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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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dengestalt auf andere Weise zu verändern; ferner die Veränderung, Beseitigung<br />

oder das Anlegen von Wasserläufen, Wasserflächen oder deren Ufer; (Nr. 5),<br />

� Oberirdische oder unterirdische Leitungen - Freileitung, Kabel, Rohrleitung - zu<br />

verlegen oder zu verändern, Zäune oder andere Einfriedigungen zu errichten oder<br />

zu ändern; (Nr. 6)<br />

� Bäume, Sträucher, Hecken, Feld- und Ufergehölze zu beseitigen oder zu beschädigen;<br />

(Nr. 9),<br />

� Mit Kraftfahrzeugen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen,<br />

Fahrwege, Park- oder Stellplätze und Hofräume zu fahren oder diese dort abzustellen;<br />

(Nr.10).<br />

Über die o.g. Verbotstatbestände ist <strong>im</strong> Rahmen der Plangenehmigung/-feststellung<br />

zu entscheiden.<br />

4.3 Gesamtbeurteilung des Eingriffes<br />

Durch den Bau der Hochspannungsfreileitung werden verschiedene Teilbereiche des<br />

Naturhaushaltes beeinträchtigt. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu erwähnen:<br />

� Versiegelung des Bodens durch Mastfundamente (zusammen 135,0 m²) und Entsiegelung<br />

durch Demontage der vorhandenen Fundamente (zusammen 197,3 m²)<br />

� dauerhafte Einschränkung der Entwicklung von 4 Bäumen und 4.929 m² Wald<br />

Ein Eingriff in den Bodenhaushalt findet durch den Bau der Fundamente und der<br />

damit einhergehenden Bodenversiegelung von ca. 135,0 m² (i.M. 2,5 m² je Mast)<br />

statt. Der Eingriff wird durch die Demontage der entfallenden Maste auf jeweils<br />

gleichartigen Böden ausgeglichen. Dabei werden insgesamt 197,3 m² Boden entsiegelt.<br />

Somit ergibt sich ein Überschuss von ca. 62 m² entsiegelter Fläche.<br />

Durch Anpassung des vorhandenen Leistungsschutzstreifens werden insgesamt<br />

14,1 ha von Schutzstreifeneinschränkungen befreit. Im Bereich von Waldgebieten ist<br />

der Schutzstreifen an diese Gegebenheiten anzupassen. Hierdurch werden 4.929 m²<br />

Wald und 4 Straßenbäume zusätzlich dauerhaft in ihrer Entwicklung eingeschränkt.<br />

Für diese zusätzliche Beeinträchtigung ist ein Ausgleich zu schaffen.<br />

Die vorübergehende Inanspruchnahme von Acker- und Wildkrautflächen sowie das<br />

Auf-den-Stock setzen der Sträucher während der Bauzeit wird nicht als Eingriff betrachtet,<br />

da nach Abschluss der Arbeiten diese Flächen wiederhergestellt werden und<br />

sich die Sträucher wieder entwickeln können. Somit bleibt keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

zurück.<br />

Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Ersatz der Leitungsmaste auf<br />

einer Länge ca. 12,7 km stellt aufgrund der Erhöhung der Maste um i.M. 15 % eine<br />

geringfügige zusätzliche Beeinträchtigung dar. Anhand eines modifizierten Bewertungsverfahrens<br />

auf Grundlage der Methode Nohl ergibt sich ein Kompensationsflächenbedarf<br />

von 1,017 ha. Im Rahmen von Mastverschiebungen kann ein neuer Maststandorte<br />

<strong>im</strong> Leitungsband durch die Demontage von zwei bestehenden Masten ausgeglichen<br />

werden.<br />

Durch den geplanten Ersatzneubau sind keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen<br />

des Boden- und Naturhaushaltes, Landschaftsbildes und der Fauna zu erwar-<br />

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