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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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Im Untersuchungsraum sind keine Vogelschutzgebiete zu verzeichnen, von einem<br />

erhöhten Vogelbestand ist nicht auszugehen.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung der allgemeinen Tierwelt ist durch dieses Vorhaben<br />

nicht zu erwarten.<br />

4.2.4 Landschaft / Landschaftsbild<br />

Bei dem Ersatzneubau handelt es sich um eine bestehende Hochspannungsfreileitung,<br />

bei der 53 Maste ersetzt, ein Maststandort verschoben und ein weiterer Standort<br />

aufgegeben werden. Die Masthöhen (i.M. ca. 33,5 m) ändern sich zu den derzeit bestehenden<br />

Höhen (i.M. ca. 29 m) um ca. 15 %.<br />

Die Erhöhung um 15 % überschreitet die allgemein anerkannte Unerheblichkeitsschwelle<br />

von 10 %. Um die zusätzliche, geringfügige, Beeinträchtigung zu quantifizieren,<br />

wurde in Abst<strong>im</strong>mung mit der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung<br />

Düsseldorf ein vereinfachter methodischer Ansatz entwickelt, der eine Kombination<br />

zwischen der "verkürzten Fassung" und der "Kurzfassung" der Methode nach<br />

Nohl darstellt.<br />

Der Kompensationsflächenumfang ergibt sich über nachstehende Formel:<br />

Kompensationsfläche (K) = W * a * b * w * e<br />

Dabei kommen folgende Wertansätze zur Anwendung:<br />

� die Wirkzone (W) wird mit 2.000 m <strong>im</strong> Umkreis des Vorhabens angesetzt. Dies<br />

entspricht den Vorgaben der "verkürzten Fassung", die für 110-kV-Freileitungsvorhaben<br />

anzuwenden ist.<br />

� der aktuelle Wirkbereich (a) wird über eine Schätzung best<strong>im</strong>mt. Dabei sind neben<br />

den sichtverstellenden Elementen auch die sichtverschatteten Bereiche gedanklich<br />

mit erfasst.<br />

� der Kompensationsflächenfaktor (b) entspricht der allgemeinen Annahme nach<br />

Nohl.<br />

� der Wahrnehmungskoeffizient (w) stellt das gewichtete Mittel für den 2 km Raum<br />

dar, der sich aus den Werten für die Wirkzonen I (0-500 m ; 0,1) und II (500-<br />

2000m ; 0,5) bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten<br />

<strong>bis</strong> 60 m (Buchstabe C) ergibt.<br />

� als Erheblichkeitswert (e) wurde aufgrund der Geringfügigkeit der Masterhöhung<br />

die Hälfte des niedrigsten Wertes (0,1 / 2) angesetzt.<br />

Um eine Zuordnung der Kompensationsmaßnahmen entsprechend der Beeinträchtigungsintensität<br />

zu ermöglichen, wurde der Kompensationsflächenbedarf für den Leitungsabschnitt<br />

innerhalb der kreisfreien Stadt Mönchengladbach und des Rhein-<br />

Kreis-Neuss getrennt ermittelt.<br />

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