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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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mer Wohnungsnot und Alkoholismus im Spiele s<strong>in</strong>d. Solange<br />

diese Quellen <strong>der</strong> Mißstände nicht versiegen, wird unser<br />

E<strong>in</strong>greifen <strong>in</strong> die Erziehung unserer Mündel nicht den erwünschten<br />

Erfolg haben.“ 515 Trotz dieser nicht allzu positiven<br />

Bewertung <strong>der</strong> Situation konnten aber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Jugendfürsorge<br />

auch Erfolge verzeichnet werden. Durch Berufsberatung und<br />

Berufszuführung gelang es vielfach, den betroffenen Jugendlichen<br />

e<strong>in</strong>e Lehrstelle zu vermitteln und ihnen geeignete<br />

Kost- und Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen bzw. sie<br />

zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Erziehungsheimen unterzubr<strong>in</strong>gen. 516<br />

Aufgrund des neuen Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes<br />

(RJWG) vom 9. Juli 1922 517 und <strong>der</strong> damit verbundenen E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>der</strong> Amtsvormundschaft musste die Geme<strong>in</strong>desatzung<br />

vom 9. März 1922 über die E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Berufsvormundschaft<br />

außer Kraft gesetzt werden. Der bisherige Berufsvormund<br />

Justizrat Dr. Scheur<strong>in</strong>g wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Sitzung<br />

des am 1. Januar 1926 neu gegründeten Städtischen<br />

Jugendamtes am 2. März 1926 als Amtsvormund bestätigt.<br />

518 Das In-Kraft-Treten des RJWG führte zu e<strong>in</strong>er wesentlichen<br />

Erweiterung des Aufgabenkreises <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung,<br />

da nun alle <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> zur Welt kommenden unehelichen<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> unmittelbar mit <strong>der</strong> Geburt <strong>der</strong> Vormundschaft<br />

des Jugendamtes bzw. <strong>der</strong> Amtsvormundschaft unterstanden.<br />

519 <strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Würzburg</strong> wertete diese Aufgabenerweiterung<br />

durchaus positiv. Durch die sofortige sachgemäße<br />

und rechtskundige Vertretung <strong>der</strong> Rechte von sog.<br />

unehelichen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die durch den E<strong>in</strong>zelvormund kaum<br />

515<br />

XXV. Verwaltungsbericht, S. 202 f.<br />

516<br />

XXV. Verwaltungsbericht, S. 203 ff.<br />

517<br />

RGBl. 1922 I, 633.<br />

518<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 237, Dziwok, S. 77.<br />

519 XXVI. Verwaltungsbericht, S. 237.<br />

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