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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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schaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).<br />

4.1 Vermeidungs- und Min<strong>im</strong>ierungsmaßnahmen<br />

Bei der Trassenfestlegung wurden bereits Vermeidungs- und Min<strong>im</strong>ierungsmaßnahmen<br />

berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um:<br />

� Beibehaltung des bestehenden Trassenverlaufs und damit der bestehenden Schutzstreifen<br />

� überwiegende Verwendung der bestehenden Maststandorte für die neuen Maste<br />

� Beanspruchung von Flächen mit einer ökologisch geringen Wertigkeit für Zuwegungen<br />

und Bauflächen<br />

Über diese allgemeinen Vermeidungs- und Min<strong>im</strong>ierungsmaßnahmen hinaus, werden<br />

für die innerhalb von Naturschutzgebieten befindlichen Maststandorte nachstehend<br />

detaillierte Angaben gemacht.<br />

4.1.1 Mast Nr. 1116 (NSG Viehstraße)<br />

Der Standort des Abspannmastes Nr. 1116 befindet sich nördlich der Straße "Waldesrand"<br />

innerhalb des Naturschutzgebietes "Viehstraße". Nördlich des Maststandortes<br />

befinden sich Feuchtheiderelikte, die als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen<br />

sind. Für die Demontage des vorhandenen Mastes und den Neubau ist eine Mindestfläche<br />

von 20 x 20 m als Arbeitsfläche notwendig. Innerhalb dieser Fläche wird<br />

eine gespundete Fundamentgrube von ca. 11 x 11 m ausgehoben. Vor Baubeginn<br />

wird auf dieser Arbeitsfläche vorhandene Heide in Plaggen abgestochen. Auf den<br />

Arbeitsflächen werden anschließend Fahrbohlen verlegt, um eine Verdichtung des<br />

Bodens zu vermeiden. Bei Bedarf werden die Fahrbohlen auch kreuzweise verlegt,<br />

um ein Einsinken in den ggf. feuchten Sandboden zu vermeiden. Sollte es möglich<br />

sein, die Straße "Waldesrand" selbst während den eigentlichen Arbeitszeiten (s. Kap.<br />

2.8) zu sperren, könnte eine weitere Min<strong>im</strong>ierung der Beanspruchung der Feuchtheide<br />

realisiert werden. Notwendig werdende weitere Arbeitsflächen (z.B. für den Erdaushub,<br />

die Vormontage, das Aufstellen von Seilwinden etc.) werden auf der Südseite<br />

der Straße "Waldesrand" angelegt, um die Inanspruchnahme des Naturschutzgebietes<br />

auf ein absolutes Min<strong>im</strong>um zu beschränken.<br />

4.1.2 Mast Nr. 135 (NSG Wetscheweller / Güdderather Bruch)<br />

Im Rahmen des Planungsprozesses konnte der geplante Maststandort 1135 in der<br />

Niersaue entfallen. Die Demontage des vorhandenen Mastes 135 erfolgt von der Josef-Herzhoff-Straße<br />

aus. Die Mastteile werden vom Mastschaft getrennt, mit einem<br />

Mobilkran über die Niers gehoben und zum Güdderather Mühlenweg transportiert,<br />

wo sie <strong>im</strong> Bereich der breiten asphaltierten Flächen zerkleinert und abtransportiert<br />

werden. Auch der Mastschaft selbst kann komplett oder in Teilen von der Josef-<br />

Herzhoff-Straße aus demontiert werden. Das Fundament des vorhandenen Mastes<br />

wird komplett entsorgt. Die Fundamentgrube wird anschließend mit zertifizierten<br />

Boden aufgefüllt. Aufgrund der feuchten Bodenverhältnisse in diesem Bereich werden<br />

diese Erd- und Fundamentarbeiten so lange zurückgestellt, <strong>bis</strong> eine längere<br />

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