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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Schutztruppe. Im August 1919 schieden die letzten Polizeisoldaten<br />

aus dem <strong>Die</strong>nste <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> aus. 315 <strong>Die</strong><br />

Abwicklung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzen <strong>der</strong> aufgelösten Städtischen<br />

Schutztruppe zog sich lange h<strong>in</strong>. Erst am 31. März 1921 beschloss<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat gegen die Stimmen <strong>der</strong> SPD und USPD,<br />

dass die <strong>Stadt</strong> sämtliche Schulden <strong>der</strong> Städtischen Schutztruppe<br />

übernehmen werde. 316<br />

<strong>Die</strong> immer wie<strong>der</strong> geplante Verstaatlichung <strong>der</strong> Polizei <strong>in</strong> den<br />

größeren bayerischen Städten war durch die ungünstige F<strong>in</strong>anzlage<br />

wie<strong>der</strong>holt verschoben worden und konnte erst<br />

1929 realisiert werden. 317 Begründet wurde die Verstaatlichung<br />

mit dem Wunsch nach e<strong>in</strong>er Konzentration <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Sicherheit. 318 Sowohl <strong>der</strong> Polizeireferent von <strong>Würzburg</strong><br />

als auch <strong>der</strong> gesamte <strong>Stadt</strong>rat hatten zuvor wie<strong>der</strong>holt<br />

den Standpunkt vertreten, dass die Verstaatlichung <strong>der</strong> Polizei<br />

<strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> nicht wünschenswert sei. 319 Nachdem die<br />

bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterien des Innern und <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzen<br />

am 9. November 1928 den Entwurf e<strong>in</strong>er Verordnung über<br />

die Verstaatlichung <strong>der</strong> Sicherheitspolizei <strong>in</strong> den Städten<br />

Augsburg, <strong>Würzburg</strong>, Regensburg und Hof dem Bayerischen<br />

Landtag mit <strong>der</strong> Bitte um Zustimmung nach § 46 <strong>der</strong> Verfassungsurkunde<br />

vorgelegt hatten, wandte sich <strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>rat am 17. Januar 1929 mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>gehend begründeten<br />

E<strong>in</strong>gabe an den Landtag. Vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Beratung des<br />

Haushaltsausschusses des Landtags sollte die Frage geklärt<br />

315<br />

Kopp, S. 225.<br />

316<br />

Kopp, S. 225; WGA, Nr. 74, 01.04.1921, S. 2; RP 372, <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

am 31.03.1921.<br />

317<br />

Roßkopf, S. 9.<br />

318<br />

Volkert, Bayern, S. 562.<br />

319<br />

RP 390, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 17.01.1929; XXVIII. Verwaltungsbericht,<br />

S. 121 f.<br />

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