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Allgemeine Bauernzeitung - Ausgabe 01 - 2017 (Kärntner Bauernbund)

Mit voller Kraft für Kärntnes Landwirte! Regionale Lebensmittel für unser Bundesheer GAP 2020+ MEP Elisabeth Köstinger Mehr Wertschöpfung durch Holz Fachausschüsse LK Kärnten Ja zum SVB Freibetrag

Mit voller Kraft für Kärntnes Landwirte!

Regionale Lebensmittel für unser Bundesheer
GAP 2020+ MEP Elisabeth Köstinger
Mehr Wertschöpfung durch Holz
Fachausschüsse LK Kärnten
Ja zum SVB Freibetrag

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Ja zum SVB-Freibetrag<br />

Höhere SV-Zahlungen durch Freibetrag bei den<br />

öffentlichen Geldern abfedern.<br />

Die Neufeststellung der<br />

Einheitswerte war ohne<br />

Alternative. Wir haben<br />

die Vermögenssteuer abgewendet<br />

und den Einheitswert erhalten!<br />

Mit der Neufeststellung der Einheitswerte<br />

wurde von allen Kammerpräsidenten<br />

per Unterschrift<br />

vereinbart, dass nach dem Inkrafttreten<br />

der neuen Einheitswerte die<br />

Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung<br />

angepasst werden muss.<br />

Hier der genaue Wortlaut: „Nach<br />

dem Wirksamwerden der Hauptfeststellung<br />

sind die Beitragsgrundlagen<br />

im untersten Bereich<br />

der Beitragstabelle voraussichtlich<br />

anzupassen (durch die Einrechnung<br />

der öffentlichen Gelder<br />

kommt es im sehr niedrigen Einheitswertbereich<br />

zu überproportionalen<br />

Erhöhungen, die jedenfalls<br />

nicht voll auf die Beiträge durchschlagen<br />

sollen).“<br />

Durch das Einrechnen der öffentlichen<br />

Gelder kommt es insbesondere<br />

bei niedrigen Einheitswerten<br />

zu überdurchschnittlichen<br />

Erhöhungen der Sozialversicherungs-Beitragszahlungen.<br />

Genau<br />

aus diesem Grund fordern die LK<br />

Kärnten und der <strong>Kärntner</strong> <strong>Bauernbund</strong><br />

die Einführung eines Freibetrags<br />

für die öffentlichen Gelder<br />

bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Warum Freibetrag?<br />

• Durch die Einführung eines Freibetrages<br />

bei den öffentlichen<br />

Geldern können überproportionale<br />

Erhöhungen wirksam und<br />

unbürokratisch vermieden werden.<br />

• Freibeträge sind für bestimmte<br />

Bereiche auch bereits jetzt schon<br />

im Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz<br />

vorgesehen (vgl. §<br />

23 BSVG).<br />

Wie hoch soll der Freibetrag sein?<br />

• Wir fordern einen Freibetrag in der<br />

Höhe von 2.078 EUR pro Betrieb.<br />

• Dieser Betrag entspricht der<br />

durchschnittlichen Beitragsgrundlagensteigerung<br />

in der Sozialversicherung<br />

auf Grund der Zurechnung<br />

der öffentlichen Zahlungen.<br />

• Hintergrund: Im Durchschnitt beziehen<br />

Österreichs Bauern Direktzahlungen<br />

(Säule 1) i.d.H.v.<br />

rund 6.233 EUR, davon werden<br />

33 % auf den Einheitswert angerechnet.<br />

Was sind die Vorteile des<br />

Freibetrags?<br />

• Wirkt zielgenau auf alle aktiv<br />

wirtschaftenden Betriebe (110.000<br />

Invekos-Betriebe im Vergleich zu<br />

rund 600.000 neuen Einheitswerten).<br />

• Betriebe, bei denen die öffentlichen<br />

Zahlungen überproportional<br />

stark auf den neuen<br />

Einheitswert wirken, würden besonders<br />

profitieren. Das sind vor<br />

allem kleinere Betriebe, Betriebe<br />

im benachteiligten Gebiet und<br />

Betriebe mit Pachtflächen.<br />

• Einfache Administration – kann<br />

EDV-technisch berücksichtigt<br />

werden.<br />

Wer profitiert vom Freibetrag?<br />

• Jeder praktizierende Betrieb, der<br />

Direktzahlungen der ersten Säule<br />

der Gemeinsamen Agrarpolitik<br />

erhält, profitiert vom Freibetrag.<br />

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