12.12.2012 Aufrufe

Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

direkt am Boden verrichten, wie z.B. Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel, und jene, die<br />

ihre Nester in einem gewissen Abstand zum Boden in der Krautschicht bzw. in Büschen<br />

anlegen. Flächeninanspruchnahme von Bereichen, die zur Nahrungsaufnahme<br />

dienen, stellen keine erhebliche Beeinträchtigung dar, da <strong>im</strong> direkten Umfeld ausreichend<br />

Ausweichfläche vorhanden ist. Aufgrund von ausreichend vergleichbaren Flächen,<br />

die als Rückzugsgebiet bzw. für Ruhephasen genutzt werden können, stellt die<br />

Inanspruchnahme einer solchen Fläche auch keine erhebliche Beeinträchtigung dar.<br />

Alle Gehölzrückschnitte werden in den Wintermonaten durchgeführt, so dass keine<br />

aktuellen Fortpflanzungsstätten zerstört werden. Um gewährleisten zu können, dass<br />

auch keine Beeinträchtigung der Bodenbrüter be<strong>im</strong> Brutgeschäft auftritt, werden geeignete<br />

Flächen vor Baubeginn durch die ÖBB betrachtet, so dass gegebenenfalls<br />

Zufahrten verlegt werden oder für den betroffenen Maststandort ein Zeitfenster festgelegt<br />

wird, so dass das Gelege ausgebrütet werden kann. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dieser Vogelarten kann unter Berücksichtigung der aufgeführten Maßnahmen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Gebüschbrüter<br />

� Nachtigall (Luscinia megarhynchos)<br />

� Turteltaube (Streptopelia turtur)<br />

Die Nachtigall und die Turteltaube besiedeln jeweils Waldrandbereiche, Parklandschaften,<br />

lichte Wälder sowie Feldgehölze und Hecken mit dichtem Gehölzanteil. Sie<br />

errichten ihre Fortpflanzungsstätten in kleinwüchsigen Gehölzen und in der darunter<br />

liegenden Krautschicht. Potenzielle Brutplätze finden diese Arten entlang der Leitungstrasse.<br />

Die Turteltaube sucht ihre Nahrung auf Feldern und Grünland. Eine Flächeninanspruchnahme<br />

dieser Bereiche stellt keine Beeinträchtigung dar, da ausreichend<br />

Ausweichflächen vorhanden sind. Auch für die Nachtigall befinden sich genügend<br />

Flächen, die zur Nahrungsaufnahme dienen können, <strong>im</strong> direkten Umfeld der<br />

Trasse. Da die Gehölze, die aufgrund der Baumaßnahme gerodet bzw. geschnitten<br />

werden müssen, in den Wintermonaten entnommen werden, werden keine Fortpflanzungsstätten<br />

zerstört. Vergleichbare Lebensräume finden die Arten <strong>im</strong> direkten Umfeld<br />

der Baumaßnahme ausreichend, so dass keine erhebliche Beeinträchtigung dieser<br />

Arten auftritt.<br />

Höhlenbrüter<br />

� Kleinspecht (Dryobates minor)<br />

� Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />

� Steinkauz (Athene noctua)<br />

� Waldkauz (Strix aluco)<br />

Die Gruppe der Höhlenbrüter benötigt Altholz bzw. Totholz. Sie leben sowohl <strong>im</strong><br />

Offenland als auch ausschließlich in Waldgebieten. Gemeinsame Voraussetzung ist,<br />

dass sie geeignete Höhlen benötigen, in denen sie ihre Jungen aufziehen. Geeignete<br />

Bäume sind <strong>im</strong> Betrachtungsbereich vorhanden, sie sind durch die Baumaßnahmen<br />

jedoch nicht betroffen. Innerhalb des Schutzstreifens ist das Vorkommen geeigneter<br />

Höhlenbäume auf alte Obstbäume und Kopfbäume beschränkt, da sich andere Bäume<br />

auf Grund der Wuchshöhenbegrenzung nicht dem entsprechend entwickeln können.<br />

Während der Planung wurden geeignete Höhlenbäume mit beachtet, so dass keine<br />

Rodungsarbeiten notwendig sind. Nur in den Bereichen, wo sich Schutzstreifener-<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!