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Erftwerk, Bl. 0003, im Abschnitt UA Speick bis Pkt. Kelzenberg

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Die Masthöhen werden <strong>im</strong> Wesentlichen durch den Masttyp, die Länge der Isolatoren,<br />

den Abstand der Maste untereinander und die nach der DIN VDE 0210 einzuhaltenden<br />

Mindestabstände zwischen Leiterseilen und Gelände oder sonstigen Objekten<br />

(z.B. Straßen, Bauwerke und Bäume) best<strong>im</strong>mt.<br />

2.3 Anlage von Zuwegungen und Arbeitsflächen<br />

Die Zufahrten zu den Baustellen erfolgen weitestgehend über vorhandene Wege. Je<br />

nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden die Zufahrten und die Fahrzeugstandorte<br />

<strong>im</strong> Mastbereich mit Fahrbohlen ausgelegt. Hierdurch können Verdichtungen<br />

der Bodenschicht vermieden werden. Die in Anspruch genommenen Flächen<br />

werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder hergestellt. Die Lage der provisorischen<br />

Zufahrten ist der Anlage 11.3 - Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan -<br />

zu entnehmen.<br />

Im Bereich der Maststandorte wird zur Gründung der Oberboden abgeschoben und<br />

<strong>im</strong> Randbereich zwischengelagert. Zudem werden temporäre Arbeitsflächen für die<br />

Zwischenlagerung des Erdaushubs, für die Vormontage und Ablage von Mastteilen<br />

sowie für den späteren Seilzug benötigt. Die Größe der Arbeitsfläche, einschließlich<br />

des Maststandortes, beträgt <strong>im</strong> Durchschnitt ca. 1.600 m². Sie werden um den geplanten<br />

Maststandort herum angeordnet.<br />

2.4 Fundamentherstellung<br />

Die Abmessungen der Baugruben zur Einbringung der Mastfundamente richten sich<br />

nach der Art und D<strong>im</strong>ension der eingesetzten Gründungen. Für die 110-kV-Hochspannungsfreileitung<br />

sind auf Grund der vorliegenden Bodenverhältnisse Plattenfundamente<br />

in der Größe 7 x 7 m (Tragmaste) bzw. 10 x 10 m (Abspannmaste) vorgesehen.<br />

Die technischen Angaben zu den Masten und Fundamenten sind in den Anlagen<br />

4 bzw. 6 ersichtlich.<br />

Die vier Masteckstiele werden bei den Plattenfundamenten in einen aus einer Stahlbetonplatte<br />

bestehenden Fundamentkörper eingebunden. Das Plattenfundament wird<br />

<strong>bis</strong> auf die an jedem Masteckstiel über EOK herausragenden zylinderförmigen Betonköpfe<br />

mit einer mindestens 1,20 m hohen Bodenschicht überdeckt. Die Fundamenttiefe<br />

von ca. 2,0 m ergibt sich aus der Forderung nach frostfreier Lage der Fundamentsohle,<br />

ausreichender Einbindelänge der Masteckstiele in der Fundamentplatte<br />

und der Belastbarkeit des Baugrundes, welcher vorab durch eine Baugrunduntersuchung<br />

ermittelt wird.<br />

Für den Bau der Fundamente werden entsprechend große Baugruben erforderlich.<br />

Der während der Baumaßnahmen anfallende Oberboden wird <strong>bis</strong> zur späteren Wiederverwertung<br />

fachgerecht in Mieten getrennt vom übrigen Erdaushub gelagert und<br />

gesichert. Die be<strong>im</strong> Fundamentaushub überschüssigen Bodenmassen werden zur<br />

landschaftsgerechten Verwendung, wenn möglich <strong>im</strong> gleichen Landschaftsraum, abgefahren.<br />

Zur Herstellung der Fundamente wird Transportbeton verwendet. Die Aushärtung<br />

des Betons dauert ohne Sonderbehandlung ca. vier Wochen. Nach dem Aushärten<br />

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