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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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<strong>Stadt</strong> musste wie<strong>der</strong>um für 20 % aufkommen. 503 Erneut<br />

musste die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> wegen <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong><br />

Durchführung des Notstandsmaßnahmegesetzes auf die<br />

Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e erhebliche Belastung im Wohlfahrtsbereich<br />

h<strong>in</strong>nehmen. Von <strong>der</strong> Ermächtigung nach § 6 des Gesetzes<br />

über Notstandsmaßnahmen, für die Unterstützungsberechtigten<br />

gegenüber Dritten zustehende Unterhaltsansprüche<br />

nach dem BGB zu verfolgen, machte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>in</strong><br />

zahlreichen Fällen Gebrauch, so dass es hier zu e<strong>in</strong>er erheblichen<br />

Entlastung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>kasse kam. 504<br />

Nach dem In-Kraft-Treten <strong>der</strong> Reichsfürsorge-Verordnung ab<br />

1. April 1924 wurde auch das Gesetz über Notstandsmaßnahmen<br />

zur Unterstützung von Rentenempfängern <strong>der</strong> Invaliden-<br />

und Angestelltenversicherung vom 7. Dezember<br />

1921 505 aufgehoben und <strong>in</strong> Bayern den Bezirksfürsorgeverbänden<br />

die Fürsorge überlassen. 506<br />

Das Städtische Versicherungsamt bearbeitete <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit von<br />

Ende 1921 bis Ende März 1924 2.815 Anträge auf Gewährung<br />

von Notstandsunterstützung, von denen 1.585 positiv<br />

beschieden wurden. 507<br />

Für die Jahre 1925/26 ergab sich e<strong>in</strong>e wesentliche Verän<strong>der</strong>ung<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen Unterstützung.<br />

Bedürftige Sozialrentner erhielten von nun an nicht mehr zu<br />

ihrer Postrente e<strong>in</strong>en für alle <strong>der</strong> Höhe nach gleichen Betrag,<br />

son<strong>der</strong>n nur noch die Differenz zwischen ihrer Postrente und<br />

503<br />

Dziwok, S, 63.<br />

504<br />

XXV. Verwaltungsbericht, S. 219.<br />

505<br />

RGBl. 1924 I, 1533.<br />

506<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 230.<br />

507 Dziwok, S. 64.<br />

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