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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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wesend seien sollten. 287 Da sich dieser <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss<br />

mangels Personal zunächst nicht durchführen ließ, war e<strong>in</strong>e<br />

weitere Umorganisation <strong>der</strong> gesamten Polizeihauptwache<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Der <strong>Stadt</strong>rat beschloss daher am 18. Januar<br />

1921 drei gehobene Stellen für Hauptwachkommandanten<br />

zu schaffen. 288 Ab dem 8. März 1921 hatte nun <strong>in</strong> je<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

drei Schichten des dreiteiligen <strong>Die</strong>nstes <strong>der</strong> Schutzmannschaft<br />

e<strong>in</strong> Hauptwachkommandant <strong>Die</strong>nst, <strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong><br />

<strong>Die</strong>nststunden <strong>in</strong> dr<strong>in</strong>genden Angelegenheiten im Namen<br />

des <strong>Stadt</strong>rats die erfor<strong>der</strong>lichen Anordnungen treffen konn-<br />

te. 289<br />

Neben dem Polizeidienst wurden die Männer <strong>der</strong> Schutzmannschaft<br />

häufig zur Vertretung von beurlaubtem o<strong>der</strong> erkranktem<br />

Personal <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung herangezogen. So<br />

traten Schutzmannschaftsteile aushilfsweise u.a. als Ratsdiener,<br />

Schlachthofsbedienstete o<strong>der</strong> auch als Aushilfen im<br />

Standesamt auf. 290<br />

Im Jahre 1924 „gelang endlich wie<strong>der</strong>um e<strong>in</strong>e befriedigende<br />

Uniformierung <strong>der</strong> Schutzmannschaft, nachdem mit dem Ende<br />

<strong>der</strong> Inflation auch alsbald die Stoffnot ihr Ende gefunden<br />

hatte.“ 291 Für die Städtische Schutzmannschaft wurde ab<br />

dem 1. April 1924 die staatliche Regelung übernommen,<br />

nach <strong>der</strong> je<strong>der</strong> Beamte jährlich Stoff für e<strong>in</strong>e Hose, alle zwei<br />

Jahre Stoff für e<strong>in</strong>e Bluse und alle drei Jahre Stoff für e<strong>in</strong>en<br />

Mantel erhielt. Dabei trug die <strong>Stadt</strong> die Kosten <strong>der</strong> Lieferung<br />

zu 2/3, die Beamten hatten 1/3 zu leisten; darüber h<strong>in</strong>aus<br />

287<br />

XXIV. Verwaltungsbericht, S. 131.<br />

288<br />

RP 372, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 18.01.1921.<br />

289<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 131.<br />

290<br />

XXV. Verwaltungsbericht, S. 116.<br />

291<br />

XXVI. Verwaltungsbericht, S. 131.<br />

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