereits<br />

am späten Nachmittag hatten Gauleiter Hellmuth, Kreisleiter<br />

Memmel sowie Gaufachberater Matthias Haidn Oberbürgermeister<br />

Löffler aufgesucht und von ihm die Hissung<br />

<strong>der</strong> Hakenkreuzflagge auf dem Rathaus verlangt. Löffler<br />

wollte dieser For<strong>der</strong>ung nicht nachkommen und erklärte,<br />

dass bisher auf dem Rathaus nur <strong>in</strong> Reichs-, Landes- und<br />

<strong>Stadt</strong>farben geflaggt worden sei und protestierte gegen e<strong>in</strong>e<br />

angedrohte eigenhändige Beflaggung. <strong>Die</strong> letztlich tatsächlich<br />

eigenhändige Fahnenhissung <strong>der</strong> Hakenkreuzflagge<br />

stellte somit e<strong>in</strong>e Straftat im S<strong>in</strong>ne des StGB dar, da dem 1.<br />

Bürgermeister das alle<strong>in</strong>ige Weisungsrecht bei Geschäften<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>fachen Verwaltung – wie z.B. die Beflaggung geme<strong>in</strong>dlicher<br />

Gebäude – nach Art. 17 Abs. 1 S. 5 <strong>der</strong> GO von<br />

1927 zustand.<br />

Oberbürgermeister Löffler verständigte unverzüglich die Polizeidirektion<br />

<strong>Würzburg</strong>, um wie<strong>der</strong> ordnungsgemäße Zustände<br />

herzustellen. Gemäß Art. 54 Abs. 2, Satz 1 Nr. 1 GO<br />

1927 waren ihm als Oberbürgermeister <strong>der</strong> kreisfreien <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Würzburg</strong> die ortspolizeilichen Angelegenheiten übertragen,<br />

896 Vgl. Weidisch, S. 65 ff.<br />

897 Teile <strong>der</strong> Rede abgedruckt <strong>in</strong> WGA, Nr. 58, 10.03.1933, S. 3.<br />

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