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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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E<strong>in</strong>nahmen aus Gebühren waren e<strong>in</strong>e äußerst wichtige F<strong>in</strong>anzierungsquelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>. Wie auch nach heutigem Verständnis<br />

waren Gebühren e<strong>in</strong>malige o<strong>der</strong> laufende Geldleistungen,<br />

die e<strong>in</strong>e Gegenleistung des Pflichtigen für e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e<br />

Leistung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de darstellten. 814 <strong>Die</strong> gesetzliche<br />

Ermächtigung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> für die Erhebung von<br />

Gebühren ergab sich dabei aus Art 42 GO 1869 bzw. Art. 44<br />

GO 1927.<br />

Auffallend ist, dass die Gebühren <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung,<br />

die sich hauptsächlich aus E<strong>in</strong>nahmen von Protokoll-,<br />

Beschluss- und Mahngebühren sowie Strafen für polizeiliche<br />

Übertretungen und ähnlichem zusammensetzen, <strong>in</strong> den Jahren<br />

nach dem Ersten Weltkrieg relativ stark anstiegen. Erklärt<br />

werden kann dies aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung e<strong>in</strong>e Erhöhung dieser Gebühren vornahm,<br />

um sich e<strong>in</strong>e verbesserte E<strong>in</strong>nahmequelle zu sichern. 815 Hatten<br />

die E<strong>in</strong>nahmen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> noch <strong>in</strong> den Kriegsjahren bei<br />

etwa 20.000 Mark im Jahr gelegen, stiegen sie <strong>in</strong> den 1920er<br />

Jahren auf bis zu 175.130 RM im Haushaltsjahr 1928/29,<br />

ehe sie <strong>in</strong> den letzten <strong>Weimarer</strong> Jahren auf nur noch etwa<br />

40.000 RM zurückfielen. 816<br />

Bei Gewerbe-, Handels- und Verkehrsgebühren nahmen die<br />

Markt- und Messegebühren die erste Stelle als E<strong>in</strong>nahmequelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> für die im Gegenzug überlassene Nutzung<br />

städtischen Eigentums e<strong>in</strong>. Gebühren für die Benutzung des<br />

Wochenmarktes, <strong>der</strong> ständigen Verkaufsstände <strong>in</strong> <strong>der</strong> Innenstadt,<br />

für die dreimal jährlich <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> stattf<strong>in</strong>denden<br />

814<br />

Laforet / von Jan / Schattenfroh, S. 485.<br />

815<br />

Roßkopf, S. 82.<br />

816<br />

Roßkopf, S. 81; XXIX. Verwaltungsbericht, S. 5.<br />

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