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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Errichtung e<strong>in</strong>es sogenannten gemischtwirtschaftlichen Betriebes<br />

stimmte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat am 30. Mai 1924 dem Abschluss<br />

<strong>der</strong> für die Gründung <strong>der</strong> neuen Straßenbahngesellschaft<br />

notwendigen Verträge zu. 690<br />

Am 5. Juni 1924 wurde die „Neue <strong>Würzburg</strong>er Straßenbahnen<br />

GmbH“ gegründet. Der Geschäftsanteil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> lag bei<br />

60 %, während die Bayerische Aktiengesellschaft für Energiewirtschaft<br />

den restlichen Anteil von 40 % <strong>in</strong>nehatte. 691 <strong>Die</strong><br />

neugegründete Gesellschaft übernahm sämtliche Gleise und<br />

Fahrtleitungsanlagen von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> sowie das<br />

Verwaltungsgebäude, die Wagenhalle, die Werkstätte, sonstige<br />

Hilfsbauten und den kompletten Fuhrpark <strong>der</strong> früheren<br />

<strong>Würzburg</strong>er Straßenbahnen AG. 692 Das Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

des Innern erteilte am 26. Juli 1924 für die neue Straßenbahngesellschaft<br />

e<strong>in</strong>e Konzession für die Dauer von 99 Jah-<br />

ren. 693<br />

690 RP 380, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 30.05.1924.<br />

691<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 166 f.; <strong>Die</strong> Errichtung <strong>der</strong> „Neuen Straßenbahnen<br />

GmbH“ umfasste neben dem eigentlichen Gesellschaftervertrag<br />

(Satzung) noch drei weitere Verträge: Dem Vertrag zwischen <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> und <strong>der</strong> Bayerischen AG für Energiewirtschaft über die<br />

Bildung <strong>der</strong> Gesellschaftsorgane und die von beiden Vertragspartnern<br />

übernommen Verpflichtungen, dem Vertrag zwischen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

und <strong>der</strong> Neuen <strong>Würzburg</strong>er Straßenbahnen GmbH über die Festlegung<br />

<strong>der</strong> Gebühren für die Benutzung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen und Plätze<br />

sowie <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Gleiskörper und dem Vertrag zwischen <strong>der</strong> Bayerischen<br />

AG für Energiewirtschaft und <strong>der</strong> Neuen <strong>Würzburg</strong>er Straßenbahnen<br />

GmbH über die Regelung <strong>der</strong> an die Aktiengesellschaft zu zahlenden<br />

Gebühren für technische Beratung, vgl. Abschriften <strong>in</strong> RP 380,<br />

<strong>Stadt</strong>ratssitzung am 30.05.1924.<br />

692<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 167.<br />

693 Naumann, S. 68; XXVI. Verwaltungsbericht, S. 167.<br />

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