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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Bis zum 31. Dezember 1921 wurden beim Städtischen Arbeitsamt<br />

<strong>Würzburg</strong> 4.924 Anträge auf Gewährung von Erwerbslosenfürsorge<br />

gestellt, wovon 4.366 bewilligt wurden.<br />

543 <strong>Die</strong> Kosten <strong>der</strong> Erwerbslosenfürsorge <strong>in</strong> den ersten<br />

drei Jahren beliefen sich auf über 3,565 Mio. Mark, wovon<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> 1/6 zu tragen hatte.<br />

<strong>Die</strong> zweite Form <strong>der</strong> Arbeitslosenunterstützung bildete neben<br />

<strong>der</strong> unterstützenden Erwerbslosenfürsorge die – durch die<br />

Verordnung betreffende Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Reichsverordnung<br />

über Erwerbslosenfürsorge vom 27. Oktober 1919 544 geregelte<br />

– sogenannte produktive Erwerbslosenfürsorge <strong>in</strong> Form<br />

von Notstandsarbeiten. Als Notstandsarbeiten galten zusätzliche,<br />

volkswirtschaftlich s<strong>in</strong>nvolle Arbeiten öffentlicher Körperschaften,<br />

die <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie zur Beschäftigung von Arbeitslosen<br />

vorgenommen wurden und ohne beson<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>ung<br />

nicht vorgenommen worden wären. Dabei bestand<br />

e<strong>in</strong>e Verpflichtung für Empfänger von Erwerbslosenfürsorge,<br />

die für die Dauer ihrer Beschäftigung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em normalen Arbeitsverhältnis<br />

standen, <strong>der</strong>artige Notstandsarbeiten auszuführen,<br />

um nicht jegliche Unterstützung zu verlieren. 545<br />

Nachdem die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> bereits ab dem W<strong>in</strong>ter<br />

1909/1910 bis zum Beg<strong>in</strong>n des ersten Weltkrieges spezielle<br />

Mittel für Notstandsarbeiten zur Verfügung gestellt hatte,<br />

wurden am 5. Februar 1919 die Notstandsarbeiten wie<strong>der</strong><br />

aufgenommen. 546 Ab dem 1. Januar 1920 wurden dann auch<br />

Zuschüsse vom Reichsarbeitsm<strong>in</strong>isterium für die produktive<br />

Erwerbslosenfürsorge <strong>in</strong> Anspruch genommen, nachdem<br />

543 XXIV. Verwaltungsbericht, S. 289.<br />

544<br />

RGBl. 1919 II, 1827.<br />

545<br />

Frerich / Frey, S. 196.<br />

546<br />

Blömer, S. 40; 54.<br />

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