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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Schulbedarf, also den Bau und Unterhalt sowie die Ausstattung<br />

<strong>der</strong> Schulhäuser zu tragen. 356<br />

<strong>Die</strong> Verstaatlichung <strong>der</strong> Volksschulen hatte aber die negative<br />

Folge, dass schon im Oktober 1920 seitens <strong>der</strong> Regierung<br />

Sparmaßnahmen unternommen wurden, die zu höheren<br />

Klassenstärken und Aufhebung von Schulstellen führten. Der<br />

<strong>Stadt</strong>ratsbeschluss vom 2. Mai 1922 zum Abbau von Schulstellen<br />

war unter diesem Blickw<strong>in</strong>kel daher nicht als eigenständige<br />

Entscheidung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> für E<strong>in</strong>sparungen<br />

im Schulwesen zu betrachten, son<strong>der</strong>n vielmehr als <strong>der</strong> „auftragsmäßige<br />

Vollzug e<strong>in</strong>er staatsbehördlichen Anordnung.“<br />

357<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> verblieb aber weiterh<strong>in</strong> die Trägerschaft<br />

<strong>der</strong> Berufsfortbildungsschulen, die aufgrund <strong>der</strong> Verordnung<br />

des Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Unterricht und Kultus vom 26.<br />

August 1930 von da an nur noch unter <strong>der</strong> Bezeichnung „Berufsschulen“<br />

geführt wurden. 358 Bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong><br />

<strong>Republik</strong> spielten die Berufsschulen e<strong>in</strong>e bedeutende<br />

Rolle im Bereich des städtischen Bildungswesen, was anhand<br />

des Vorhandense<strong>in</strong>s und dem Bestreben nach weiterem<br />

Ausbau <strong>der</strong> bestehenden E<strong>in</strong>richtungen erkennbar wird.<br />

Zurückzuführen ist die Ausweitung des Berufsschulwesens<br />

dabei <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie auf die E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Berufsschulpflicht<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong> Reichsverfassung. 359 Bereits bestehende<br />

356<br />

Roßkopf, S. 40.<br />

357<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 183; RP 376, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am<br />

02.05.1922.<br />

358<br />

GVBl. 1930, 303; Hofmann/Hemmerich, S. 231, XXIX. Verwaltungsbericht,<br />

S. 160.<br />

359<br />

Croon, Aufgaben deutscher Städte im ersten Drittel des 20. Jahrhun-<br />

<strong>der</strong>ts, S. 60; Anschütz, S. 675 f.<br />

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