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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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möglich war, versprach man sich e<strong>in</strong>en wesentlichen Fortschritt<br />

für die Belange <strong>der</strong> Mündel. So konnte nämlich zum<br />

e<strong>in</strong>en das relativ lange Verfahren zur Bestellung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelvormundschaft<br />

vermieden werden, an dem u.a. Geme<strong>in</strong>dewaisenrat<br />

und Vormundschaftsgericht förmlich beteiligt waren.<br />

Zum an<strong>der</strong>en fehlte es dem E<strong>in</strong>zelvormund wie<strong>der</strong>holt<br />

an Sachkenntnis und Zeit, die nach Ansicht des Jugendamtes<br />

für die sachgemäße Unterbr<strong>in</strong>gung und Pflege des K<strong>in</strong>des<br />

unverzichtbar waren. 520<br />

Der Aufgabenbereich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> wuchs aufgrund<br />

<strong>der</strong> §§ 19 ff. RJWG auch im Bereich des Pflegek<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzes.<br />

<strong>Die</strong> Zahl <strong>der</strong> Pflegek<strong>in</strong><strong>der</strong> stieg durch die Heraufsetzung<br />

<strong>der</strong> oberen Altersgrenze vom 8. auf das 14. Lebensjahr stark<br />

an. 521 Pflegek<strong>in</strong><strong>der</strong>plätze wurden vom Jugendamt erst nach<br />

ausführlicher Prüfung mit Unterstützung durch den Bezirksarzt<br />

und den Tuberkulosearzt ausgewählt.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>der</strong> bedeutendsten Aufgaben <strong>der</strong> Amtsvormundschaft<br />

war die Sorge für den Unterhalt <strong>der</strong> Mündel. <strong>Die</strong> M<strong>in</strong>destrente<br />

betrug seit Juli 1924 1,00 RM am Tag, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sitzung vom<br />

17. Dezember 1926 beschloss das Jugendamt diese M<strong>in</strong>destrente<br />

auf 1,20 RM täglich zu erhöhen. 522 In <strong>der</strong> Jugendamtssitzung<br />

am 17. Dezember 1926 wurde ebenfalls die Errichtung<br />

e<strong>in</strong>er eigenen Adoptionsstelle genehmigt. 523 <strong>Die</strong> erfolgreiche<br />

Durchführung von Adoptionen <strong>der</strong> Mütter vernachlässigten<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> war für das Jugendamt <strong>in</strong> zweifacher H<strong>in</strong>-<br />

520<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 237 f.<br />

521<br />

vgl. § 19 RJWG; vgl. XXVI. Verwaltungsbericht, S. 243; Der <strong>Stadt</strong>rat<br />

hatte von <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeit <strong>der</strong> Herabsetzung dieser Höchstgrenze<br />

ke<strong>in</strong>en Gebrauch gemacht.<br />

522<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 239 f.<br />

523 XXVI. Verwaltungsbericht, S. 241.<br />

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