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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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B.) Antragsteller (Anlage "Art-für-Art-Protokoll")<br />

Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten<br />

(Für alle Arten, die <strong>im</strong> Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)<br />

Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)<br />

Schutz- und Gefährdungsstatus der Art<br />

FFH-Anhang IV-Art<br />

europäische Vogelart<br />

Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen<br />

atlantische Region kontinentale Region<br />

grün günstig<br />

gelb ungünstig / unzureichend<br />

rot ungünstig / schlecht<br />

Rote Liste-Status<br />

Deutschland V<br />

Nordrhein-Westfalen 2<br />

Messtischblatt<br />

4804<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

(Angaben nur erforderlich bei evtl. Störungen (II.3 Nr.2) oder<br />

voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))<br />

A günstig / hervorragend<br />

B günstig / gut<br />

C ungünstig / mittel-schlecht<br />

Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

s. Kapitel 7.3.2 / 7.4.4 Artenschutzrechtlicher Beitrag<br />

Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements<br />

Insgesamt wird an einem Maststandort über die geplante Bauzeit von rd. 7 Monaten ca. 7 Wochen lang gearbeitet. In den <strong>bis</strong> zu 6<br />

Wochen langen Zwischenzeiträumen finden am jeweiligen Maststandort keine Bauaktivitäten statt.<br />

Während der Planung der Zufahrten wurde darauf geachtet, dass ein geeigneter Baumbestand (Obstbäume, Kopfweiden) nicht<br />

beansprucht wird. Auch bei der Baumaßnahme selber werden Gehölze dieser Arten nicht beansprucht. Durchzuführende<br />

Gehölzrückschnitte werden in den Wintermonaten durchgeführt, so dass Nistplätzen nicht beansprucht werden.<br />

Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)<br />

Unter Berücksichtigung der <strong>im</strong> Arbeitsschritt II.2 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen sind keine<br />

Verbotstatbestände zu erwarten.<br />

1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?<br />

(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem<br />

Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)<br />

2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte?<br />

3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur<br />

entnommen, beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische<br />

Funktion <strong>im</strong> räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus<br />

der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder<br />

zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion <strong>im</strong> räumlichen<br />

Zusammenhang erhalten bleibt?<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

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