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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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führten Maßnahmen werden an den Maststandorten 1112, 1113, 1134 und 1135 dann<br />

durchgeführt, wenn an ihnen zwischen den Monaten September und April gearbeitet<br />

wird. In den Sommermonaten wird ein solcher Zaun nicht benötigt. Da <strong>im</strong> direkten<br />

Umfeld ausreichend Überwinterungsmöglichkeiten vorhanden sind, auf die der<br />

Kammmolch ausweichen kann, stellt auch dies keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

dar.<br />

Die Kreuzkröte ist eine Pionierart, die ursprünglich Auenlandschaften besiedelt. Sie<br />

benötigt vegetationsarme, trockenwarme Standorte mit lockerem, sandigem Boden.<br />

Aktuelle Vorkommen sind vor Allem in Abgrabungsflächen in Flussauen bekannt.<br />

Darüber hinaus besiedelt sie auch Industriebrachen, Bergehalden etc.. Als Laichgewässer<br />

werden sonnenexponierte Kleingewässer ohne viel Vegetation benötigt, die<br />

sich schnell erwärmen. Im Bereich der Abgrabungsstätte zwischen der L 277 und<br />

dem Ortsteil Wetschewell findet die Kreuzkröte geeignete Biotopstrukturen, so dass<br />

ein Vorkommen hier nicht ausgeschlossen werden kann. Auf Grund der Entfernung<br />

kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass sich Wanderkorridore entlang der<br />

Trasse erstrecken. Um mögliche Kollisionen zu vermeiden, werden die Baustellenzufahrten<br />

und die Bauflächen regelmäßig durch die ÖBB kontrolliert, um ggf. Schutzzäune<br />

errichten zukönnen. Auch wird <strong>im</strong> Zuge der ÖBB darauf geachtet, dass durch<br />

Fahrspuren bzw. Bauarbeiten keine neuen potenziellen Laichgewässer entstehen.<br />

Diese würden umgehend wieder verfüllt werden. Durch die Baumaßnahme werden<br />

keine Winterquartiere in Anspruch genommen. Unter Berücksichtigung der aufgeführten<br />

Vermeidungsmaßnahmen ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.<br />

7.4.3 Nachtfalter<br />

� Nachtkerzen-Schwärmer (Proserpinus proserpina)<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Der Nachtkerzen-Schwärmer besiedelt sonnig-warme, überwiegend feuchte Standorte,<br />

wie z.B. Feuchtwiesen, feuchte Hochstaudenfluren, Sandgruben und Kiesabbaustellen.<br />

Das Vorkommen dieser Art kann <strong>im</strong> Bereich des Naturschutzgebietes "Viehstraße"<br />

nicht ausgeschlossen werden. Der Nachtkerzen-Schwärmer ist eine sehr mobile<br />

Tierart, die in sehr kurzer Zeit neue Standorte besiedelt und dort eine neue Population<br />

bilden kann. Auch das Verschwinden einer Population tritt in der Natur öfters<br />

auf. Um die Zerstörung der Entwicklungsformen zu vermeiden, werden die Maststandorte<br />

1112, 1113, 1114, 1115 und 1116 durch die ÖBB besonders betrachtet. Je<br />

nach Beginn der Baustelleneinrichtung fallen unterschiedliche Maßnahmen an. Bei<br />

einem Baubeginn vor März, wird der Oberboden auf der Fundamentfläche <strong>bis</strong> zu<br />

einer Tiefe von 20 <strong>bis</strong> 30 cm abgetragen und großflächig auf der anliegenden Fläche<br />

zwischengelagert. Durch diese Maßnahme werden die Puppen des vergangenen Jahres,<br />

die sich <strong>im</strong> Erdreich befinden, geschützt. Wenn die Baustelle an diesem Maststandort<br />

später eingerichtet wird, wird durch die ÖBB festgestellt, ob Wirtspflanzen<br />

des Nachtkerzen-Schwärmers auf der Fläche vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall,<br />

brauchen keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Wenn sich jedoch Wirtspflanzen<br />

auf der Fläche befinden, müssen diese <strong>im</strong> Baubereich entfernt und auf der<br />

angrenzenden Fläche gelagert werden. Eine Zerstörung der Eier und Larven, die sich<br />

auf den Wirtspflanzen befinden, kann somit vermieden werden. Anschließend wird<br />

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