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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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Agrarland<br />

Durch die hohe Nutzungsintensität ist das Artenspektrum bereits jetzt auf den Flächen<br />

stark eingeschränkt. Arten die diesen Lebensraum dennoch besiedeln, haben<br />

sich an zeitlich begrenzte und punktuelle Störungen angepasst. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass sich auf dem Offenland z.B. Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn<br />

usw. aufhalten.<br />

Siedlungsraum<br />

In den Siedlungsbereichen ist die Tierwelt ebenfalls stark vorbelastet, so dass sich<br />

die Arten, die in diesen Bereichen vorkommen, sich auf Störungen eingestellt haben.<br />

Gehölzbestände / Ruderalfluren<br />

Für die Tierwelt als wertvoller einzuschätzen sind Gehölz- und Waldbestände bzw.<br />

Ruderalfluren. Auf ihnen ist die Dichte der Arten wesentlich höher, da die Arten auf<br />

diesen Flächen eine größere Nahrungsauswahl haben und in der Regel auch ungestörter<br />

leben können. Auf diesen Flächen sind sowohl Amphibien, Falter, Libellen<br />

und eine große Anzahl von Vögeln anzutreffen.<br />

Im Artenschutzbeitrag (Kap. 6) werden die in NRW durch das LANUV festgelegten<br />

planungsrelevanten Arten ermittelt und beschrieben.<br />

3.5 Planungen Dritter<br />

Landschaftsplan der Stadt Mönchengladbach<br />

Über die bereits unter Punkt 3.3 beschriebenen Schutzgebiete hinaus sind hier folgende<br />

Festsetzungen getroffen worden:<br />

� Entwicklungsziel 1.4 - Landschaftsraum am NATO-Hauptquartier zwischen<br />

Knippertz- und Mühlenbach<br />

� Entwicklungsziel 1.8 - Kleinwaldparzellen, Gebüschgruppen, Landwehr, Grünland<br />

und Ackerparzellen zwischen Militärdepot Holt und Bundesautobahn A 61,<br />

südwestlich Engelsholt: die vorhandenen Grünland-, Wald- und Gehölzstrukturen<br />

sind zu erhalten<br />

� Entwicklungsziel 1.9 - Stadtwald Rheydt: Die vorhandenen Laubwaldbestände<br />

und Naherholungseinrichtungen sind unter dem besonderen Aspekt der Naherholung,<br />

aber auch unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

(z.B. Gewässerpflege, naturnahe Waldbewirtschaftung) zu erhalten bzw. zu sichern<br />

(Rheydter Höhe).<br />

� Entwicklungsziel 2 - Ackerflure zwischen Mast Nr. 1105 und Nr. 1109, Mast Nr.<br />

1118 und Nr.1125, Mast Nr.1127 und Nr. 1132, Mast Nr. 1142 und Nr. 1149: Anreicherung<br />

einer <strong>im</strong> Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen<br />

und mit gliedernden, belebenden Elementen<br />

� Entwicklungsziel 5.4 - Bundesautobahn A 61 zwischen Engelsholt und Stadtwald<br />

Rheydt: der nur unzureichend abgeschirmte und in die Landschaft eingebundene<br />

Straßenabschnitt ist durch Sicht- und Immissionsschutzpflanzungen oder andere,<br />

geeignete Maßnahmen wirkungsvoll gegen die angrenzende Wohnbebauung und<br />

Naherholungslandschaft abzuschirmen.<br />

� Entwicklungsziel 6.5 - Viehstraße: das Entwicklungsziel verfolgt insbesondere die<br />

- Entwicklung eines naturnahen Laubmischwaldbestandes auf bodensaurem, z.T.<br />

staunassem Standort,<br />

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