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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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- Erhaltung von wertvollen Buchen-Althölzern,<br />

- Entwicklung und Regeneration von landeskundlich bedeutsamen Flachsrösten<br />

(in einmaliger Dichte und Ausprägung <strong>im</strong> Stadtgebiet) als Sekundärbiotope für<br />

eine Vielzahl von Amphibien,<br />

- Opt<strong>im</strong>ierung vorhandener Kleingewässer als Lebensraum für Amphibien und<br />

Wasserinsekten,<br />

- Sicherung, Erhalt und Opt<strong>im</strong>ierung von regional seltenen und gefährdeten Glockenheidemoorgesellschaften,<br />

auch aus wissenschaftlichen und landeskundlichen<br />

Gründen (Relikt früherer Nutzungen in diesem Bereich),<br />

- Erhaltung und Förderung der Vegetationsabfolge mit verschiedenen Nässe-<br />

und Verhagerungsstufen des bodensauren Buchen-Stieleichen- und Birken-<br />

Stieleichen-Waldes, der autochthonen Entwicklung von historischen Heidegesellschaften<br />

(Dahlener Heide) auf Schlagfluren, der Reste kulturhistorischer<br />

und landeskundlicher Nutzungsformen wie Flachsverarbeitung und Niederwaldwirtschaft<br />

punktuell an geeigneten Standorten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen<br />

und landeskundlichen Gründen,<br />

- Wiederherstellung und Schutz von ökologischen Funktionen, die durch anthropogene<br />

Nutzungen oder Maßnahmen beeinträchtigt sind, mit dem Ziel, dauerhafte<br />

Lebensvoraussetzungen für z.T. seltene Pflanzen- und Tierarten zu schaffen,<br />

die auf das natürliche Leistungsvermögen dieses Standortes angewiesen<br />

sind.<br />

� Entwicklungsziel 6.10 - Wetscheweller/Güdderather Bruch: das Entwicklungsziel<br />

verfolgt insbesondere die<br />

- Erhaltung bzw. Wiederherstellung des naturnahen Traubenkirschen-Erlen-<br />

Eschen-Waldes mit überwiegend frei mäandrierendem Bachlauf (Bottbach),<br />

- Wiederherstellung und Schutz von ökologischen Funktionen, die durch anthropogene<br />

Nutzungen oder Maßnahmen beeinträchtigt sind, mit dem Ziel, dauerhafte<br />

Lebensvoraussetzungen für z.T. seltene Pflanzen- und Tierarten zu schaffen,<br />

die auf das natürliche Leistungsvermögen dieses Standortes angewiesen<br />

sind.<br />

� Entwicklungsziel 7 - Siedlungsflächen zwischen Mast Nr. 1103 und Nr. 1106 und<br />

Mast Nr. 1136 und Nr. 1142: befristete Erhaltung der Landschaftsstruktur und<br />

Flächenfunktion <strong>bis</strong> zur Realisierung oder Änderung von Zielen und Vorhaben<br />

der Bauleitplanung oder anderer Planvorschriften.<br />

Landschaftsplan des Rhein-Kreises-Neuss - Teilabschnitt V Korschenbroich /<br />

Jüchen (Juni 1989):<br />

� Entwicklungsziel 1 - Ackerflächen zwischen Mast Nr. 1150 und Nr. 1154: Erhaltung<br />

einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen<br />

reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft<br />

� Entwicklungsziel 2 - Ackerflächen zwischen Mast Nr. 1154 und Nr. 1153: Anreicherung<br />

einer <strong>im</strong> Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen<br />

und mit gliedernden und belebenden Elementen.<br />

Da die zu ersetzende 110-kV-Hochspannungsfreileitung bereits seit 1924 besteht und<br />

sie zum überwiegenden Teil auf den bestehenden Maststandorten ersetzt wird, kann<br />

davon ausgegangen werden, dass die Planung in keinem Konflikt mit den Entwicklungszielen<br />

der betroffenen Landschaftsplänen steht.<br />

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