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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Wie die meisten Kommunen entschied sich auch die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Würzburg</strong> für die Beteiligung an Auslandsanleihen, die den<br />

Städtischen Werken zugute kommen sollten. So beantragte<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> 1926 mit Zustimmung <strong>der</strong> Regierung e<strong>in</strong>e<br />

Anleihe von 1.220.000 $. Seitens <strong>der</strong> Beratungsstelle für<br />

Auslandskredite des Reichsf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums wurde ihr jedoch<br />

nur e<strong>in</strong> Betrag von 401.200 $ genehmigt, was damals<br />

e<strong>in</strong>er Summe von etwa 1.685.000 RM entsprach. 808<br />

Mit <strong>der</strong> Bildung von Fonds versuchte die <strong>Stadt</strong> für bestimmte<br />

Zukunftsaufgaben Kapital anzusammeln, um im Bedarfsfall<br />

ohne e<strong>in</strong>e neue Schuldenaufnahme die f<strong>in</strong>anziellen Mittel<br />

bereitstellen zu können. 809 So verfügte die <strong>Stadt</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong><br />

Zeit u.a. über sogenannte Erneuerungsfonds für den<br />

Schlacht- und Viehhof, den Theaterfundus und den Leichenkraftwagen<br />

sowie über Fonds für die Errichtung e<strong>in</strong>es Altersheims,<br />

den Baugeländeerwerb für e<strong>in</strong>en zweiten Friedhof,<br />

den Bau e<strong>in</strong>er <strong>Stadt</strong>halle und Badeanstalt für Frauen. 810<br />

<strong>Die</strong> Lage <strong>der</strong> Kommunen verschlechterte sich zusätzlich dadurch,<br />

dass den Sparkassen ab Herbst 1931 verboten wurde,<br />

den Geme<strong>in</strong>den kommunale Anleihen zu geben. 811 Zuvor<br />

war die Kreditaufnahme <strong>der</strong> Städte bei ihren eigenen Städtischen<br />

Sparkassen durchaus üblich gewesen. Dabei war es<br />

zunächst wi<strong>der</strong>spruchslos h<strong>in</strong>genommen worden, dass es<br />

sich bei dieser Praxis eigentlich nur um e<strong>in</strong>e Geldentnahme<br />

808<br />

RP 384, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 28.01.1926; RP 384, <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

am 10.03.1926.<br />

809<br />

Roßkopf, S. 124.<br />

810<br />

Roßkopf, S. 124 f.<br />

811<br />

Jeserich, Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik, S. 515 ff.<br />

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