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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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das Begehen neuer Wege und den Ausbau <strong>der</strong> Wirtschaftstätigkeit<br />

bestand für viele Geme<strong>in</strong>den die Chance, sich vor<br />

dem drohenden Bankrott zu schützen. 244 Auch wenn kommunale<br />

Unternehmen oft <strong>in</strong> Formen des Privatrechts geführt<br />

wurden, waren sie Teil <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen Wirtschaftsverwaltung,<br />

da sie <strong>der</strong> Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienten. 245<br />

<strong>Die</strong>se wirtschaftliche Betätigung öffentlich-rechtlicher Träger<br />

führte <strong>in</strong> <strong>der</strong> zweiten Hälfte <strong>der</strong> 1920er Jahre zu e<strong>in</strong>er unter<br />

dem Schlagwort „kalte Sozialisierung“ geführten Diskussion,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> die Wirtschaftsverbände versuchte die eigenständige<br />

Kommunalwirtschaft zurückzudrängen. 246 Gerade größeren<br />

Städten wurde dabei vorgeworfen, sie versuchten über den<br />

Umweg <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>wirtschaft das kapitalistische Wirtschaftssystem<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en annähernd sozialistischen Zustand zu<br />

überführen. 247<br />

<strong>Die</strong> Regelungskompetenzen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den für den Bereich<br />

des Wirtschaftsverwaltungsrechts waren aber sehr ger<strong>in</strong>g, da<br />

das Reich gemäß Art. 7 WRV die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz<br />

für be<strong>in</strong>ahe sämtliche Wirtschaftsgebiete <strong>in</strong><br />

diesem Bereich besaß und davon Gebrauch machte. Nur <strong>in</strong><br />

den Bereichen, <strong>in</strong> denen das Reich ke<strong>in</strong>en Gebrauch von<br />

se<strong>in</strong>er Zuständigkeit gemacht hatte, wie beispielsweise im<br />

Bereich <strong>der</strong> Energiewirtschaft, konnten die Län<strong>der</strong> Regelungen<br />

treffen. Län<strong>der</strong> und Geme<strong>in</strong>den waren aber im Bereich<br />

<strong>der</strong> eigenen Wirtschaftstätigkeit für ihre eigenen Regelungen<br />

zuständig. <strong>Die</strong>s ergab sich für die Län<strong>der</strong> aufgrund ihrer all-<br />

244<br />

Hansmeyer, S. 75.<br />

245<br />

Berg, Wirtschaftsverwaltung e<strong>in</strong>schließlich Bauwesen, S. 422.<br />

246<br />

Böhret, Aktionen gegen die „kalte Sozialisierung“ 1926-1930. E<strong>in</strong> Beitrag<br />

zum Wirken ökonomischer E<strong>in</strong>flußverbände <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong> <strong>Republik</strong>,<br />

Matzerath, Kommunale Leistungsverwaltung, S. 16 f.<br />

247<br />

Rebentisch, S. 97.<br />

75

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