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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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werden, ob die Verstaatlichung <strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er Polizei zw<strong>in</strong>gend<br />

sachlich notwendig und ob dies f<strong>in</strong>anziell verantwortbar<br />

sei. 320 <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>wände <strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er <strong>Stadt</strong>verwaltung hatten<br />

ke<strong>in</strong>en Erfolg. Am 1. April 1929 wurde die Polizeidirektion<br />

<strong>Würzburg</strong> unter Berufung <strong>der</strong> Staatsregierung auf Art. 55<br />

Abs. 1 GO 1927 als Rechtsgrundlage verstaatlicht; die<br />

<strong>Würzburg</strong>er Schutzmannschaft galt nunmehr als staatliche<br />

Schutzpolizei. 321 Oberbürgermeister Löffler verabschiedete<br />

sich am Tag zuvor von den <strong>in</strong> den Staatsdienst übertretenden<br />

städtischen Polizeibeamten und sprach ihnen „den Dank<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung für die im <strong>Die</strong>nste <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

bewiesene treue und gewissenhafte Pflichterfüllung aus.“ 322<br />

Damit hatte die über 110 Jahre lange Tradition <strong>der</strong> Städtischen<br />

Polizei <strong>Würzburg</strong>s e<strong>in</strong> Ende gefunden. Obwohl <strong>der</strong><br />

Staat als neuer Träger <strong>der</strong> Polizei auftrat, hatte die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Würzburg</strong> Ende <strong>der</strong> 1920er Jahre e<strong>in</strong>en Polizeikostenzuschuss<br />

gemäß Art. 1 nach dem Gesetz über Leistungen <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>den für die staatliche Polizeiverwaltung vom 22. November<br />

1923 323 <strong>in</strong> Höhe von etwa 450.000 Rentenmark zu<br />

leisten. <strong>Die</strong>s bedeutete aber e<strong>in</strong>e deutliche Entlastung <strong>der</strong><br />

städtischen Kassen, da man <strong>in</strong> den Jahren zuvor annähernd<br />

1 Millionen Mark für die Kosten <strong>der</strong> Städtischen Polizei ausgegeben<br />

hatte. 324 Bis zur Verstaatlichung <strong>der</strong> Städtischen<br />

Polizei wuchs ihre Mannschaftsstärke von 160 Mann im Jah-<br />

320<br />

XXVIII. Verwaltungsbericht, S. 122.<br />

321<br />

Hofmann / Hemmerich, Unterfranken. Geschichte se<strong>in</strong>er Verwaltungsstrukturen<br />

seit dem Ende des Alten Reiches 1814 bis 1980, S. 154.<br />

322<br />

XXVIII. Verwaltungsbericht, S. 122 (Abdruck des Wortlauts <strong>der</strong> Dankesrede).<br />

323<br />

GVBl. 1923, 377.<br />

324<br />

Wobei sich <strong>der</strong> Staat lediglich mit e<strong>in</strong>em Zuschuss von 28.000 RM<br />

beteiligte, vgl. Roßkopf, S. 9.<br />

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