12.12.2012 Aufrufe

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

e 1919 bis auf 202 an, wobei sie sich <strong>in</strong> 182 Beamte <strong>der</strong><br />

Sicherheitspolizei und 20 Krim<strong>in</strong>albeamte unterglie<strong>der</strong>te. 325<br />

<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstaufsicht über die von April 1924 bis zum 1. April<br />

1929 dem Städtischen Polizeiamte unterstellte Feldpolizeimannschaft<br />

g<strong>in</strong>g nach <strong>der</strong> Verstaatlichung <strong>der</strong> Städtischen<br />

Polizei an das städtische Referat „Landwirtschaft“ über. 326<br />

<strong>Die</strong> Polizeidirektion und <strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er <strong>Stadt</strong>rat schlossen<br />

dazu folgende Vere<strong>in</strong>barung: „<strong>Die</strong> Feldpolizei wird auch künftig<br />

bei <strong>der</strong> Erforschung und Aufdeckung strafbarer Handlungen<br />

<strong>in</strong> ihrem Tätigkeitsbereich mitwirken. Sie wird sich wie<br />

bisher auf den ersten Angriff beschränken. <strong>Die</strong> Strafanzeigen<br />

<strong>der</strong> Feldpolizei gehen grundsätzlich durch den <strong>Stadt</strong>rat an<br />

die Polizeidirektion; bei Gefahr im Verzug, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei<br />

vorläufigen Festnahmen, gibt die Feldpolizei die Strafanzeigen<br />

unmittelbar an die Polizeidirektion zur weiteren Bearbei-<br />

tung.“ 327<br />

Nach <strong>der</strong> E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung Heid<strong>in</strong>gsfelds wurden zwei Feldschutzmänner<br />

und e<strong>in</strong> Hilfsfeldschutzmann vom <strong>Stadt</strong>rat übernommen;<br />

<strong>der</strong> Personalstand <strong>der</strong> Feldpolizei belief sich<br />

somit zum 1. Januar 1930 auf 14 Personen. 328<br />

1.2. Städtische Feuerwehr<br />

Das Feuerwehrwesen war während <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong> <strong>Republik</strong><br />

reichsgesetzlich nicht geregelt, es war den e<strong>in</strong>zelnen Bundesstaaten<br />

überlassen. In Bayern war nach Art. 38 Abs. 1<br />

325<br />

Roßkopf, S. 135.<br />

326<br />

XXIX. Verwaltungsbericht, S. 116.<br />

327<br />

XXIX. Verwaltungsbericht, S. 116 f.<br />

328<br />

XXIX. Verwaltungsbericht, S. 117.<br />

96

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!