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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Auch wenn die F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Kriegsgefangenenfürsorge<br />

beim Reich lag, unternahm die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />

von Maßnahme um das Leid zu verr<strong>in</strong>gern. Als die ersten<br />

großen Transporte zurückkehren<strong>der</strong> Kriegsgefangener am<br />

28. Juni 1919 <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> e<strong>in</strong>trafen, standen e<strong>in</strong>e eigens<br />

e<strong>in</strong>gerichtete Verpflegungsstation und e<strong>in</strong> Nachtlager den<br />

durchreisenden, ehemaligen Kriegsgefangenen zur Verfügung.<br />

534 <strong>Die</strong> Kriegsgefangenentransporte dauerten bis März<br />

1920. In dieser Zeit wurden seitens des mit <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss<br />

vom 6. November 1919 gebildeten Hilfsausschusses<br />

mit f<strong>in</strong>anzieller Unterstützung durch private Spen<strong>der</strong> <strong>in</strong>sgesamt<br />

262.427 Mark an Unterstützung an 966 Personen ausgegeben.<br />

535 <strong>Die</strong> damit verbundenen verwaltungstechnischen<br />

Arbeiten übernahm die Städtische Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte<br />

und Kriegsh<strong>in</strong>terbliebene. 536<br />

<strong>Die</strong> Kriegsgefangenenfürsorge des <strong>Stadt</strong>rats stellte e<strong>in</strong>e erhebliche<br />

Belastung <strong>der</strong> städtischen Kassen dar, da sie bis<br />

weit nach Ende des Ersten Weltkriegs dauerte und bis weit <strong>in</strong><br />

das Jahr 1922 h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> aufrecht erhalten wurde. 537<br />

Zur Unterstützung <strong>der</strong> städtischen Flüchtl<strong>in</strong>gsfürsorgestelle,<br />

die im September 1917 <strong>der</strong> Ortsstelle für Kriegsbeschädigten-<br />

und Kriegsh<strong>in</strong>terbliebenenfürsorge angeglie<strong>der</strong>t worden<br />

war, wurde mit <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss vom 18. September 1919<br />

e<strong>in</strong> Fürsorgeausschuss unter <strong>der</strong> Leitung von Rechtsrat Graf<br />

534<br />

XXIV. Verwaltungsbericht, S. 280 f.<br />

535<br />

RP 368, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 06.11.1919; <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel wurden pro<br />

Person 100 bis 300 Mark, <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Fällen bis zu 600 Mark zur Verfügung<br />

gestellt, vgl. Dziwok, S. 53.<br />

536<br />

XXIV. Verwaltungsbericht, S. 281.<br />

537 XXIV. Verwaltungsbericht, S. 281.<br />

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