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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> bestand die <strong>in</strong> dem Vertrag festgelegte Betriebspflicht<br />

<strong>der</strong> Straßenbahn AG weiter, die bei Verbesserung <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Lage auch wie<strong>der</strong> aufzunehmen sei. Nach<br />

zähen Verhandlungen <strong>der</strong> Beteiligten gelang es am 4. Mai<br />

1923 diesen Streit ohne Beschreitung des Rechtswegs durch<br />

e<strong>in</strong>en Vergleich beizulegen. In diesem wurde <strong>der</strong> Straßenbahnvertrag<br />

aufgehoben, die <strong>Stadt</strong> erhielt sämtliche Gleisanlagen,<br />

Masten und Oberleitungen <strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er Straßenbahn<br />

AG, während die an<strong>der</strong>en Sachgüter im Eigentum <strong>der</strong><br />

Straßenbahn AG verblieben. 687<br />

Nach <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Rentenmark und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

Stabilisierung <strong>der</strong> Wirtschaft Ende 1923 bemühte sich<br />

die <strong>Würzburg</strong>er <strong>Stadt</strong>verwaltung erneut, den Straßenbahnbetrieb<br />

<strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> Gang zu br<strong>in</strong>gen. Verhandlungen<br />

mit dem Schuckert-Konzern wurden ergebnislos beendet, so<br />

dass ab März 1924 Gespräche mit <strong>der</strong> Bayerischen Aktiengesellschaft<br />

für Energie <strong>in</strong> Bamberg begonnen wurden. 688<br />

Nachdem <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat erkannt hatte, dass e<strong>in</strong>e gegensätzliche<br />

Stellung von <strong>Stadt</strong> und Straßenbahn vermieden werden<br />

müsse, um vor Konflikten, wie sie früher aufgetreten waren,<br />

gefeit zu se<strong>in</strong>, wurde nun e<strong>in</strong>e Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> an <strong>der</strong><br />

Straßenbahn angestrebt. Da es <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat aber auch für<br />

unverzichtbar hielt, e<strong>in</strong>e Straßenbahn nach strengen betriebswirtschaftlichen<br />

Kriterien zu führen, was nur durch die<br />

Kooperation mit e<strong>in</strong>em privaten Unternehmen möglich<br />

schien, schied die Alternative, die Straßenbahn als städtischen<br />

Eigenregiebetrieb zu führen, von vornhere<strong>in</strong> aus. 689<br />

Trotz <strong>der</strong> Bedenken e<strong>in</strong>iger <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> gegen die<br />

687<br />

XXV. Verwaltungsbericht, S. 143.<br />

688<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 165 f.<br />

689<br />

Naumann, S. 68.<br />

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