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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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sammenbruch vieler wohltätiger Stiftungen und Fonds bedeutete<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> und ihre Fürsorgeverwaltung<br />

e<strong>in</strong>e erhebliche Mehrbelastung. Schnell stellte sich heraus,<br />

dass e<strong>in</strong>e hohe Anzahl von dauernd leistungsunfähigen Stiftungen<br />

e<strong>in</strong>en unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand<br />

bedeuten würde. 454 Der <strong>Würzburg</strong>er <strong>Stadt</strong>rat hielt daher<br />

das Ergreifen von Maßnahmen zur Vere<strong>in</strong>fachung <strong>der</strong><br />

Verwaltung <strong>der</strong> zahlreichen von ihm verwalteten Stiftungen<br />

für dr<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lich. Aus diesem Grund beschloss er<br />

unter Berufung auf Art. 15 Abs. 3 SVG am 18. und 25. Februar<br />

1926 die Zusammenlegung von 109 Geldstiftungen <strong>in</strong><br />

14 „Vere<strong>in</strong>igte Stiftungen“. 455 Dabei umfasste jede Gruppe<br />

mehrere von ihrem Zwecke her nahestehende alte Stiftungen,<br />

welchen für die aufgewertete Vermögensmasse e<strong>in</strong><br />

neuer geme<strong>in</strong>samer zeitgemäßer Verwendungszweck gegeben<br />

wurde. Zudem erhielt jede <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>igten Gruppen e<strong>in</strong>en<br />

neuen Stiftungsbrief, <strong>der</strong> die Namen <strong>der</strong> alten Stifter<br />

zum ewigen Gedächtnis aufführte. E<strong>in</strong>zig die geplante Zusammenlegung<br />

mit den „mit kirchlichen Verrichtungen belasteten<br />

Kultusstiftungen“ sollte aufgrund notwendiger Verhandlungen<br />

mit dem bischöflichen Ord<strong>in</strong>ariat zurückgestellt<br />

werden, wurde aber während <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong> <strong>Republik</strong> nicht<br />

mehr verwirklicht. 456<br />

454<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> unter Verwaltung des <strong>Stadt</strong>rats <strong>Würzburg</strong> stehenden<br />

Stiftungen (Stand vom 1. April 1933), S. 4.<br />

455<br />

RP 384, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 18.02.1926; RP 384, <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

am 25.02.1926; XXVI. Verwaltungsbericht, S. 220.<br />

456<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 220; Verzeichnis <strong>der</strong> unter Verwaltung<br />

des <strong>Stadt</strong>rats <strong>Würzburg</strong> stehenden Stiftungen (Stand vom 1. April 1933),<br />

S. 35: „NB. Wegen <strong>der</strong> sogenannten „Vere<strong>in</strong>igten Kultusstiftung“ [...]<br />

schweben zur Zeit <strong>der</strong> Drucklegung noch Verhandlungen“. <strong>Die</strong>se Aussage<br />

steht aber im Wi<strong>der</strong>spruch zum XXVIII. Verwaltungsbericht, S. 176:<br />

„<strong>Die</strong> Kultusstiftungen [...] wurden vere<strong>in</strong>igt und führen ab 1.4.1929 den<br />

Namen „Vere<strong>in</strong>igte Kultusstiftungen".<br />

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