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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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tung <strong>der</strong> öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit Gefahren<br />

abwehrte, die aber nicht <strong>in</strong> den Aufgabenbereich <strong>der</strong> Sicherheitspolizei<br />

gehörten. 336 Dazu zählten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Tätigkeiten<br />

im Bereich <strong>der</strong> Bau- und Wohnungsaufsicht und <strong>der</strong><br />

Lebensmittelüberwachung.<br />

<strong>Die</strong> Lebensmittelüberwachung konnte aufgrund <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

des Krieges erst Ende 1920 wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> vollem Umfang<br />

durch städtische Beamte <strong>der</strong> Nahrungsmittelpolizei übernommen<br />

werden. Sie hatte die Aufgabe, die Allgeme<strong>in</strong>heit<br />

vor den Gefahren und den Nachteilen zu schützen, die mit<br />

<strong>der</strong> Nachahmung und Verfälschung von Lebensmitteln sowie<br />

mit dem Verkauf verdorbener Lebensmittel verbunden waren.<br />

337 Übergangsweise hatte die staatliche Untersuchungsanstalt<br />

e<strong>in</strong>en Beamten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zur Kontrolle <strong>der</strong> Lebensmittelgeschäfte<br />

zur Verfügung gestellt. <strong>Die</strong> Überwachung <strong>der</strong><br />

Backvorschriften wurde vorübergehend fachkundigen Aushilfsbeamten<br />

und e<strong>in</strong>em als Hilfsschutzmann e<strong>in</strong>gezogenen<br />

Konditor übertragen. 338<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 22. Oktober 1925 wurde nach<br />

mehrstündiger Aussprache beschlossen, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er dr<strong>in</strong>genden<br />

Vorstellung an die Reichsregierung wirksame Maßregeln<br />

gegen die durch die fortwirkende Verschlechterung <strong>der</strong> wirt-<br />

336<br />

Laforet / von Jan / Schattenfroh, S. 584.<br />

337<br />

Helmreich, Grundriß des Bayerischen Verwaltungsrechts, S. 47; (Kurioses<br />

Beispiel für die Lebensmittelüberwachung <strong>in</strong> RP 392, Sitzung des<br />

Polizei- und Verwaltungssenats am 05.06.1930, Beschluss zur Ergänzung<br />

<strong>der</strong> orstpolizeilichen Vorschrift über die Trich<strong>in</strong>schau durch § 3a:<br />

„Alle im <strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Würzburg</strong> geschlachteten Bären aller Art, Hunde,<br />

Katzen, Füchse, Dächse, Mar<strong>der</strong>, Iltisse, Igel und Flußpferde müßen,<br />

bevor sie zerlegt und zum Genusse für Menschen zubereitet o<strong>der</strong> feilgehalten<br />

werden, auf Trich<strong>in</strong>en untersucht werden.“).<br />

338<br />

XXIV. Verwaltungsbericht, S. 139.<br />

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