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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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wurden die Erträge aus <strong>der</strong> seit 1924 erhobenen Feuerwehrabgabe<br />

herangezogen. 332 Mit dieser E<strong>in</strong>nahmequelle und<br />

dem von <strong>der</strong> Versicherungskammer zugesteuerten Zuschuss<br />

konnte die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> grob gerundet 90.000 RM pro<br />

Haushaltsjahr zusätzlich erwirtschaften. 333 Sämtliche Versuche<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, die Versicherungskammern und staatlichen<br />

Kassen zu höheren Zuschüssen zu bewegen, waren von<br />

kaum nennenswertem Erfolg gekrönt. 334 Somit wurden die<br />

E<strong>in</strong>nahmen aus <strong>der</strong> Feuerwehrabgabe e<strong>in</strong> nicht mehr wegzudenken<strong>der</strong><br />

Bestandteil des städtischen Haushalts.<br />

Wie groß die Bedeutung <strong>der</strong> Feuerwehr für die anwachsende<br />

<strong>Stadt</strong> war, lässt sich bereits an <strong>der</strong> Anzahl ihrer Feuerwehrleute<br />

erkennen. Waren im Jahre 1919 lediglich vier Berufsfeuerwehrleute<br />

und 433 freiwillige Feuerwehrleute im E<strong>in</strong>satz,<br />

erhöhte sich diese Zahl bis 1928 auf sechs Berufs- und<br />

561 freiwillige Feuerwehrleute. Gleichzeitig stiegen natürlich<br />

auch die Ausgaben <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> für das Feuerwehrwesen von<br />

86.039 Mark für das Jahr 1919 auf über 145.000 RM für das<br />

Rechnungsjahr 1927/28. 335<br />

1.3. Sonstige Ordnungsverwaltung<br />

<strong>Die</strong> städtische Ordnungsverwaltung umfasste die Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Verwaltungspolizei, also jede Tätigkeit <strong>der</strong> Verwaltung im<br />

Vollzug ihrer Aufgaben, die zum Zwecke <strong>der</strong> Aufrechterhal-<br />

332<br />

Vgl. RP 380, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 24.01.1924.<br />

333<br />

Roßkopf, S. 13, XXIX. Verwaltungsbericht, S. 5.<br />

334<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 141.<br />

335<br />

Roßkopf, S. 12; Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> für das Haushaltsjahr<br />

1927/28, S. 71; Das Rechnungsjahr lief nach Art. 46 GO 1927 vom<br />

1. April bis zum 31. März.<br />

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