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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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urg zählte 750 Schwerbeschädigte, 1.810 Leichtbeschädigte,<br />

380 Witwen, 803 Waisen und 240 Elternteile und Elternpaare,<br />

die nach dem militärischen Versorgungsgesetzen vom<br />

31. Mai 1906 528 und dem H<strong>in</strong>terbliebenengesetz vom 17. Mai<br />

1907 529 versorgt werden mussten. 530 Dabei hatte die Städtische<br />

Geschäftsstelle für H<strong>in</strong>terbliebene <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

die Aufgabe, die Vorarbeit zum Vollzug dieser Gesetze zu<br />

leisten und diese dann an die Militärverwaltung zwecks Ausführung<br />

weiterzuleiten. 531<br />

Der Städtischen Geschäftstelle für H<strong>in</strong>terbliebene war darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ebenfalls die Sorge für die Kriegsbeschädigten<br />

übertragen, da die Versorgungsämter aufgrund <strong>der</strong> Umstellung<br />

<strong>der</strong> alten Versorgungsgesetze auf das neue Gesetz<br />

vom 20. Mai 1920 deutlich mit Arbeit überlastet waren, so<br />

dass die <strong>Stadt</strong>verwaltung e<strong>in</strong>sprang. Über 4.000 sogenannte<br />

Umanerkennungsanträge wurden somit von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

ausgestellt, e<strong>in</strong>e Verwaltungsarbeit, die sich bis <strong>in</strong> das<br />

Jahr 1922 erstreckte. 532<br />

Da die auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Maßnahmen<br />

nicht ausreichten, um die Not <strong>der</strong> Kriegsopfer umfassend zu<br />

beseitigen, unternahm die <strong>Stadt</strong> weitere Anstrengungen um<br />

e<strong>in</strong>e bessere „Kriegsopferfürsorge“ sicherstellen zu können.<br />

<strong>Die</strong> daraus entstandenen Kosten konnte die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

aber nicht alle<strong>in</strong>e erbr<strong>in</strong>gen. Man war auf die Unterstützung<br />

privater Spen<strong>der</strong> angewiesen. 533<br />

528<br />

RGBl. 1906, 565.<br />

529<br />

RGBl. 1907, 214.<br />

530<br />

XXIV. Verwaltungsbericht, S. 274 f.<br />

531<br />

Dziwok, S. 49.<br />

532<br />

XXIV. Verwaltungsbericht, S. 275 f.<br />

533 Dziwok, S. 50.<br />

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