12.12.2012 Aufrufe

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Schulverwaltung ab dem 1. Januar 1923 geschaffen. <strong>Die</strong><br />

Bezirksschulratsstellen wurden aufgehoben und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>schulrat<br />

übernahm die Aufgabe e<strong>in</strong>es Bezirksschulrats für<br />

den Schulbezirk <strong>Würzburg</strong>. Damit verbunden war auch die<br />

Verkle<strong>in</strong>erung <strong>der</strong> Schulpflegschaften sowie e<strong>in</strong>e Kompetenzerweiterung<br />

<strong>der</strong> Schulleitung im Bereich des <strong>in</strong>neren<br />

Schulbetriebs. 351<br />

<strong>Die</strong> Folgen des Ersten Weltkriegs waren im Schulbereich<br />

auch noch zu Anfang <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong> <strong>Republik</strong> zu spüren. Erst<br />

<strong>in</strong> den frühen 1920er Jahren konnten die aus <strong>der</strong> Kriegs- und<br />

Nachkriegszeit stammenden Notschulen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Residenz, im<br />

V<strong>in</strong>cent<strong>in</strong>um sowie im Knabenhort <strong>der</strong> Hauger Schule aufgelöst<br />

werden und sämtliche Volkshauptschulklassen <strong>in</strong> städtischen<br />

Gebäuden untergebracht werden. 352<br />

Sämtliche städtischen Grundschulen g<strong>in</strong>gen durch das<br />

Volksschullehrergesetz und Schulbedarfsgesetz vom 14.<br />

August 1919 353 mit Wirkung zum 1. Januar 1920 auf den<br />

Staat über. 354 <strong>Die</strong> Schulaufsicht <strong>der</strong> Volksschulen stand<br />

nunmehr <strong>der</strong> Kammer des Innern <strong>der</strong> Regierung von Unterfranken<br />

und Aschaffenburg zu. 355 Gleichzeitig erfolgte die<br />

Übernahme sämtlicher Lehrer als Staatsbeamte, was e<strong>in</strong>e<br />

erhebliche Entlastung <strong>der</strong> städtischen Kassen im Bereich<br />

des Schulwesens bedeutete. Kam die <strong>Stadt</strong> zuvor für sämtliche<br />

Personalkosten <strong>der</strong> Lehrerschaft auf, hatte sie von diesem<br />

Zeitpunkt an nur noch die Kosten für den sachlichen<br />

351 XXV. Verwaltungsbericht, S. 162 ff.<br />

352 XXV. Verwaltungsbericht, S. 145.<br />

353 GVBl. 1919, 437.<br />

354 XXV. Verwaltungsbericht, S. 162 ff.<br />

355 Vgl. Eggers, Aufgaben <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und Geme<strong>in</strong>den, S. 363.<br />

103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!