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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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ner zur Verfügung gestellt wurden, wobei <strong>der</strong> Umfang und<br />

die Verteilungsgrundsätze den Län<strong>der</strong>n überlassen wurden.<br />

491 <strong>Die</strong> Richtl<strong>in</strong>ien sahen e<strong>in</strong>e Verteilung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmittel<br />

an die Län<strong>der</strong> <strong>in</strong> Form von gebundenen Zuschüssen vor.<br />

<strong>Die</strong>s bedeutete, dass von den den Län<strong>der</strong>n zugewiesenen<br />

Beträgen 2/3 nur verwendet werden durften, wenn die Län<strong>der</strong><br />

und Geme<strong>in</strong>den wenigstens den 1 ½-fachen Betrag des<br />

Reichszuschusses aufbrachten, wobei das letzte Drittel als<br />

sogenannter freier Zuschuss nach Belieben verwendet werden<br />

konnte. 492<br />

Aufgrund dieser Regelung musste die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> bereits<br />

für das Jahr 1922 die verhältnismäßig hohe Summe von<br />

935.757 Mark aus eigenen Mitteln aufbr<strong>in</strong>gen. 493 Der <strong>Stadt</strong>rat<br />

beschloss am 9. November 1922 e<strong>in</strong>e dauernde Kle<strong>in</strong>rentnerfürsorge<br />

nach den Richtl<strong>in</strong>ien des Reichsarbeitsm<strong>in</strong>isters<br />

vom 3. August 1922. Infolgedessen erhielten bis zum 1. Januar<br />

1923 1.720 Kle<strong>in</strong>rentner mit 270 Angehörigen städtische<br />

Fürsorgeleistungen. 494 Ferner beteiligte sich die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

f<strong>in</strong>anziell an <strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>rentnerspeisung und -<br />

wärmestube des Vere<strong>in</strong>s Frauenheil <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pleicherschule –<br />

später auch an den Speisestellen des Caritasverbandes im<br />

Institut <strong>der</strong> Englischen Fräule<strong>in</strong> und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Marienanstalt –<br />

und an allgeme<strong>in</strong>en Lebensmittelverbilligungen und errichtete<br />

e<strong>in</strong>en sogenannten Miet- und Gebührenhilfsfond, aus dem<br />

Beihilfen für Miete, Kanal-, Werks- und Kehrichtgebühren<br />

beigesteuert wurden. 495<br />

491<br />

XXV. Verwaltungsbericht, S. 215.<br />

492<br />

Dziwok, S. 59 f.<br />

493<br />

Dziwok, S. 60.<br />

494<br />

RP 377, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 09.11.1922; XXV. Verwaltungsbericht, S.<br />

216.<br />

495<br />

XXV. Verwaltungsbericht, S. 216 f.<br />

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