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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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legen. Als Winterquartiere werden auch Höhlen, Stollen etc. genutzt. Ihre Jagdquartiere<br />

unterscheiden sich mehr voneinander, eine Beanspruchung dieser Flächen ist<br />

auf Grund von ausreichender vorhandener Ausweichfläche jedoch keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung.<br />

Die aufgeführten Fledermausarten besiedeln in den Sommermonaten <strong>im</strong>mer mehrere<br />

Quartiere bzw. Wochenstuben, so dass Ausweichmöglichkeiten bestehen würden.<br />

Bei der Planung der Zuwegungen wurde darauf geachtet, dass alte Bäume mit Spalten<br />

oder Höhlen bestehen bleiben können und die Zuwegungen in einem ausreichendem<br />

Abstand an den Bäumen vorbei geführt werden. Notwendige Rodungsarbeiten<br />

werden <strong>im</strong> Winter durchgeführt, so dass besetzte Sommerquartiere bzw. Wochenstuben<br />

nicht zu einem Zeitpunkt entfernt werden, in dem sie besetzt sind. Bäume, die<br />

aufgrund geeigneter Spalten oder Höhlen als Winterquartier dienen können, werden<br />

vor dem Roden durch die ÖBB begutachtet. Im Falle, dass ein besetzter Baum gerodet<br />

werden müsste, wird durch die ÖBB ein Zeitfenster (Bauverbotszeit) festgelegt<br />

werden, so dass gewartet wird, <strong>bis</strong> die Fledermäuse von sich aus den Standort wechseln.<br />

Es müssen auch keine linearen Gehölzstrukturen entfernt werden, die die Fledermausarten<br />

als Leitlinien benötigen könnten.<br />

Mögliche Kollisionen während der Bauphase mit Baustellenfahrzeugen können ebenfalls<br />

ausgeschlossen werden, da Fledermäuse ihre aktive Phase nach Sonnenuntergang<br />

haben und die Arbeiten nur tagsüber durchgeführt werden.<br />

Unter Betrachtung der aufgeführten Maßnahmen ist eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der aufgeführten Fledermausarten auszuschließen.<br />

7.4.2 Amphibien<br />

� Kammmolch (Triturus cristatus)<br />

� Kreuzkröte (Bufo calamita)<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Der Kammmolch gilt als eine Offenlandart, der Gewässer in Auenbereichen sowie in<br />

offenen Park- und Waldgebieten aufsucht. Er benötigt eine ausreichende Unterwasservegetation,<br />

aber auch besonnte Gewässerbereiche. Als Landlebensräume besiedelt<br />

er feuchte Laub- und Mischwälder sowie andere Gehölzstrukturen in der Nähe<br />

der Laichgewässer. Diese Bedingungen kommen entlang des Trassenverlauf nur <strong>im</strong><br />

Naturschutzgebiet "Wetscheweller/Güdderather Bruch" und in dem englischen Militärstützpunkt<br />

vor. Im direkten Umfeld der Baustelleneinrichtungen befinden sich<br />

keine potenziellen Laichgewässer für den Kammmolch. Diese liegen, wenn vorhanden,<br />

in ausreichender Entfernung zu den Bauflächen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass sich Landlebensräume <strong>im</strong> Bereich der Bauflächen befinden.<br />

Während der mobilen Phase (März <strong>bis</strong> September) stellt dies noch keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar, da sich <strong>im</strong> direktem Umfeld ausreichend Fläche zum Ausweichen<br />

befindet. Der Kammmolch sucht seine Winterlebensräume an Land zwischen<br />

September und Oktober auf. Während der Winterruhe kann der Kammmolch dem<br />

Eingriff nicht ausweichen. Um einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG zu vermeiden,<br />

muss sichergestellt werden, dass sich während der Baumaßnahmen keine<br />

Kammmolche auf Bauflächen befinden. Dies wird erreicht, indem die Bauflächen<br />

frühzeitig, ab Mitte August, mit Amphibienzäunen umgrenzt werden, so dass sich<br />

während der Bauphase keine Kammmolche auf den Bauflächen aufhalten. Die aufge-<br />

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