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Evaluation – Bewertung - Spinnenwerk

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Verband für sozial-kulturelle Arbeit<br />

- Qualitätszirkel -<br />

Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung<br />

in<br />

Nachbarschaftseinrichtungen<br />

Buch III - Wissensspeicher<br />

10.05.04 (0.1)


Herausgegeben vom:<br />

Verband für sozial-kulturelle Arbeit<br />

Landesgruppe Berlin e.V.<br />

Tucholskystr. 11<br />

10117 Berlin<br />

(berlin@sozkult.de)<br />

--- Mai 2004 ---<br />

erarbeitet vom Qualitätszirkel des VskA<br />

Mitglieder:<br />

Renate Wilkening, Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der ufafabrik<br />

Annerose Beyer, Ball e.V.<br />

Birgit Czajka, Nachbarschaftsheim Schöneberg<br />

Gabriele Geißler, Nachbarschaftshaus KiekIn<br />

Wolfgang Hahn, Nachbarschaftshaus Urbanstr.<br />

Gisela Hübner, Nachbarschaftsheim Mittelhof<br />

Petra Kindermann, Nachbarschaftshaus Prinzenallee<br />

Jochen Kramer, Nachbarschaftshaus KiekIn<br />

Markus Runge, Nachbarschaftshaus Urbanstr.<br />

Herbert Scherer, Geschäftsführer - VskA Landesgruppe Berlin<br />

Evelyn Ulrich, Nachbarschaftshaus am Berl


Verband für<br />

sozial-kulturelle<br />

Arbeit<br />

Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung<br />

in Nachbarschaftseinrichtungen<br />

Buch III - Wissensspeicher<br />

Version 0,1<br />

Seite 1<br />

Inhalt Seite<br />

Begriffe<br />

Begriffe, Definitionen, Abkürzungen 2<br />

Themen<br />

Motivieren und Motivation 5<br />

Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, Arbeitsklima 6<br />

<strong>Evaluation</strong> - <strong>Bewertung</strong> 7<br />

Was ist <strong>Evaluation</strong> - <strong>Evaluation</strong>sformen 7<br />

Selbstbewertung 8<br />

Fremdbewertung (Zertifizierer, TÜV und Co.) 10<br />

Verfahrensanweisungen 11<br />

Definition 11<br />

Herstellungstipps 11<br />

Dokumentieren 13<br />

Vorgabedokumente 13<br />

Nachweisdokumente 13<br />

Vorgabedokumente<br />

Satzung des VSKA 14<br />

Folgevertrag Stadtteilzentren - Land Berlin / dpw 18<br />

Dokumentation<br />

(Aus der Geschichte der Qualitätsdiskussion im VskA)<br />

Leistungskatalog Nachbarschaftseinrichtungen (1994) 34<br />

Tabelle Qualitätsmerkmale sozial-kultureller Arbeit (1997) 36


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 2<br />

Begriffe, Definitionen, Abkürzungen<br />

Arbeitsanweisungen sind detaillierte Beschreibungen eines Arbeitsablaufes, insbesondere für Personen, die<br />

unmittelbar mit der Ausführung beauftragt sind (oft in Form von Checklisten,<br />

Prüfplänen o.ä.).<br />

Aufzeichnungen sind Dokumente, die erreichte Ergebnisse aufzeigen und einen Nachweis für<br />

ausgeführte Tätigkeiten darstellen und gezielte Ergebnisse enthalten.<br />

Checklisten sind Zusammenstellungen von logisch abgeleiteten und aus der Erfahrung<br />

gewonnenen Fragen, die in ihrer Gesamtheit sicherstellen sollen, dass alle<br />

Schwachstellen des Ist-Zustandes erkannt werden.<br />

Dienstleistungen sind Ausführungen von Tätigkeiten, die zwischen dem Dienstleistungserbringer und<br />

dem Kunden ausgeführt werden.<br />

DIN EN ISO Norm ist eine internationale Normenreihe.<br />

DIN = Deutsche Industrie Norm<br />

EN = Europäische Norm<br />

ISO = Internationale System Organisation<br />

Dokument ist eine Vor- und Nachweisform, Information und ein Unterstützungsmedium; es kann<br />

z.B. auf Papier, auf einer Rechnerdiskette oder einem Foto sein.<br />

Fehler ist die Nichterfüllung einer festgelegten Forderung.<br />

Forderung ist ein Erfordernis oder eine Erwartung, die angegeben, üblicherweise vorausgesetzt<br />

oder vorgeschrieben ist.<br />

Funktion ist die Aufgaben bezogene Verpflichtung einer Organisationseinheit.<br />

Handlungsanweisung Detailanweisung für die Durchführung von bestimmten Tätigkeiten.<br />

Konzeption gleichbedeutend mit Gesamtkonzeption: in der Gesamtkonzeption wird dargelegt,<br />

welche Leistungen die Organisation (Leistungsbeschreibung) für welche<br />

Personengruppen (Zielgruppenbeschreibung, Kunden), wie (Aufbau- und<br />

Ablauforganisation), von wem (Stellenplan, Aufgabenbeschreibung,<br />

Stellenbeschreibung) und in Zusammenarbeit mit wem (Kooperationen) erbringt.<br />

Korrekturmaßnahme Maßnahme, die zur Beseitigung der Ursache eines erkannten Fehlers oder einer<br />

anderen unerwünschten Situation ergriffen wird.<br />

Kunde Organisation oder Person, die ein Produkt bzw. unsere Leistung empfängt. Im<br />

Dienstleistungsbereich muss je nach den erbrachten Leistungen und den vertraglichen<br />

Grundlagen zwischen verschiedenen externen Kundengruppen unterschieden werden.<br />

Es sind dies die direkten Nutzer (Klienten/ Patienten) ggf. deren Angehörige und/ oder<br />

gesetzlichen Betreuer sowie die Sozialleistungsträger.<br />

Kundenzufriedenheit Meinung eines Kunden zu dem Maß, in dem ein Vorgang die Erfordernisse und<br />

Erwartungen des Kunden erfüllt.<br />

Leitbild Dokument, in dem in verständlicher Form die zentralen Aussagen eines<br />

Unternehmens oder einer Organisation zum Ausdruck gebracht werden.<br />

Lieferant Organisation oder Person, die ein Produkt bereitstellt.<br />

Mangel Nichterfüllung einer Anforderung hinsichtlich eines beabsichtigten oder festgelegten<br />

Gebrauchs.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 3<br />

Matrix- Organisation bereichsübergreifende Organisationsform, Organisationssystem, bei der<br />

Organisationseinheiten unter gleichzeitiger Anwendung zweier Gliederungskriterien<br />

gebildet werden.<br />

Merkmal Kennzeichnende Eigenschaft.<br />

Nachweis Informationen, deren Richtigkeit bewiesen werden kann und die auf Tatsachen<br />

beruhen, welche durch Beobachtung, Messung, Untersuchung oder durch andere<br />

Ermittlungsverfahren gewonnen worden sind.<br />

Organigramm = Organisationsplan - graphische Darstellung der Aufbauorganisation.<br />

Organisation Gruppe von Personen und Einrichtungen mit einem geordneten Gefüge von<br />

Verantwortungen, Befugnissen und Beziehungen.<br />

Prozess "Fortgang, Verlauf, Ablauf, Hergang, Entwicklung" laut Duden. Im<br />

Qualitätsmanagement: Aktivität oder Folge von Tätigkeiten, die zur Erreichung von<br />

vorher festgelegten Zielen dienen.<br />

Qualität "Beschaffenheit, Güte, Wert" laut Duden. Laut DIN EN ISO 8402: "Gesamtheit von<br />

Merkmalen (und Merkmalswerten) einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte<br />

und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen." Mit der Einheit sind sowohl Produkte<br />

als auch Dienstleistungen gemeint.<br />

Qualitätsaudit systematische und unabhängige Untersuchung, um festzustellen, ob die<br />

qualitätsbezogenen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Ergebnisse den<br />

geplanten Anforderungen entsprechen, und ob diese Anforderungen tatsächlich<br />

verwirklicht und geeignet sind, die Ziele zu erreichen.<br />

Qualitätsauditfeststellung während eines Qualitätsaudits festgestellter und durch Nachweis belegter Sachverhalt.<br />

Qualitätsauditor zur Durchführung von Qualitätsaudits qualifizierte Person.<br />

Qualitätsmanagement alle Tätigkeiten des Gesamtmanagements, die im Rahmen des QM- Systems die<br />

Qualitätspolitik, die Ziele und die Verantwortung festlegen sowie diese durch Mittel<br />

wie Qualitätsplanung, -lenkung und -sicherung / QM-Darlegung und<br />

Qualitätsverbesserung verwirklichen.<br />

QM- Handbuch Dokument, in dem die Qualitätspolitik festgelegt und das QM- System einer<br />

Organisation beschrieben ist.<br />

QM- System zur Verwirklichung des QM erforderliche Organisationsstruktur, Verfahren, Prozesse<br />

und Mittel.<br />

Qualitätsplanung Tätigkeiten, welche die Ziele und Qualitätsanforderungen sowie die Forderung für die<br />

Anwendung der Elemente des QM- Systems festlegen.<br />

Qualitätspolitik umfassende Absichten und Zielsetzungen einer Organisation zur Qualität, wie sie<br />

durch die oberste Leitung formell ausgedrückt werden. Die Qualitätspolitik bildet ein<br />

Element der Unternehmenspolitik und ist durch die oberste Leitung genehmigt.<br />

Qualitätsziel etwas bezüglich der Qualität Angestrebtes oder zu Erreichendes.<br />

Rückverfolgbarkeit Fähigkeit, den Werdegang, die Verwendung oder den Ort des Betrachtens zu<br />

verfolgen.<br />

Schnittstelle Verbindungsstelle bzw. Übergang eines Prozesses zum nächsten.<br />

Stelle kleinste Organisationseinheit, der mindestens eine Person als Aufgabenträger<br />

zugeordnet ist und an die Verhaltens- und Leistungserwartungen in Form von<br />

Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung gerichtet sind.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 4<br />

Stellenbeschreibung formalisierte verbale Beschreibung einer Stelle hinsichtlich Ihrer Ziele und Aufgaben,<br />

Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, sowie ihre wichtigsten Beziehungen zu<br />

anderen Stellen.<br />

Stellenplan Ausweisung aller Stellen; deren Bezeichnung, Umfang und organisatorische<br />

Zuordnung zu betrieblichen Funktionseinheiten.<br />

Struktur Gesamtheit der wesentlichen Beziehungen zwischen den Bestandteilen eines Systems.<br />

Sie beschreiben dessen Aufbau- und Wirkungsweise.<br />

System Einheit aus in Wechselbeziehungen oder -wirkungen stehenden Elementen.<br />

Verfahrensanweisung festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit oder einen Prozess auszuführen.<br />

Vorbeugemaßnahme Maßnahme, die zur Beseitigung der Ursache eines möglichen Fehlers oder einer<br />

anderen, möglicherweise unerwünschten Situation ergriffen wird.<br />

Zertifizierung Verfahren, bei dessen erfolgreichen Abschlusses der unparteiische Dritte ein Zertifikat<br />

ausstellt.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 5<br />

Motivieren und Motivation<br />

Gedanken zum Thema:<br />

Der Begriff Motivation stammt von dem lateinischen Wort movere = bewegen ab. Motivation bezieht<br />

sich auf die Beweggründe, die Antriebskraft menschlichen Handelns.<br />

Motivation ist ein komplexes Phänomen. Dem entsprechend gibt es eine Reihe von Modellen, die<br />

jeweils bestimmte Aspekte ausleuchten. Das einfachste Modell liefert die Unterscheidung in<br />

Selbstzweck und Mittel zum Zweck. Es beleuchtet das Phänomen Motivation von den menschlichen<br />

Bedürfnissen her. Hauptvertreter dieses Modells ist Abraham Maslow, ein amerikanischer<br />

Psychologe (1908 - 1970). In Form einer Pyramide beschreibt Maslow einen Prozess, den ein<br />

Individuum von der Erfüllung seiner Grundbedürfnisse bis zur Verwirklichung des gesamten<br />

Potentials seiner Person durchläuft. Er unterscheidet in:<br />

1.Grundbedürfnisse:<br />

Hunger, Durst, Wärme, Schlaf: er leitet daraus die Antriebskraft Bedürfnisbefriedigung ab:<br />

weil ein unbefriedigtes Bedürfnis den Menschen Mangel empfinden lässt, strebt er danach, sein<br />

Verlangen zu befriedigen.<br />

2. Sicherheitsbedürfnisse:<br />

Schutz vor Bedrohung, Sicherung des Arbeitsplatzes, des Besitzes und der Altersversorgung.<br />

3. Soziale Bedürfnisse:<br />

Liebe, Akzeptanz, Anerkennung<br />

4. Erfolgs- und Leistungsbedürfnisse:<br />

Achtung, Status, Prestige, Macht, Einfluss und Verantwortung. Diese Stufe ist prägend für<br />

Führungskräfte. Weil sie durch Leistung beweisen können, wie wertvoll sie sind. Anerkennung,<br />

Status, Macht und Geltung sind für viele Beweis persönlichen Erfolges.<br />

5. Selbstverwirklichung, Zustand der Selbsterfüllung, der Verwirklichung:<br />

Kennzeichnend für diese Stufe ist: Leistungen werden aus Eigenantrieb und Freude erbracht,<br />

nicht aus dem Bedürfnis nach Status, Macht und Anerkennung.<br />

Maslow und andere Motivationsforscher und Psychologen, (Miczentmihaly, Herzberg) ordnen<br />

Menschen, die diese Stufe erreichen, herausragende Charaktereigenschaften zu: wie überlegene<br />

Wahrnehmung der Realität, große Spontaneität und Kreativität, soziale und demokratische<br />

Orientierung. Die Kenntnis und Annahme dieser fünf Hauptbedürfnisse von Menschen ist für<br />

Leitungs- und Führungskräfte von Unternehmen bedeutsam. Im Zusammenhang mit Reinhard<br />

Sprengers Unterscheidung zwischen Motivation = Eigensteuerung des Mitarbeiters, die allein eigen<br />

und individualistisch begründet ist, und Motivierung = Fremdsteuerung durch Vorgesetzte oder<br />

Funktionieren von Anreizsystemen oder anders gesagt Manipulation, lautet die Schlussfolgerung:<br />

Menschen müssen überzeugt sein, dass sie eine Sache tatsächlich beeinflussen können und dass sich<br />

ihr Einsatz lohnt. Das Ergebnis muss von Bedeutung sein: für sie persönlich, das Unternehmen oder<br />

ein anvisiertes Ziel.<br />

Empfehlung an Leitungs- und Führungskräfte:<br />

Setzen Sie auf die Selbstwirksamkeit bei Ihren Mitarbeitern.<br />

erarbeitet von R. Wilkening für VSKA - AG Qualität, 02.2004


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 6<br />

Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel, Arbeitsklima<br />

Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel<br />

Die Arbeitsbedingungen gehören zu den "Hygienefaktoren" (siehe Herzberg), die vorhanden sein<br />

müssen, damit Menschen ihre Motivation entfalten können. Angenehme Bedingungen können die<br />

Motivation zwar nicht steigern, schlechte Bedingungen demotivieren jedoch ganz sicher.<br />

Führungskräfte haben die Verantwortung, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu schaffen, unter<br />

denen sich ihre Mitarbeiter wohlfühlen und motiviert arbeiten können (gehört zur Strukturqualität<br />

eines Unternehmens, vgl. Donabedian).<br />

4 Faktoren sind hier von Bedeutung:<br />

1. Ausstattung:<br />

Eine angemessene Ausstattung gehört eigentlich zu den Selbstverständlichkeiten. Wer zum Beispiel<br />

wegen veralteter und mangelhafter IT Ausstattung ständig Stunden braucht, um Sachberichte zu<br />

verfassen und sich dafür entschuldigen muss, wird langfristig seine Motivation verlieren. Und erst<br />

Recht, wenn auf seine Mängelhinweise keine Reaktion erfolgt.<br />

2. Ergonomie<br />

Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze sind Teil der Gesundheitsvorsorge. Belastende Faktoren wie<br />

Lärm, hohe Temperaturen, falsche Höhe der Arbeitstische, zu wenig oder zu viel Licht am<br />

Bildschirmarbeitsplatz können die Arbeitsfreude nachhaltig beeinträchtigen.<br />

3. Wenig Bürokratie<br />

Damit sich jeder voll auf seine Aufgaben konzentrieren kann, ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass<br />

nicht sinnlos Mengen von Formularen (z.B. Statistiken für alles und jedes) für jede Tätigkeit<br />

ausgefüllt werden müssen und überflüssige Arbeitsschritte vermieden werden. Vorsicht auch vor zu<br />

vielen Besprechungen auf allen Ebenen.<br />

4. Persönliche Note<br />

Pflanzen und Bilder und andere Kleinigkeiten können für eine angenehme Atmosphäre sorgen.<br />

Arbeitsklima<br />

Hier die Vision eines guten Arbeitsklimas: Alle verfolgen gemeinsame Ziele. Alle erhalten<br />

umfassende Informationen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben. Die Mitarbeiter informieren sich<br />

untereinander. Jeder kann ohne Scheu Meinungen und Ideen äußern.<br />

Die Mitarbeiter geben ihren Gefühlen Ausdruck, soweit sie zur Problemlösung beitragen und die<br />

Ziele der Gruppe betreffen. Die Mitarbeiter haben keine Angst, dass Kollegen sie austricksen oder<br />

hintergehen. Die Mitarbeiter verlassen sich auf das Know-How ihrer Kollegen. Alle unterstützen sich<br />

gegenseitig. Unterschiedliche Meinungen werden akzeptiert. Konflikte werden offen benannt, ohne<br />

andere zu verletzen. Die Mitarbeiter suchen gemeinsame Lösungen für Konflikte. Es gibt Spielregeln<br />

für die Kommunikation und sie werden anerkannt und beachtet. Kämpfe um Macht und Prestige<br />

finden nicht statt. Der/die Vorgesetzte ist Coach seiner/ihrer Mitarbeiter/innen.<br />

erarbeitet von R. Wilkening für VKSK - AG Qualität, 02.2004


<strong>Evaluation</strong> <strong>–</strong> <strong>Bewertung</strong><br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 7<br />

Was ist <strong>Evaluation</strong>? <strong>Evaluation</strong>sformen<br />

"<strong>Evaluation</strong>“ steht einerseits als vermeintlich wohlklingendes Fremdwort für den (durchaus<br />

alltäglichen) Begriff ,,Bewerten“ und/oder ,,<strong>Bewertung</strong>“, andererseits für ein spezifisches (nicht mehr<br />

alltägliches) Denkmodell: ein nachprüfbares Verfahren des Bewertens. Die zweite Begriffsebene<br />

bezieht sich auf ein spezifisches Handeln, einen Prozess: auf zielorientiertes<br />

lnformationsmanagement. Im allgemeinsten Sinne gilt als <strong>Evaluation</strong> jede methodisch kontrollierte,<br />

verwertungs- und bewertungsorientierte Form des Sammelns, Auswertens und Verwertens von<br />

Informationen. Dabei ist es müßig, darüber zu streiten, ob das Erheben rein deskriptiver Daten über<br />

einen zu bewertenden Sachverhalt ,,schon“ und das Ziehen von Schlussfolgerungen und<br />

Konsequenzen für diesen Sachverhalt ,,noch“ zur <strong>Evaluation</strong> zählt. Und schließlich bezeichnet<br />

,,<strong>Evaluation</strong>“ auch noch etwas Punktuelles: das Resultat des <strong>Evaluation</strong>sprozesses, die<br />

Dokumentation der Wertaussagen in einem <strong>Evaluation</strong>sbericht oder -gutachten.<br />

Zur Qualitätssicherung zählen alle Maßnahmen, die dafür sorgen, dass eine Qualität so bleibt, wie sie<br />

ist, oder da verbessert wird, wo Mängel bestehen. <strong>Evaluation</strong> sollte definiert werden als die<br />

umfassende wissenschaftliche Beurteilung des Nutzens, der Kosten und sonstiger interner und<br />

externer Wirkungen von Produkten, Verfahren, Projekten, Modellen, Einrichtungen oder<br />

Programmen der sozial-kulturellen Arbeit. Die Qualitätssicherung setzt die Verfügbarkeit evaluierter<br />

Maßnahmen und qualitätsbestimmender Parameter voraus. Sie ist damit Teil einer jeden<br />

problemorientierten Qualitätsverbesserung.<br />

Wesentliche Elemente der Evaluierung sind die Qualitätsmessung und der Qualitätsvergleich. Für die<br />

Qualitätsmessung sind Qualitätskriterien, d.h. systematisch entwickelte Stellungnahmen, die<br />

herangezogen werden können, um die Angemessenheit spezifischer Entscheidungen, Dienste und<br />

Ergebnisse zu überprüfen, und Qualitätsstandards zu definieren.<br />

Man unterscheidet zwischen Produkt- und Prozessevaluation:<br />

Produktevaluation ermittelt Wirkung und Ergebnisse einer Dienstleistung (Mitarbeiter/innen<br />

haben in der Regel keinen Einfluss auf das Messverfahren, kann zu Unmut und dadurch zur<br />

Beeinträchtigung der Ergebnisse führen)<br />

Prozessevaluation ist die begleitende Auswertung und Unterstützung eines Programms, eines<br />

Modellversuchs oder einer Dienstleistung.<br />

Beide <strong>Evaluation</strong>sformen - Produkt- und Prozessevaluation - werden von außen durchgeführt, sind<br />

kostspielig und in der Regel zeitlich befristet. Ein Problem kann die <strong>Bewertung</strong> durch Menschen<br />

sein, die nicht mit der Materie vertraut sind, was u. U. zu Fehlinterpretationen führen kann. Der<br />

Vorteil liegt in der größeren Wahrscheinlichkeit von Objektivität.


Selbstbewertung<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 8<br />

Fachkräfte der sozialen Arbeit überprüfen mit Hilfe von Methoden der empirischen Sozialforschung<br />

die Qualität des eigenen Handelns. Untersucht wird die Qualität bezüglich der Struktur, des Prozesses<br />

und des Ergebnisses.<br />

Selbstevaluation ist zur Reflektion der eigenen Arbeit genau so zu nutzen, wie zur Dokumentation<br />

allgemeiner Veränderungen der Arbeitsprozesse. Jeder Mitarbeiter kann über die eigenen<br />

Kompetenzen, Denkmuster und Handlungen nachdenken, über ihre Wirkungen, und auf mögliche<br />

Verbesserungen überprüfen. Dazu muss aber auch ein Rahmen innerhalb der Einrichtung geschaffen<br />

sein, wo sich der Einzelne über Stärken und Schwächen mitteilen kann, ohne blamiert zu sein. Es<br />

muss selbstverständlich sein, über Schwachstellen kommunizieren zu können, so wächst Qualität in<br />

der Arbeit.“<br />

Abgrenzung zur Fremdevaluation:<br />

- Fokus liegt auf den Handlungen, die die Untersuchenden selbst durchführen;<br />

durchführende Personen sind gleichzeitig Subjekt und Objekt;<br />

- große Praxisnähe<br />

- Gefahr von mangelnder Distanz! Subjektivität! Betriebsblindheit (kann durch punktuelle<br />

externe Beteiligung u. U. vermieden werden)<br />

- möglichst auf der Basis von Freiwilligkeit durchzuführen, erhöht die Wahrscheinlichkeit<br />

eines realistischen Ergebnisses (in der Wirtschaft durch finanzielle Vorteile für die<br />

durchführenden Mitarbeiter zu erreichen)<br />

Voraussetzung in der Praxis:<br />

- kollegiale Atmosphäre<br />

- regelmäßige zeitliche Freistellung<br />

- Bereitschaft, zu seiner eigenen Arbeit in kritische Distanz zu treten<br />

- Grundkenntnisse in empirischer Sozialforschung oder wissenschaftliche Begleitung<br />

Wichtige Ziele der Selbstevaluation sind:<br />

- Transparenz von eigenen Arbeitsprozessen und -ergebnissen durch die systematische und<br />

schriftliche lnformationssammlung und -auswertung schaffen.<br />

- (Weiter)entwicklung von eigenen Dokumentations- und Reflexionsverfahren zur<br />

systematischen lnformationssammlung und -auswertung.<br />

- Kritische Überprüfung der eigenen Arbeit mit selbsterarbeiteten Gütekriterien, die<br />

selbstverständlich gesetzliche oder arbeitsrechtliche Vorgaben etc. einbeziehen. Es handelt sich<br />

dabei jedoch stets um eine Eigen- und nicht Fremdbewertung.<br />

- Optimierung der eigenen Arbeitsprozesse und -ergebnisse.<br />

Die Themenschwerpunkte der Selbstevaluation werden von den MitarbeiterInnen jeweils selbst<br />

bestimmt, denn sie sind ForscherInnen in eigener Sache.


Themen können u.a. sein:<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 9<br />

- Zufriedenheit (einzelner Fachkräfte, Teams, KlientInnen)<br />

- Zielerreichungsgrad in konkreten Arbeitsfeldern (z.B. Beratung, Kooperation, Teamarbeit)<br />

- Kooperation (intern / extern)<br />

- Eigenes Tätigkeitsprofil und Zeitbudget<br />

- Eigene Kompetenzprofile<br />

- Zielgruppenanalysen (Ist-Soll-Vergleich)<br />

Die Anwendung der Methode Selbstevaluation ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen<br />

geknüpft, z. B.:<br />

- Prinzipielle Bereitschaft zur Offenheit, d. h. neben Stärken auch Schwächen aufzudecken und für<br />

diese erhobenen Ergebnisse auch die Verantwortung zu übernehmen.<br />

- Freiwillige Beteiligung der MitarbeiterInnen, denn nur so kann Offenheit erreicht werden.<br />

- Bereitschaft zur Veränderung.<br />

- Kritikfähigkeit gegenüber sich selbst und anderen.<br />

- Konfliktfähigkeit.<br />

- Bereitschaft zur kollegialen Beratung.<br />

- Integration der Methode in den Arbeitsalltag, sie kann nicht als einmalige Gelegenheit gesehen<br />

werden.<br />

- Ergebnisse gehören denen, die sie erheben.<br />

Es gibt kein einheitliches Konzept für Selbstevaluation, dieses muss individuell, den Zielsetzungen<br />

und Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung entsprechend, entwickelt werden. ... In diesem<br />

Sinne kann dieser Leitfaden auch nur als Anregung zur Entwicklung eines eigenen Verfahrens der<br />

Qualitätssicherung/ -entwicklung dienen.<br />

Aus den Ausführungen soll deutlich geworden sein, dass bei der Methode Selbstevaluation die<br />

zentrale Rolle die MitarbeiterInnen einer Einrichtung selbst spielen. Sie legen Zielsetzung, Themen<br />

und Ablauf des Vorhabens fest, indem sie aktuelle Fragen aufgreifen und mit praxisorientierten<br />

Methoden versuchen, eine Antwort darauf zu geben.<br />

Selbstevaluation bietet die Chance, im Sinne eines Qualitätsentwicklungsprozesses, Stärken und<br />

Schwächen systematisch zu thematisieren, zu konkretisieren und adäquate Verbesserungsmaßnahmen<br />

ab- und einzuleiten.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 10<br />

Fremdbewertung (Zertifizierer, TÜV und Co.)<br />

Experteneinsatz (Expert Opinion, Expert Review)<br />

• Freie Analyse (Expertenbeurteilung, Test unter Anwendung impliziten Wissens des Experten)<br />

• Analyse anhand von einem Kriterienkatalog / einer Checkliste / eines Standards (Guideline)<br />

• Vergleich mit einem, laut Theorie, optimalem Produkt<br />

• Eignungsprüfung für einen bestimmten Einsatz nach vorher eigens festgelegten Anforderungen<br />

• Kategorisierung / Klassifizierung von Angeboten (unter Einsatzes eines Kataloges)<br />

• Vergleich von Konkurrenzprodukten<br />

• Streitgespräch:<br />

Zwei oder mehrere Personen besprechen ein Produkt, es sollten möglichst unterschiedliche<br />

Standorte / Ansichten / Meinungen vorhanden sein. Entweder findet eine ergebnisoffene<br />

Diskussion statt oder am Ende steht ein Kompromiss.<br />

• Empirische Untersuchungen<br />

• ISO 9000 - Qualitätsverfahren<br />

• Dokumentenanalyse:<br />

<strong>Evaluation</strong> von (Projekt-) Anträgen, Dokumentationen, Gebrauchsanweisungen usw.<br />

• Meta-<strong>Evaluation</strong><br />

<strong>Evaluation</strong> von durchgeführten <strong>Evaluation</strong>en<br />

• Teilnehmende Beobachtung<br />

(Miteinbezug der persönlichen Erfahrung des Evaluators)


Verfahrensanweisungen<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 11<br />

• Definition<br />

Die Notwendigkeit von Vorgabe- und Nachweisdokumenten ergibt sich aus Forderungen der Norm<br />

ISO 9001. Welche Vorgabe- und Nachweisdokumente wofür und in welcher Untersetzungstiefe<br />

erforderlich sind, ist vorwiegend von erkannten Anforderungen der Unternehmensprozesse abhängig.<br />

Die Entscheidung, inwieweit Vorgabedokumente erarbeitet oder geändert werden müssen, trifft der<br />

fachlich verantwortliche Leiter in Abstimmung mit QMB. Wenn es sich um unternehmensweiten<br />

oder bereichsübergreifenden Regelungsbedarf handelt, trifft die Entscheidung der Geschäftsführer.<br />

Hier ist zusätzlich die Abstimmung über alle betroffenen Bereiche erforderlich.<br />

Dokumente enthalten Vorgaben zur Nutzung/Einhaltung. Dokumente lassen sich unterscheiden in<br />

- externe Dokumente, z.B. Gesetze, Richtlinien, Normen, Auflagen von Ämtern, Angebote<br />

- interne Dokumente, z.B. QMS-Dokumente, Konzeptionen, Stellenbeschreibungen,<br />

Anweisungen, Formblätter<br />

QM-Handbuch (QMH)<br />

Dokument zur Gesamtdarstellung aller Schwerpunkte zur Umsetzung des QM-Systems<br />

Verfahrens-Anweisungen (AW)<br />

untersetzende Dokumente zur konkreten Abbildung der qualitätsrelevanten Prozessanforderungen.<br />

Sie beschreiben verständlich, eindeutig und so detailliert wie nötig wer, was, wie, wo und wann<br />

auszuführen hat (Verfahrens-/Arbeitsanweisungen).<br />

Formblätter (FB)<br />

dienen als Arbeitsmittel zur Aufzeichnung der Ergebnisse (Nachweis), sie werden insbesondere im<br />

Sinne von Protokollen und Checklisten angewendet. Alle Formblätter sind Anweisungen als<br />

mitgeltende Dokumente zuzuordnen, das trifft auch auf externe Formblätter zu.<br />

Stellenbeschreibungen (SB)<br />

bilden die Einbindung der Mitarbeiter in die Prozesse ab (Verantwortung, Aufgaben, Befugnisse)<br />

Zweck<br />

• Herstellungstipps<br />

Festlegungen treffen für die Erstellung/Änderung der QM-Dokumentation, insbesondere<br />

- Gestaltung und Gliederung des QM-Handbuches<br />

- Notwendigkeit, Gestaltung und Inhalt der QM-Vorgabedokumente<br />

- zu formalen Voraussetzungen für die Lenkung der QM-Dokumente<br />

Erstellung und Änderung von QM-Dokumenten<br />

Durch einheitliches Layout und einheitliche Gliederung der Dokumente soll eine<br />

anwenderfreundliche Nutzung in Bezug auf Übersichtlichkeit, schnelle Einarbeitung und effektive<br />

Anwendung unterstützt werden.<br />

Externe Vorgabedokumente müssen mindestens eine identifizierbare Bezeichnung und die<br />

Seitenzahlen enthalten, sie sind als Muster den entsprechenden Anweisungen zuzuordnen.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 12<br />

Registrierung und Speicherung<br />

Anweisungen und Formblätter werden mit eindeutigem Namen in der Dokumentenmatrix geführt.<br />

Die Dokumente werden mit der Kurzbezeichnung und dem entsprechendem Zugehörigkeitskapitel<br />

im Qualitätshandbuch fortlaufend nummeriert (Beispiel AW-5-1). Im PC-Netz werden die<br />

Dokumente in fester Struktur gespeichert. Das Überarbeiten der beschriebenen QM-Dokumente<br />

erfolgt nicht im Original sondern in einer Kopie im Arbeitsverzeichnis des beauftragten Mitarbeiters.<br />

Stellenbeschreibungen werden beim Mitarbeiter und in den Personalunterlagen aufbewahrt. In der<br />

Dokumentenmatrix werden sie zur Information mit angegeben.<br />

Gültigkeit und Verteilung<br />

Die Freigabe eines Dokumentes erfolgt durch Signum des Verantwortlichen auf der ersten Seite<br />

neben dem Freigabedatum. Das Freigabedatum kennzeichnet gleichzeitig den Beginn der<br />

Verbindlichkeit (Anwendung), die Vorläuferversionen überarbeiteter Dokumente sind ab diesem<br />

Zeitpunkt ungültig. Das Freigabedatum ist so vorzudatieren, dass gesichert ist, dass alle Strukturen<br />

gem. Verteiler die neuen Dokumente vorher vorzuliegen haben und die Mitarbeiter eingewiesen<br />

werden können.<br />

Der OMB verteilt nach Freigabe unverzüglich gemäß Verteiler (dokumentiert in der<br />

Dokumentenmatrix). Die Übergabe der Dokumente erfolgt zusammen mit einer Einweisung im<br />

Rahmen der Dienstberatungen. Die Verteilung von Änderungen erfolgt mit Änderungsmitteilung.<br />

Die Unterrichtung der Nutzer zur Änderung wird auf der Änderungsmitteilung dokumentiert. Die<br />

ungültigen Versionen werden in den Gruppen vernichtet. Die Ablage der freigegebenen Originale,<br />

der ungültigen Dokumente und der zurückgekommenen bestätigten Änderungsmitteilungen erfolgt<br />

durch den QMB.<br />

Spezielle Festlegungen<br />

Das QM-Handbuch und alle mitgeltenden Dokumente sind gemäß der Fristenangabe in der<br />

Dokumentenmatrix auf inhaltliche Richtigkeit durch den Ersteller zu überprüfen.<br />

Die Organisation/Nachweisführung obliegt dem QMB.<br />

Schritte zum Erstellen von Vorgabedokumenten<br />

Die Notwendigkeit von Vorgabedokumenten ergibt sich vorwiegend aus erkannten Anforderungen<br />

der Arbeitsabläufe. Die Entscheidung, inwieweit darauf hin Regelungen erarbeitet werden müssen,<br />

trifft der fachlich verantwortliche Leiter.<br />

Die Erarbeitung der Regelungen erfolgt nach folgenden Maßgaben:<br />

1. Formulierung der Zielstellung durch den fachlich verantwortlichen Leiter<br />

2. Information der Mitarbeiter, ggf. übergreifend im Träger durch den QMB (organisatorisch)<br />

und den fachlich verantwortlichen Leiter (inhaltlich)<br />

3. Benennung des Bearbeiters<br />

4. Abstimmen eines angemessenen Terminplanes<br />

5. Einbeziehung des QMB zur Abstimmung formaler Vorgaben (Dateiname, Layout, Pflege der<br />

Dokumentenmatrix, Abstimmung Verteiler/Standort)<br />

6. Bearbeitung<br />

7. ggf. Testphase im anwendenden Bereich (Freigabe erforderlich)<br />

Nach Abschluss der Bearbeitung sind die Dokumente zur Prüfung und Freigabe weiterzuleiten.


Dokumentieren<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 13<br />

Die Dokumentation des QM-Systems (QM-Handbuch) beinhaltet die Handlungsanleitungen für<br />

unsere Leistungen (Prozesse). Die anforderungsgerechte Nutzung wird je nach Möglichkeit und<br />

Erfordernis durch folgende Möglichkeiten sichergestellt<br />

1. vorzugsweise als ausgedrucktes Exemplar<br />

2. gegebenenfalls Veröffentlichung im PC-Netz oder auch als CDROM.<br />

Vorgabedokumente sind alle Dokumente, auf deren Grundlage die Leistungen erbracht werden<br />

(Richtlinien, Konzeptionen, Projektbeschreibungen, Verfahrens-/Arbeitsanweisungen, Formblätter,<br />

Checklisten usw.).<br />

Alle Vorgabedokumente des QM-Systems werden in einer Dokumentenübersicht aktuell geführt.<br />

Gleichermaßen wird mit externen Dokumenten (Gesetze, Verordnungen, behördliche Vorgaben...)<br />

verfahren. Inwieweit alle Dokumente trägerweit zur Verfügung stehen müssen, ist von Fall zu Fall zu<br />

entscheiden.<br />

Zur Befriedigung des berechtigten Informationsinteresses von Partnern und weiteren Personenkreisen<br />

außerhalb des Trägers kann das QM-Handbuch ausgedruckt bereitgestellt werden. Das QM-<br />

Handbuch untersetzende Vorgabedokumente sind nur intern zu verwenden. Über deren<br />

Kenntnisnahme durch Personenkreise außerhalb des Trägers entscheidet die Geschäftführung.<br />

Die Freigabe des QM-Handbuches sowie von Prozess-, Projektbeschreibungen und Anweisungen ist<br />

prinzipiell durch Namensangabe in der Kopfzeile gesichert, die Gültigkeit ist durch Datum und<br />

Versionsnummer gewährleistet. Verteilte ausgedruckte oder elektronisch verfügbare QM-Dokumente<br />

haben generell den Status "freigegeben und gültig", auch wenn sie nicht zusätzlich zur<br />

Namensangabe des Freigebenden mit dessen Unterschrift versehen sind. Formblätter, Checklisten<br />

werden zusammen mit der Prozess-, Projektbeschreibung oder Anweisung freigegeben, zu der sie<br />

gehören, insofern enthalten sie keinen eigenen Freigabevermerk.<br />

Mit o.g. Festlegung sind spezifische Regelungen zum Nachweis von Erstellung, Prüfung und<br />

Freigabe verbunden.<br />

Nachweisdokumente sind Aufzeichnungen zu Ergebnissen unserer Tätigkeiten. Die Nachweispflicht<br />

kann gesetzlich oder behördlich vorgegeben sein. Prinzipiell ist die Notwendigkeit, bestimmte<br />

Aufzeichnungen zu erstellen in den mitgeltenden Dokumenten geregelt. Notwendige Festlegungen zu<br />

Art und Weise, zur Ablage und zum Umgang mit Aufzeichnungen sind in den Prozess- oder<br />

Projektbeschreibungen und Anweisungen enthalten. Festlegungen zur Archivierung usw. sind zentral<br />

getroffen.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 14<br />

Vorgabedokumente<br />

S A T Z U N G<br />

des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit, Landesgruppe Berlin e.V.<br />

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />

(Fassung vom 01.03.2003)<br />

(1) Der Verein führt den Namen "Verband für sozial-kulturelle Arbeit, Landesgruppe Berlin<br />

e. V.". Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht<br />

Charlottenburg eingetragen.<br />

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Zweck<br />

(1) Die Landesgruppe ist ein Zusammenschluss von Vereinigungen in Berlin und im Umland<br />

Berlins, die gemeinwesenorientiert arbeiten, gemeinnützige sozial-kulturelle Zielsetzungen<br />

verfolgen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Die Landesgruppe hat die<br />

Aufgabe, diese Arbeit zu unterstützen, sich für die Weiterentwicklung der bestehenden und<br />

die Gründung neuer Vereinigungen und Projekte einzusetzen, den Erfahrungsaustausch<br />

untereinander sowie die Verbindung mit verwandten Einrichtungen des In- und Auslandes<br />

zu pflegen.<br />

(2) Darüber hinaus kann die Landesgruppe eigene Projekte und Einrichtungen betreiben,<br />

soweit sie für die Förderung der o.g. Satzungsziele förderlich sind und von<br />

Mitgliedseinrichtungen nicht oder noch nicht getragen werden können<br />

(3) Die Tätigkeit der Landesgruppe ist nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet. Sie<br />

dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des<br />

Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.<br />

§ 3 Finanz- und Geschäftsgebaren<br />

Soweit die Mitglieder der Landesgruppe Zuwendungen aus deren Mitteln erhalten, sind<br />

diese ausschließlich für mildtätige und besonders gemeinnützige Zwecke gemäß § 2, Abs.<br />

3 zu verwenden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken der<br />

Landesgruppe fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt<br />

werden.<br />

§ 4 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

(1) Mitglied der Landesgruppe kann jede fachlich und rechtlich selbständige Vereinigung<br />

werden, die sozial-kulturelle Arbeit in einem überschaubaren Wohnbereich betreibt. Diese<br />

Arbeit geht in der Regel von einem sozialen Zentrum (Nachbarschaftsheim,<br />

Gemeinschaftshaus, Freizeitheim u. a.) aus oder strebt die Einrichtung eines solchen


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 15<br />

Zentrums an. Ihr Ziel ist die Entwicklung und Förderung eines Programms, das den<br />

Bedürfnissen der Nachbarschaft im Bereich der Bildung, der Erziehung, der Kultur, sozialer<br />

und gesundheitlicher Dienste und der Freizeit gerecht wird, ungeachtet der Herkunft oder<br />

Weltanschauung des Einzelnen.<br />

(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Vorstand der Landesgruppe jederzeit auf<br />

Anforderung in seine Vermögenslage Einblick zu gewähren<br />

(3) Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.<br />

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung oder durch Ausschluss. Der Austritt<br />

muss spätestens vier Monate vor Ende des laufenden Geschäftsjahres schriftlich angezeigt<br />

werden.<br />

§ 5 Ausserordentliche Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft<br />

(1) Ausserordentliches Mitglied der Landesgruppe kann jede fachlich selbständige<br />

Einrichtung werden, die die in § 4 Abs. 1 genannten Ziele verfolgt.<br />

(2) Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich den Zielen<br />

des Verbandes verbunden fühlt und diese fördert.<br />

(3) Ausserordentliche Mitglieder und Fördermitglieder haben kein Stimmrecht<br />

§ 6 Mitgliederversammlung<br />

(1) Die Mitglieder der Landesgruppe sind jährlich mindestens einmal zu einer ordentlichen<br />

Mitgliederversammlung einzuladen.<br />

(2) Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe, Tätigkeits- und Finanzbericht des<br />

Vorstandes entgegenzunehmen, den Vorstand zu wählen und über seine Entlastung<br />

abzustimmen.<br />

(3) Der Vorstand der Landesgruppe kann nach seinem Ermessen oder muss auf Verlangen<br />

von mindestens einem Drittel der Mitglieder weitere Mitgliederversammlungen einberufen.<br />

(4) Die Einberufung von Versammlungen muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter<br />

Angabe der Tagesordnung erfolgen.<br />

(5) Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder vertreten ist. Diese können<br />

stimmberechtigt durch Personen vertreten werden, die vom Vorstand eines Mitglieds zur<br />

Vertretung in dieser Versammlung schriftlich bevollmächtigt worden sind.<br />

(6) Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist eine mit der gleichen<br />

Tagesordnung und mit einer Frist von 14 Tagen einberufene Versammlung beschlussfähig<br />

ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten. In der Einladung muss<br />

auf diese Sachlage ausdrücklich hingewiesen werden.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 16<br />

(7) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse wird ein<br />

Protokoll geführt, das vom Versammlungsleiter und einem Vorstandsmitglied zu<br />

unterzeichnen und unverzüglich schriftlich allen Mitgliedern zuzusenden ist.<br />

§ 7 Vorstand<br />

(1) Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit. Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Dies sind<br />

der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende sowie drei weitere<br />

Vorstandsmitglieder.<br />

(2) Die Vorstandsmitglieder werden für eine Wahlperiode von drei Jahren gewählt. Scheidet<br />

ein Vorstandsmitglied aus, so erfolgt bei der nächsten Mitgliederversammlung eine<br />

Nachwahl für die restliche Laufzeit der Amtsperiode.<br />

(3) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Er vertritt den Verein gerichtlich und<br />

außergerichtlich. Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder.<br />

(4) Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Sitzungen, zu denen grundsätzlich<br />

schriftlich einzuladen ist und über die eine Niederschrift anzufertigen ist. Bei<br />

Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

§ 8 Wahl des Vorstandes<br />

Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung einzeln in schriftlicher<br />

und geheimer Abstimmung gewählt. Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden dabei nicht<br />

mitgezählt.<br />

§ 9 Abberufung von Vorstandsmitgliedern<br />

Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittel-Mehrheit einzelne Vorstandsmitglieder<br />

abberufen.<br />

§ 10 Geschäftsführer/in<br />

(1) Der Vorstand kann für die laufenden Geschäfte, die Umsetzung der<br />

Vorstandsbeschlüsse sowie für die Leitung der Geschäftsstelle und die vom Verband<br />

unterhaltenen Einrichtungen eine/n Geschäftsführer/in als besondere/n Vertreter/in im<br />

Sinne des § 30 BGB berufen.<br />

(2) Der/die Geschäftsführer/in nimmt an den Sitzungen des Vorstandes teil.


§ 11 Satzungsänderung<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 17<br />

(1) Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der<br />

anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden, die Änderung des Vereinszwecks<br />

bedarf einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />

(2) Anträge auf Satzungsänderung sind mindestens vier Wochen vor der<br />

Mitgliederversammlung, auf der über sie entschieden werden soll, den Mitgliedern<br />

bekanntzugeben.<br />

§ 12 Finanzierung, Mitgliedsbeiträge<br />

(1) Die Finanzierung der Aufgaben der Landesgruppe erfolgt durch Spenden,<br />

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die<br />

Mitgliederversammlung festgesetzt.<br />

(2) Der Finanzbericht der Landesgruppe muss jährlich durch einen amtlich zugelassenen<br />

Buchprüfer geprüft werden. Das Ergebnis des Prüfberichtes ist der Mitgliederversammlung<br />

bekanntzugeben. Der Finanzbericht soll kaufmännischen Grundsätzen entsprechen<br />

§ 13 Auflösung des Vereins<br />

(1) Zur Auflösung der Landesgruppe ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung mit 3/4-<br />

Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<br />

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein<br />

Vermögen an den Verband für sozial-kulturelle Arbeit, Bundesverband, der es unmittel bar<br />

und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.


Zwischen dem Land Berlin,<br />

vertreten durch<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 18<br />

Folgevertrag Stadtteilzentren<br />

die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz<br />

und<br />

die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport<br />

im folgenden "Berlin" genannt,<br />

und<br />

dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.<br />

Brandenburgische Str. 80, 10713 Berlin<br />

Im Folgenden „Verband“ genannt,<br />

wird folgender öffentlich-rechtlicher Rahmenvertrag zur Finanzierung und Weiterentwicklung<br />

von Stadtteilzentren in Berlin geschlossen:<br />

Präambel<br />

Bestimmend für den Entwicklungsprozess zur Bildung eines berlinweiten Netzes Selbsthilfe<br />

und Nachbarschaft fördernder Einrichtungen zu Stadtteilzentren ist das Wissen um die<br />

Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für eine lebendige Stadt.<br />

Beteiligung und Eigeninitiative sind von zentraler Bedeutung für tragfähige Strukturen der<br />

lokalen Daseinsvorsorge. Sie bedürfen jedoch der kompetenten, professionellen und<br />

leistungsgerechten Unterstützung, die insbesondere dem selbstbestimmten Engagement<br />

der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen und den gewachsenen Strukturen vor Ort<br />

angemessen Rechnung trägt.<br />

Lokale Infrastruktureinrichtungen wie Stadtteilzentren etablieren sich zunehmend als<br />

Knotenpunkte lokaler Engagementnetzwerke, die den Bürgern den Ort und die<br />

Rahmenbedingungen für die Entfaltung sozialen Engagements und Eigeninitiative sowie<br />

zum anderen Rat und Hilfestellung durch das Angebot von selbstorganisierten Gruppen<br />

bieten. Durch eine intergenerative, multikulturelle und auf bestehende Probleme orientierte<br />

Angebotsgestaltung, zu der es auch gehört, durch die Integration von ethnischen und<br />

weltanschaulichen Minoritäten rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Positionen die<br />

Grundlage zu entziehen sowie Vernetzung und Kooperation mit anderen Angebotsträgern<br />

wie zum Beispiel den Quartiersmanagement <strong>–</strong> Teams wirken sie als zentrale kompetente<br />

Ansprechpartner in Angelegenheiten freiwilligen sozialen Engagements integrativ,<br />

motivierend, koordinierend und sozialgestalterisch innovativ im Stadtteilleben.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 19<br />

Der Vertrag wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin gemeinsam<br />

mit den Dach- und Fachverbänden der Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfeunterstützung<br />

"Verband für sozialkulturelle Arbeit - Landesgruppe Berlin" und "SELKO e.V." umgesetzt.<br />

Gegenüber Berlin ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin<br />

e.V. alleinverantwortlich.<br />

Sofern vom Land Berlin zur Förderung einzelner Projekte gesondert Haushaltsmittel<br />

bereitstellt werden, die fachliche Anknüpfungspunkte mit den im Vertrag genannten Ziele<br />

haben, stimmen die Vertragsparteien darin überein, diese Förderung analog den<br />

Vertragsbestimmungen zu behandeln.<br />

Eine Änderung der in § 4 Abs. 5 ausgewiesenen pauschalen Verwaltungszuwendung ist<br />

damit nicht verbunden.<br />

§ 1<br />

Zielsetzung, Vertragsgegenstand<br />

(1) Zielsetzung des Vertrages ist der Erhalt und die Weiterentwicklung eines berlinweiten<br />

Netzes von Stadtteilzentren in enger Abstimmung mit Trägern der jeweiligen Region und<br />

auf der Grundlage einer konzeptionellen und ggf. finanziellen Mitarbeit der Bezirke.<br />

Stadtteilzentren sind Träger, Orte oder Verbundstrukturen, in denen Angebote und<br />

Einrichtungen zur Unterstützung von Selbsthilfe, Nachbarschaftsarbeit, Familien, Kindern,<br />

Jugendlichen und älteren Menschen sowie Initiativen bürgerschaftlichen Engagements<br />

verbindlich zusammenarbeiten<br />

(2) Gegenstand des Vertrages ist der Erhalt und die Bildung stabiler und lokal verankerter<br />

Strukturen zur Realisierung des folgenden Aufgabenprofils:<br />

- Vernetzung und Integration im Stadtteil<br />

- Bürgerbeteiligung, Quartiersentwicklung und Verbesserung der Lebensqualität<br />

- Selbsthilfeförderung und -unterstützung<br />

- Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements<br />

- Förderung von Nachbarschaftsbeziehungen und gegenseitiger Hilfe<br />

- Generationsübergreifende und interkulturelle Arbeit<br />

- Angebote im Rahmen von Maßnahmen und Konzepten gegen Rechtsextremismus,<br />

Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus<br />

(Erläuterungen zu diesem Gegenstand des Vertrages in Anlage 1 Teil a ).<br />

(3) Darüber hinaus ist die Unterstützung von Selbsthilfe und Nachbarschaftsbeziehungen<br />

durch landesweit tätige Projekte förderbar. (Erläuterungen zu diesem Gegenstand des<br />

Vertrages in Anlage 1 Teil b ).<br />

§ 2<br />

Aufgaben der Vertragspartner<br />

(1) Berlin hat die Aufgabe, sozialpolitische Zielstellungen, Zielstellungen der<br />

Jugendhilfeplanung, sonstige gesamtstädtische inhaltliche Planungen, gesamtstädtische<br />

Rahmenvorgaben zu entwickeln, die vom Verband im Rahmen dieses Vertrages<br />

auszufüllen sind. Die Angebotsplanung erfolgt unter Berücksichtigung des<br />

ressortübergreifenden Ansatzes der sozialen Stadtentwicklung. Für die Angebote werden


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 20<br />

gemeinsam Standards entwickelt. Ferner behält sich Berlin vor, alle in Verbindung mit § 59<br />

LHO einhergehenden Aufgaben, die über einem Betrag i.H.v. 25 EUR liegen,<br />

wahrzunehmen.<br />

(2)Der Verband übernimmt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die<br />

Sicherstellung einer bedarfs- und angebotsorientierten Arbeit der Einrichtungen im<br />

Förderkonzept Stadtteilzentren. Über die Durchführung der Projektarbeit schließt er mit den<br />

Projektträgern Zielvereinbarungen ab. Zu den Zielvereinbarungen gehören Aufgaben <strong>–</strong> bzw.<br />

Angebotsbeschreibungen und Angaben zu den Zeiträumen, in denen die<br />

Aufgabenerledigung erreicht werden soll. Der Verband sichert die Erarbeitung und<br />

Umsetzung angemessener Instrumentarien und Standards der Qualitätsentwicklung.<br />

Um zukünftig eine verbindliche Mitwirkung der Bezirke/Regionen zu sichern, erarbeitet der<br />

Verband ein entsprechendes Konzept<br />

(3) Dem Verband obliegt die Verwaltung, Vergabe und die Verwendungsprüfung der ihm<br />

übertragenen Mittel nach den in diesem Vertrag vereinbarten Grundsätzen im eigenen<br />

Namen. Die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben vollzieht sich unter Beachtung von<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen und unter Wahrung der dem Senat<br />

obliegenden Gesamtverantwortung gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin.<br />

Der Verband trägt dafür Sorge, dass die geförderten Träger die Aufgaben im Sinne von § 1<br />

erfüllen. Die <strong>Bewertung</strong> der Projekte und der Trägerqualität ist damit eingeschlossen .<br />

Der Verband prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gegenüber den<br />

Zuwendungsempfängern nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin.<br />

Rückforderungen werden vom Verband eigenverantwortlich betrieben. Berlin wird<br />

halbjährlich, d.h. zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres, mit einer listenmäßigen<br />

Zusammenstellung über die Anzahl der durchgeführten Zuwendungsprüfungen und deren<br />

Ergebnisse einschließlich des Standes möglicher Rückforderungsverfahren informiert. In<br />

diesem Zusammenhang wird auf die Anlage 3 verwiesen.<br />

(4) Der Verband verpflichtet sich, Berlin in allen Angelegenheiten umfassend zu informieren,<br />

die für die Frage der Mittelverteilung an die einzelnen Träger sowie für Planungs- und<br />

Berichtszwecke von Bedeutung sind.<br />

(5) Die Weitergabe der übertragenen Mittel erfolgt durch Vergabe von Zuwendungen gem.<br />

§§ 23, 44 LHO einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften und<br />

Allgemeinen Nebenbestimmungen sowie gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz .<br />

(6) Dem Verband wird gem. § 44 Abs. 3 LHO die Befugnis verliehen, sämtliche Berlin<br />

obliegenden Aufgaben bei der Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der nach Abs. 1<br />

übertragenen Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.<br />

Berlin übt insofern die Fachaufsicht aus. Der Verband verpflichtet sich, Berlin unverzüglich<br />

mitzuteilen, wenn sich bei der Ausübung der Befugnis Zweifelsfragen oder Schwierigkeiten<br />

ergeben, wenn er seine Zahlungen einstellen muss oder ein Insolvenz- oder<br />

Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird. Die Befugnis entfällt bei<br />

Beendigung des Vertrages, kann jedoch auch vor diesem Zeitpunkt durch Berlin jederzeit<br />

entzogen werden. Widerspruchsbescheide, die sich gegen Verwaltungsakte des Verbandes<br />

richten, erlässt Berlin.<br />

(7) Der Verband verpflichtet die Projektträger, vor dem Einsatz staatlicher Mittel alle<br />

Möglichkeiten auszuschöpfen, für die Finanzierung ihrer Aufgaben im Rahmen des<br />

Vertrages


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 21<br />

- Spenden, projektbezogene Anteile laufender Sponsorenzuschüsse, sonstige<br />

Eigenmittel<br />

- Zuschüsse von Sozialleistungsträgern und Zuwendungen Dritter<br />

- Ersatzleistungen der nach gesetzlichen Vorschriften einzutretenden Kostenträger<br />

und eine angemessene Kostenbeteiligung der Leistungsempfänger<br />

heranzuziehen. Der Verband unterstützt und begleitet die Projektträger hierbei.<br />

Treten Drittmittel der Projektträger nach Bewilligung durch den Verband für den gleichen<br />

Zweck hinzu, so mindern diese die Bewilligungssumme entsprechend. Über Ausnahmen<br />

kann nur in Abstimmung mit Berlin verbindlich entschieden werden.<br />

Über Beschaffungen aus Mitteln des Vertrages hat der Verband fortlaufend eine<br />

Inventarliste zu führen. Das beschaffte Inventar verbleibt im Eigentum des Landes Berlin,<br />

sofern Berlin nicht ausdrücklich darauf verzichtet.<br />

(8) Für die bei der Umsetzung in den Bereichen Planung, Steuerung und Qualitätssicherung<br />

bei den Vertragsparteien anfallenden Rechte und Pflichten gilt als Vertragsbestandteil<br />

Anlage 2.<br />

§ 3<br />

Kooperationsgremium<br />

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, diesen Vertrag in partnerschaftlicher Weise<br />

umzusetzen und die soziale Grundversorgung für die in § 1 genannten Zielsetzungen in<br />

vertrauensvoller und sachbezogener Zusammenarbeit zu sichern und weiterzuentwickeln.<br />

Die Vertragspartner unterrichten sich rechtzeitig und regelmäßig über alle wichtigen<br />

Angelegenheiten im Zusammenhang mit den vereinbarten Zielen. Dies gilt insbesondere für<br />

den Stand der Umsetzung der gesamtstädtischen Planungen und Rahmenvorgaben, die<br />

geplante Erweiterung, Neuaufnahme oder Beendigung von Projekten sowie die Ergebnisse<br />

qualitativer und quantitativer Erfolgskontrolle und darauf aufbauende Arbeitsschritte. Zu<br />

diesem Zweck bilden sie ein Kooperationsgremium.<br />

(2) Im Kooperationsgremium vereinbaren die Vertragspartner eine jährliche Arbeitsplanung.<br />

Die Verabschiedung der Finanzplanung ist integraler Bestandteil der Arbeitsplanung. Die<br />

Koordination obliegt Berlin.<br />

(3) Das Kooperationsgremium setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Von der<br />

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und Senatsverwaltung<br />

für Bildung, Jugend und Sport werden je ein Mitglied benannt, der Paritätische<br />

Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V., der Verband für sozial-kulturelle Arbeit,<br />

Landesgruppe Berlin e.V. und SELKO e.V. benennen ebenfalls jeweils ein Mitglied. Um die<br />

Beteiligung und Information der Bezirke sicherzustellen, werden auf Vorschlag der Bezirke<br />

je ein Bezirksvertreter der Ressorts Soziales und Jugend benannt.<br />

(4) Beschlüsse des Kooperationsgremiums werden einstimmig gefasst.<br />

(5) Das Kooperationsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung.


§ 4<br />

Bereitstellung von Mitteln<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 22<br />

(1) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 stellt Berlin ab 1.1.2003 einen Gesamtbetrag<br />

in Höhe von 3.940.000 EUR für 2003,<br />

in Höhe von 3.440.000 EUR für 2004<br />

zur Verfügung.<br />

(2) Grundsätzlich orientiert sich die Mittelverteilung an sozialpolitischen Zielstellungen,<br />

Zielstellungen der Jugendhilfeplanung, sonstigen gesamtstädtischen inhaltlichen<br />

Planungen, gesamtstädtischen Rahmenvorgaben sowie Standards, die kontinuierlich<br />

seitens Berlins fortentwickelt werden, und Konzepten der Bezirke. Eine regional<br />

angemessene Verteilung der Angebote und Fördermittel ist anzustreben. Die Einbindung<br />

von Einrichtungen des Förderkonzepts Stadteilzentren im Rahmen der Entwicklung der<br />

Angebotsstruktur zur sozialen Grundversorgung und im Rahmen eines damit<br />

einhergehenden Ressourcen- und Bündelungsprozesses in der Region hat dabei<br />

besondere Bedeutung.<br />

(3) Sämtliche mit den Mitteln zusammenhängende Einnahmen und Ausgaben sind über ein<br />

besonderes Konto abzuwickeln. Bei der Bewirtschaftung der Mittel anfallende Zinsen und<br />

erzielte Rückforderungsbeträge einschließlich Zuwendungsreduzierungen aufgrund von<br />

Drittmittelbeteiligungen sind den Mitteln zuzuführen und nach den in diesem Vertrag<br />

vereinbarten Grundsätzen zu bewirtschaften. Der Verband hat Berlin jederzeit Einblick in<br />

die Unterlagen des Kontos zu gewähren.<br />

(4) Berlin überweist die Mittel für einen Bedarf von 2 Monaten jeweils zum 15. Januar, 1.<br />

März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November eines jeden Jahres.<br />

Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass steuerrechtliche Forderungen ( insbesondere<br />

Umsatzsteuer) aus dem Vertrag nicht entstehen. Eine Erhöhung des Gesamtbetrages nach<br />

Abs. 1 wegen steuerrechtlicher Forderungen ist ausgeschlossen.<br />

(5) Zur Erfüllung der qualitativen Aufgaben aus dem Vertrag sowie für die Verwaltung und<br />

Vergabe von Mitteln Berlins werden dem Verband insgesamt 157.600 EUR jährlich als<br />

pauschalierte Verwaltungszuwendung - zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde<br />

zwischen Berlin und dem Verband verhandelt, umfasst Personal- und Sachkosten und ist<br />

Bestandteil des Gesamtbetrages nach Absatz 1.<br />

(6) Zum 31. Oktober eines jeden Jahres erstellt der Verband im Benehmen mit dem<br />

Verband für sozial-kulturelle Arbeit, Landesgruppe Berlin e.V., und SELKO e.V. eine<br />

Finanzierungsplanung für das jeweils folgende Jahr, die im Kooperationsgremium<br />

abzustimmen ist.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 23<br />

§ 5<br />

Auskünfte, Akteneinsicht und Verwendungsnachweis<br />

(1) Der Verband erteilt Berlin alle erbetenen Auskünfte und gewährleistet Einsicht in<br />

Unterlagen und Akten, die mit der Gewährung und Verwendung der Zuwendungsmittel im<br />

Zusammenhang stehen.<br />

(2) Berlin ist berechtigt, die zweckentsprechende Verwendung des zur Verfügung gestellten<br />

Gesamtbetrages nachzuprüfen. Dazu sind Berlin auf Verlangen alle erforderlichen<br />

Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Entsprechende Verpflichtungen sind den<br />

Projektträgern im Zuwendungsbescheid aufzuerlegen.<br />

(3) Unberührt bleibt das Recht des Rechnungshofes von Berlin, den Verband und die<br />

Projektträger zu prüfen (§§ 88 und 91 der LHO). Ein entsprechender Hinweis ist in den<br />

Zuwendungsbescheid aufzunehmen.<br />

4) Der Verband stellt einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten<br />

nach Beendigung des Haushaltsjahres auf. Der Nachweis enthält einen Sachbericht<br />

einschließlich Erfolgskontrolle. Bestandteil dieses Nachweises ist eine listenmäßige<br />

Aufstellung über die zweckbestimmte Verwendung der Verwaltungspauschale. Das<br />

zuwendungsrechtlich vorgesehene Besserstellungsverbot bei Personalkosten ist zu<br />

beachten. Der Verband verpflichtet sich, nicht ordnungsgemäß verwendete Mittel der<br />

Verwaltungspauschale unverzüglich Berlin zu erstatten. Wegen der Verzinsung wird auf § 6<br />

Abs. 3 verwiesen.<br />

(5) Näheres zum Verfahren der Berichtserstattung durch den Verband wird in Anlage 3<br />

geregelt.<br />

§ 6<br />

Vertragsdauer, Beendigung des Vertrages<br />

(1) Der Vertrag wird am 01. 01. 2003 wirksam. Er wird beendet durch Fristablauf zum<br />

31. Dezember 2004. Die Vertragsparteien werden rechtzeitig, spätestens bis zum<br />

30.04.2004 über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses verhandeln.<br />

2) Werden die Mittel entgegen den in diesem Vertrag festgelegten Zwecken verwendet oder<br />

nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt oder alsbald nach der Auszahlung<br />

hierfür verwendet oder verletzt der Verband andere Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so<br />

hat Berlin neben seinen Ansprüchen auf Erfüllung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />

und positiver Vertragsverletzung das Recht, binnen einer Frist von sechs Monaten nach<br />

Kenntnis vom Rücktrittsgrund den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Das Rücktrittsrecht<br />

des Landes Berlin besteht auch, wenn der Verband die Bereitstellung von Mitteln durch<br />

arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch Angaben erwirkt hat, die in<br />

wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, insbesondere wenn er<br />

subventionserhebliche Tatsachen i.S. des § 124 StGB verschwiegen hat.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 24<br />

(3) Tritt Berlin vom Vertrag zurück, so hat der Verband die nicht verbrauchten und nicht<br />

zweckentsprechend verwandten Mittel zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ist vom<br />

Zeitpunkt der Kenntnis der Rücktrittsgründe an mit 3 v. H. über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Von der Zinsforderung<br />

kann abgesehen werden, wenn der Verband die Umstände, die zum Entstehen des<br />

Erstattungsanspruchs geführt haben, nicht zu vertreten hat und er die Erstattung innerhalb<br />

der festgesetzten Frist leistet. Werden die Mittel nicht alsbald nach der Auszahlung zur<br />

Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verwendet, kann Berlin für die Zeit bis zur<br />

zweckentsprechenden Verwendung Zinsen nach Satz 2 auch dann verlangen, wenn es<br />

nicht vom Vertrag zurücktritt.<br />

4) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgebend<br />

gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einem der<br />

Vertragspartner das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht<br />

zuzumuten ist, so kann eine Anpassung des Vertragsinhaltes an die geänderten<br />

Verhältnisse verlangt werden oder, sofern eine Anpassung nicht möglich ist, der Vertrag<br />

gekündigt werden.<br />

5) Die fristlose Kündigung des Vertrages ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.<br />

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform gilt auch für den<br />

Rücktritt und die Kündigung nach Abs. 4 wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.<br />

§ 7<br />

Pflichten bei Beendigung des Vertrages durch Fristablauf, Rücktritt oder Kündigung<br />

(1) Bei der Beendigung des Vertrages vor dem 31.12.2004 gehen alle mit der<br />

vertragsmäßigen Vergabe von Mitteln in Zusammenhang stehenden Rechte und<br />

Verpflichtungen des Verbandes auf Berlin oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten<br />

über.<br />

(2) Der Verband hat das Verlangte herauszugeben und insbesondere von ihm nicht<br />

verbrauchte Mittel zurückzuzahlen.<br />

§ 8<br />

Änderungen und Ergänzungen von Vertragsbestimmungen<br />

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des<br />

übrigen Vertragsinhaltes. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, im Zuge einer<br />

Vereinbarung unwirksame Bestimmungen durch gleichwertige wirksame Vorschriften zu<br />

ersetzen.<br />

(2) Sollten bei der Erfüllung des Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden,<br />

so treffen die Vertragsparteien die erforderlichen Vereinbarungen in partnerschaftlicher<br />

Weise. Gleiches gilt auch bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses<br />

Vertrages.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 25<br />

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie andere Vereinbarungen, die den<br />

Inhalt dieses Vertrages berühren, bedürfen der Schriftform.<br />

4) Die diesem Vertrag beigefügten Anlagen sind Bestandteil des Vertrages. Änderungen<br />

und Ergänzungen, die den Inhalt der Anlagen zu diesem Vertrag berühren, bedürfen der<br />

vorherigen Abstimmung zwischen den Vertragspartnern. Sie sind schriftlich festzuhalten.<br />

Anlagen<br />

1. Erläuterungen zum Gegenstand des Vertrages<br />

2. Planung, Steuerung und Qualitätssicherung, Aufgaben der Vertragspartner<br />

3. <strong>Evaluation</strong>skontrolle<br />

4. Übersicht Projektträger bei Vertragsbeginn <strong>–</strong> Stand September 2002


Anlage 1.1<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 26<br />

Erläuterungen zum Gegenstand des Vertrages<br />

a. Erläuterungen zum Gegenstand des Vertrages gemäß § 1 Abs. 2<br />

Im Rahmen dieses Vertrages können Einrichtungen gefördert werden, die in ihrer Arbeit das<br />

Aufgabenspektrum gem. § 1 möglichst umfassend abdecken oder sich an<br />

Verbundsystemen beteiligen, deren Perspektive das volle Aufgabenspektrum ist.<br />

Dabei wird angestrebt, dass sich die Einrichtungen zu Verbundsystemen mit<br />

Strukturierungsfunktion entwickeln, die in enger Zusammenarbeit mit Bezirk, Senat,<br />

Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, örtlichen Vereinen und Initiativen wahrzunehmen<br />

ist.<br />

Zu förderfähigen Einrichtungen gehören:<br />

• regionale Selbsthilfekontaktstelle<br />

hauptamtliches Personal für den Bereich Stärkung der Selbsthilfe,<br />

Gruppenunterstützung,<br />

Versorgungsbereich<br />

Förderung von Initiativen in einem definierten<br />

• Stadtteilladen<br />

ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter/innen<br />

• Nachbarschaftstreffpunkt<br />

hauptamtliche Mitarteiter/innen, gestützt und getragen von ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter/innen mit mindestens nachbarschaftsorientierten,<br />

generationsübergreifenden<br />

Engagements<br />

Angeboten und der Förderung bürgerschaftlichen<br />

• Nachbarschaftshaus<br />

hauptamtliche Mitarbeiter/innen, gestützt und getragen von ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter/innen mit mindestens nachbarschaftsorientierten,<br />

generationsübergreifenden Angeboten, der Familienbildungsarbeit und von<br />

bürgerschaftlichem Engagement.<br />

• Nachbarschaftshaus mit weiteren Aufgaben<br />

Nachbarschaftshaus als Träger von z.B. Kindertagesstätten,<br />

Jugendfreizeiteinrichtungen, Betreuungsvereine usw.<br />

b. Erläuterungen zum Gegenstand des Vertrages gemäß § 1 Abs. 3<br />

Im Rahmen des Vertrages sind der Verband für sozial-kulturelle Arbeit - Landesgruppe<br />

Berlin e.V. und SELKO e.V. förderbar.


I. Planung:<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 27<br />

Aufgaben der Vertragspartner<br />

Planung, Steuerung und Qualitätssicherung<br />

Anlage 1.2<br />

1. Die Finanzierung und Weiterentwicklung der Einrichtungen beruht auf<br />

sozialpolitischen Ziele, Zielstellungen der Jugendhilfeplanung sowie sonstigen<br />

gesamtstädtischen Planungen und Rahmenvorgaben, die die Bedeutung der<br />

Selbsthilfe und der nachbarschaftlichen Arbeit für die Daseinsvorsorge<br />

berücksichtigen.<br />

Eine regional angemessene Verteilung der Fördermittel ist anzustreben. Der<br />

Bezirk gilt als Planungsraum, d.h. bei der Planung ist das Rahmenkonzept zur<br />

Mitwirkung der Bezirke (s. §2, (2)) angemessen zu berücksichtigen. Ferner ist<br />

das vom Senat zu erarbeitende Konzept der sozialen Stadtentwicklung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Berlin bezieht außerdem in die Aktualisierung der Planungen und<br />

Rahmenvorgaben die Erkenntnisse, die der Verband in Abstimmung und im<br />

Rahmen der Begleitung der Projekte und der <strong>Bewertung</strong> der Projektarbeit im<br />

Zusammenwirken mit dem Verband für sozial-kulturelle Arbeit <strong>–</strong> Landesgruppe<br />

Berlin e.V. und SELKO e.V. gewonnen hat, mit ein.<br />

Der Verband erörtert Entwicklungstendenzen in Übereinstimmung mit bezirklich<br />

bzw. regional abgestimmten Konzepten. Hierzu legt der Verband bis 31.10.<br />

jedes Jahres dem Kooperationsgremium einen Bericht vor.<br />

2. Das Land Berlin stellt dem Verband und dem Kooperationsgremium alle<br />

Unterlagen zur Verfügung, die für die Angebotsplanung von Bedeutung sind.<br />

Das sind insbesondere Planungen der Bezirke, einschlägige Beschlüsse von<br />

Jugendhilfeausschüssen auf Landes- und Bezirksebene, statistische<br />

Unterlagen, Haushaltspläne, Übersichten über geförderte Einrichtungen.


II. Steuerung:<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 28<br />

Die Vertragspartner vereinbaren ihre Arbeitsschwerpunkte im Rahmen einer<br />

jährlich zu erstellenden Arbeitsplanung. Die Arbeitsplanung wird von den<br />

1. Vertragspartnern im Kooperationsgremium beschlossen.<br />

Die Arbeitsplanung weist übersichtsartig, jeweils bezirksweise, die geplanten<br />

Arbeitsvorhaben mit Kurzdarstellung der Aufgabenstellung, geplantem<br />

Bearbeitungszeitraum und Verantwortlichen für die Umsetzung aus. Die<br />

Verabschiedung der Finanzplanung ist Bestandteil der Arbeitsplanung.<br />

Die Vertragspartner stellen sicher, dass in die Arbeitsplanung alle den Vertrag<br />

Stadtteilzentren betreffenden Vorhaben einfließen, die auf Fachebene beim<br />

Land Berlin (einschließlich Bezirke) und bei Verband und<br />

Mitgliedsorganisationen bzw. auf Projektebene bestehen. Die Vertragspartner<br />

stellen darüber hinaus sicher, dass das Kooperationsgremium im jeweils<br />

erforderlichem Umfang und zu geeigneter Zeit über die Arbeitsergebnisse<br />

unterrichtet wird.<br />

2. Der Verband prüft Förderungsanträge und Verwendungsnachweise, schließt mit<br />

den Projektträgern Zielvereinbarungen ab und bewilligt Zuwendungen.<br />

Er hält die geförderten Träger dazu an, die Leistungen im Sinne von § 1 zu<br />

erbringen. Dabei obliegt ihm insbesondere die Begleitung und Moderation von<br />

Evaluierungs-, Abstimmungs- und Entwicklungsplanungsprozessen. Hierzu<br />

entwickelt der Verband gemeinsam mit den Trägern entsprechende, für die<br />

Träger verbindliche Verfahren, die der Zustimmung Berlins bedürfen. Die<br />

<strong>Bewertung</strong> der Projekte und der Trägerqualität ist damit eingeschlossen .<br />

Der Verband nimmt eine <strong>Bewertung</strong> der Projekte und der Trägerqualität vor.<br />

3. Der Verband legt jährlich bis zum 31. Oktober seine Planung zur<br />

Weiterentwicklung und Finanzierung der Arbeit in verschiedenen Regionen /<br />

Bezirken vor. Dabei berücksichtigt er Orientierungsgrößen des Landes Berlin,<br />

Planungen der Bezirke und der Träger, <strong>Evaluation</strong>sergebnisse und Beschlüsse<br />

des Kooperationsgremiums. (Finanzierungsplanung).<br />

Die Erfolgskontrolle der Projekte ist wichtige Voraussetzung für den jährlichen<br />

Bericht des Verbandes (Anlage 2, Abs. 1), um Tendenzen bei der<br />

Weiterentwicklung des berlinweiten Netzes von Stadtteilzentren in<br />

Übereinstimmung mit bezirklich-regionalen Konzepten aufzuzeigen.<br />

Die Prüfung und <strong>Bewertung</strong> von Neuanträgen erfolgt durch den Verband. Eine<br />

kurze Stellungnahme dazu ist Bestandteil der Finanzierungsplanung.<br />

Die Finanzierungsplanung gibt darüber Auskunft, welche Projekte im Folgejahr<br />

in welchem Umfang gefördert werden sollen.


III. Qualitätssicherung<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 29<br />

1. Die Sicherung und Entwicklung der Qualität in den geförderten Projekten erfolgt<br />

in der Verantwortung der Träger im Sinne einer prozesshaften<br />

Weiterentwicklung.<br />

2. Der Verband stellt sicher, dass die im Rahmen der Vertragumsetzung<br />

eingeführten bzw. noch zu erarbeitenden Instrumente und Standards den<br />

fachlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen angemessen und<br />

weitestgehend kompatibel sind.<br />

3. Mit den Projektträgern sind Zielvereinbarungen zur Projektarbeit als Bestandteil<br />

der Zuwendungsbescheide abzuschließen.<br />

4. Der Verband stellt als Zuwendungsgeber eine begleitende und abschließende<br />

<strong>Bewertung</strong> der Projekt- und Trägerqualität auf Projektebene sicher. Er bezieht<br />

diese <strong>Bewertung</strong> in die Vorgaben für eine Weiterentwicklung der<br />

Angebotsplanung mit ein.<br />

5. Das im Vertrag bestehende System der Berichterstattung auf Projektebene wird<br />

vom Verband weiterentwickelt.<br />

6. Der Verband unterrichtet Berlin rechtzeitig und regelmäßig über die Ergebnisse<br />

der Erfolgskontrolle.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 30<br />

Anlage 1.3<br />

Erfolgskontrolle des PARITÄTISCHEN laut § 2(3) mit der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />

Soziales und Verbraucherschutz für die Zuwendungsprojekte<br />

Projekt-Nr. und Anschrift der Einrichtung<br />

Zuwendungszweck<br />

Zuwendung des Landes Berlin<br />

Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis<br />

des Projektes<br />

Prüfung des<br />

Verwendungsnachweises:<br />

Inhaltliche Erfolgskontrolle<br />

Sachbericht für das Jahr ....<br />

Sachbericht enthält quantitative<br />

Angaben zum Projekterfolg<br />

Sachbericht enthält qualitative<br />

Angaben zum Projekterfolg<br />

Enthält weitere Dokumente zur<br />

Beurteilung der Projektarbeit<br />

Gesamtwertung:<br />

Berlin,<br />

Beispiel:<br />

Der Sachbericht enthält Angaben, mit<br />

denen die Projektarbeit<br />

nachvollziehbar ist.<br />

Keine<br />

Oswald Menninger Dr. Eberhard Löhnert<br />

Geschäftsführer Leiter der Geschäftsstelle Bezirke


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 31<br />

a. Trägerübersicht gemäß § 1 Abs. 2<br />

- Stand September 2002 <strong>–</strong><br />

Standort- Art Träger Anschrift<br />

Mitte (Mitte/Tiergarten/Wedding)<br />

Mitte SHK SEIN e.V. Fehrbelliner Str. 92<br />

10119 Berlin<br />

Tel.: 443 43 17<br />

Tiergarten NBZ Moabiter Ratschlag e.V. Beusselstraße 74<br />

10553 Berlin<br />

Tel.: 390 812 0<br />

SHK StadtRand gGmbH Perleberger Str.44<br />

10559 Berlin<br />

Tel: 394 63 64<br />

Wedding NBZ Nachbarschaftshaus Prinzenallee 58 e.V. Prinzenallee 58d<br />

13359 Berlin<br />

Tel: 49766041<br />

NBZ Fabrik Osloer Straße e.V.<br />

Osloer Str. 12<br />

13359 Berlin<br />

Tel: 493 90 42<br />

SHK Casablanca gGmbCasablanca Swinemünder Str. 65<br />

13355 Berlin<br />

Tel.:463 30 19/463 20 40<br />

Friedrichshain - Kreuzberg<br />

Friedrichshain SHK Volkssolidarität LV Berlin e.V. Boxhagener Str. 89<br />

10245 Berlin<br />

Tel.:291 83 48<br />

Kreuzberg NBZ Nachbarschaftsheim Urbanstr. e.V. Urbanstr. 21<br />

10961 Berlin<br />

Tel: 6904970<br />

NBZ Nachbarschafts- und Gemeinwesen-verein<br />

am Kottbusser Tor e.V.<br />

Lausitzer Str. 8<br />

10999 Berlin<br />

Tel: 612 66 66<br />

Dresdener Str. 10<br />

10999 Berlin<br />

Tel: 615 79 91<br />

Pankow<br />

(PrenzlauerBerg/Weißensee/<br />

Pankow)<br />

Prenzlauer Berg NBZ Pfefferwerk gGmbH Fehrbelliner Str. 92<br />

10199 Berlin<br />

SHK Humanist. Verband Deutschland, LV Berlin<br />

e.V.<br />

Tel: 443 717 8<br />

Fehrbelliner Str. 92<br />

10119 Berlin<br />

Tel: 443 43 17<br />

Weißensee NBZ Frei-Zeit-Haus e.V. Pistoriusstr. 23<br />

13086 Berlin<br />

Tel: 927 994 63<br />

Pankow NBZ Bürgerhaus e.V. Berliner Str. 24<br />

13127 Berlin<br />

Tel: 4758472<br />

SHK Albatros e.V. Alt-Buch 51<br />

13125 Berlin<br />

Tel: 941 54 26/27<br />

Standort- Art Träger Anschrift<br />

Charlottenburg - Wilmersdorf<br />

Spandau<br />

Spandau NBZ domino e.V Saatwinkler Damm 143<br />

13629 Berlin<br />

Tel: 381 70 57


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 32<br />

SHK domino e.V. Hefnersteig 1<br />

13629 Berlin<br />

Tel: 382 40 30/381 70 57<br />

NBZ Gemeinwesenverein Heerstraße Nord Obstallee 22d<br />

13493 Berlin<br />

Tel: 363 41 12<br />

SHK Gemeinwesenverein Heerstraße Nord Mauerstr. 6<br />

13597 Berlin<br />

Tel.: 333 50 26<br />

NBZ Gemeinwesenverein Haselhorst e.V. Burscheider Weg 21<br />

13599 Berlin<br />

Tel: 334 51 51<br />

Steglitz <strong>–</strong> Zehlendorf<br />

Steglitz NBZ Stadtteilzentrum Steglitz e.V. Hindenburgdamm 28<br />

12203 Berlin<br />

Tel.: 84411040<br />

SHK Nachbarschaftsverein Lankwitz e.V. Hindenburgdamm 28<br />

12203 Berlin<br />

Tel.: 844 10 474<br />

Celsiusstr. 60<br />

12207 Berlin<br />

Tel.: 712 68 56<br />

Zehlendorf NBZ Nachbarschaftsheim Mittelhof e.V. Königstr. 42/43<br />

14163 Berlin<br />

Tel. 8019750<br />

SHK Nachbarschaftsheim Mittelhof e.V. Königstr. 42/43<br />

14163 Berlin<br />

Tel.: 80 19 75 14<br />

Tempelhof - Schöneberg<br />

Tempelhof NBZ Nachbarschafts- und Selbsthilfe-zentrum in<br />

der UFA-Fabrik e.V.<br />

Viktoriastr. 13<br />

12105 Berlin<br />

Tel.: 7559692<br />

Schöneberg NBZ Stadtteil VHS e.V. Crellestr. 28<br />

10827 Berlin/<br />

Tel.: 78704050<br />

Pallasstr. 35<br />

10781 Berlin<br />

Tel.: 216 64 73<br />

NBZ Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Fregestr. 53<br />

12161 Berlin<br />

Tel.: 859 866-0<br />

SHK Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Holsteinische Str. 30<br />

12161 Berlin<br />

Tel.: 85 99 51 30/33<br />

Standort-<br />

Neukölln<br />

Art Träger Anschrift<br />

Neukölln NBZ Nachbarschaftsheim Neukölln e.V. Schierker Str. 53<br />

12052 Berlin<br />

SHK Nachbarschaftsheim Neukölln e.V.<br />

Tel.: 6875096<br />

Hertzbergstr. 22<br />

12055 Berlin<br />

Tel.: 681 60 64<br />

SHK Gesundheitszentrum Gropiusstadt e.V. Lipschitzallee 80<br />

12353 Berlin<br />

Tel: 605 66 00<br />

Löwensteinring 13<br />

12353 Berlin<br />

Tel.: 605 66 00


Treptow - Köpenick<br />

VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 33<br />

Treptow NBZ Kommunaler Ortsverein Treptow ´90 e.V. Heidelberger Str. 1 A<br />

12439 Berlin<br />

SHK ajb GmbH<br />

Gemeinnützige Gesellschaft für<br />

Jugendberatung und psychosoziale<br />

Rehabilitation<br />

Tel.: 5346992<br />

Fennstr. 31<br />

12439 Berlin<br />

Tel.: 631 09 85<br />

Tel Büro: 63 22 41 11<br />

Köpenick NBZ Rabenhaus e.V. Puchanstr. 9<br />

12555 Berlin<br />

Tel.: 65880165<br />

Marzahn - Hellersdorf<br />

Marzahn NBZ Kiek in e.V. Märkische Allee 414<br />

12689 Berlin<br />

Tel.: 933 94 86<br />

SHK Wuhlgarten e.V. Helene-Weigel-Platz 10<br />

12681 Berlin<br />

Tel.: 542 51 03<br />

Hellersdorf NBZ Klub 74 Hellersdorf e.V. Am Baltenring 74<br />

12619 Berlin<br />

Tel: 563 09 93<br />

SHK M.U.T. Gesellschaft für Gesundheit mbH Donizettistr. 13<br />

12623 Berlin<br />

Tel: 564 95 924<br />

Lichtenberg -<br />

Hohenschönhausen<br />

Lichtenberg NBZ Kiezspinne FAS <strong>–</strong> Nachbarschaftlicher<br />

Interessenverbund e.V.<br />

Schulze-Boysen-Str.20<br />

10356 Berlin<br />

Tel: 55489635<br />

SHK Synapse e.V. Rummelsburger Str. 13<br />

10315 Berlin<br />

Tel.: 513 88 88<br />

Hohenschönhausen SHK Frei-Zeit-Haus Berlin e.V. Ahrenshooper Str. 5<br />

13051 Berlin<br />

Tel.: 962 10 33<br />

Reinickendorf<br />

Reinickendorf SHK Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Eichhorster Weg 32<br />

13435 Berlin<br />

Tel: 416 48 42<br />

b. Trägerübersicht gemäß § 1 Abs. 3<br />

- Stand November 2002 -<br />

Träger Anschrift<br />

Verband für sozial-kulturelle Arbeit<br />

Landesgruppe Berlin e.V.<br />

Tucholskystr. 11<br />

10117 Berlin<br />

Tel.: 861 01 91<br />

SELKO e.V. Albrecht-Achilles Str. 65<br />

10709 Berlin<br />

Tel.: 891 93 96


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 34<br />

Leistungskatalog Nachbarschaftseinrichtungen (1994)<br />

Die Berliner Nachbarschaftszentren sind Gemeinschaftseinrichtungen im Stadtteil, die allen Bewohnern<br />

zugänglich sind und ein breitgefächertes sozial-kulturelles und sozialpädagogisches Angebot mit dem Ziel<br />

einer Bereicherung der Lebensqualität für alle Anwohner machen.<br />

Das hauptsächliche Einzugsgebiet von Nachbarschaftszentren ist der Bereich, der vom jeweiligen<br />

Zentrum aus bequem zu Fuß erreicht werden kann.<br />

Die Nachbarschaftszentren werden von einem Verein getragen, in dem die Besucher Mitglied werden<br />

können, um mitzubestimmen und in den Gremien Verantwortung übernehmen zu können.<br />

In Nachbarschaftszentren arbeiten ausgebildete Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Die<br />

Nachbarschaftszentren sind auf regionaler und überregionaler Ebene mit anderen Einrichtungen<br />

verbunden, um Erfahrungen auszutauschen, neue Problemlagen und Lösungsansätze kennen zu lernen und<br />

die Fachlichkeit ihrer Arbeit weiterzuentwickeln.<br />

Die Nachbarschaftszentren gehen mit den Nutzern ihrer Dienstleistungen partnerschaftlich um und achten<br />

ihre Würde.<br />

Die Nachbarschaftszentren bieten professionelle Beratung und Hilfestellung in allen Fragen an, denen sich<br />

Menschen in ihrem Einzugsbereich konfrontiert fühlen. Gegenüber anderen, mehr an Einzelproblemen<br />

orientierten Beratungsstellen, hat ihre Beratung den Charakter einer Basisberatung. Wenn sich darüber<br />

hinaus die Notwendigkeit speziellerer Beratung ergibt, wird die Begleitung bis zum Abschluss des<br />

Beratungsprozesses angeboten.<br />

Die Nachbarschaftszentren unterstützen die Selbstorganisation der Anwohner, indem sie für<br />

Zusammenschlüsse, Vereine und Gruppen Räume zur eigenverantwortlichen Nutzung bereitstellen.<br />

Die Nachbarschaftszentren fördern durch selbst veranstaltete Kurse und Veranstaltungen die Begegnung<br />

und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Generationen, Nationalitäten, Konfessionen und<br />

Weltanschauungen sowie von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Sie fördern die Familie durch<br />

Angebote der Familienbildung und Familienerholung.<br />

Die Nachbarschaftszentren streben an, dass sich in ihrer Besucherschaft die Bevölkerungsstruktur des<br />

Einzugsgebietes widerspiegelt. Besondere Ausrichtung auf einzelne, eher benachteiligte Gruppen ändert<br />

nichts an der prinzipiellen Zugänglichkeit für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Einzugsgebietes.<br />

Die Nachbarschaftszentren erhöhen die Bereitschaft zu Selbsthilfeaktivitäten, zu solidarischen<br />

gegenseitigen Hilfeleistungen und zum ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagement, indem sie dafür<br />

nicht nur Räume, sondern auch technische Infrastruktur und, wenn gewünscht, professionelle<br />

Unterstützung bereit stellen.<br />

Die Nachbarschaftszentren stärken die nachbarschaftlichen Beziehungen, indem sie Anlässe zur<br />

Begegnung auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum schaffen (z. B.<br />

Stadtteil- und Straßenfeste).<br />

Die Nachbarschaftszentren fördern die Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil, indem sie<br />

Möglichkeiten bieten, sich für seine Entwicklung zu engagieren, an Planungsprozessen aktiv teilzunehmen<br />

und mit Verantwortungsträgern ins Gespräch zu kommen.


VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 35<br />

Die Nachbarschaftszentren bieten Möglichkeiten zur kulturellen Betätigung, indem sie kulturelle<br />

Veranstaltungen in den Stadtteil bringen sowie Gelegenheiten zur kulturellen Eigenbetätigung schaffen.<br />

Die Nachbarschaftszentren tragen zu einem ausgewogenen Angebot sozialer Dienste im Stadtteil bei,<br />

indem sie sich mit anderen Trägern abstimmen und insbesondere solche Angebote entwickeln, für die ein<br />

Bedarf besteht, der von diesen nicht abgedeckt wird. Sie sind flexibel und verändern ihre Angebote, wenn<br />

Bedarfslagen sich ändern.<br />

Nachbarschaftszentren sind Träger sozialer Dienste, sozialpädagogischer und Bildungsangebote, im<br />

Einzelnen können das z. B. sein:<br />

• Kindertagesbetreuung<br />

• Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

• Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit besonderen Zielgruppen<br />

• Seniorenbegegnungsstätten<br />

• häusliche Krankenpflege oder Hauswirtschaftshilfe<br />

• Schiebedienste für Rollstuhlfahrer/innen<br />

• fahrbarer oder stationärer Mittagstisch<br />

• Wiedereingliederungskurse für Arbeitslose oder Berufsrückkehrerinnen


Qualitätsmerkmale<br />

sozial-kultureller<br />

Arbeit<br />

ORIENTIERUNG AN DEN FRAGEN,<br />

KENNTNISSEN UND INTERESSEN<br />

DER NUTZERINNEN UND<br />

BEWOHNERINNEN<br />

ORIENTIERUNG AN DER BEDARFS-<br />

LAGE IM STADTTEIL<br />

MULTIKULTURELLES UND<br />

GENERATIONSÜBERGREIFENDES<br />

BEGEGNEN UND ZUSAMMEN-<br />

WIRKEN IN STADTTEILEN<br />

Qualitätsmerkmale sozial-kultureller Arbeit<br />

HILFE ZUR SELBSTHILFE<br />

VERNETZUNG IM STADTTEIL<br />

GEMEINWESEN-ENTWICKLUNG<br />

FÖRDERUNG VON FAMILIEN,<br />

ANDEREN LEBENSGEMEIN-<br />

SCHAFTEN UND NACHBAR-<br />

SCHAFTSBEZIEHUNGEN DURCH<br />

INFORMELLE VERNETZUNG<br />

ZUSAMMENARBEIT VON HAUPT-<br />

UND EHRENAMTLICHEN<br />

MITARBEITERINNEN<br />

VERBINDUNG VON SOZIALER<br />

UND KULTURELLER ARBEIT AN<br />

EINEM ORT<br />

BÜNDELUNG VON ANGEBOTEN;<br />

GESAMTVERWALTUNG,<br />

GESAMTLEITUNG, TRANSPARENZ<br />

UND ERREICHBARKEIT<br />

Was ist das?<br />

BESCHREIBUNG DER ZIELE<br />

Die Menschen sind bei der Planung und Durchführung der<br />

Veranstaltungen beteiligt. Die Hilfe und die Angebote richten<br />

sich nach ihren Fragen, Problemen und Wünschen.<br />

Sozialpädagogische Angebote und Dienstleistungen, die<br />

im Stadtteil fehlen und an denen ein Bedarf besteht.<br />

Flexible Antworten auf neuentstehende Problemlagen.<br />

Basis- und prozeßbegleitende Beratung.<br />

Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher<br />

Generationen und weltanschaulicher Orientierungen<br />

werden zusammengeführt und dabei gefördert, gruppenspezifische<br />

und gemeinsame, stadtteilbezogene Interessen<br />

zu verwirklichen.<br />

Im Vordergrund der Arbeit steht: Menschen dabei zu unterstützen,<br />

ihre Fragen und Probleme aus eigener Kraft<br />

bzw. in einer Gruppe Gleichgesinnter zu lösen.<br />

Zielgerichtete Einbeziehung aller im Stadtteil vorhandenen<br />

„Einheiten“ - wie soziale, kulturelle Einrichtungen,<br />

Vereine, Initiativen, Verwaltung, Politik und Wirtschaft.<br />

Beiträge zur Lösung der anstehenden Probleme im lokalen<br />

Wohnumfeld unter Einbeziehung der AnwohnerInnen.<br />

Berücksichtigung und Funktionsstärkung der informellen<br />

Hilfesysteme<br />

Ausgleich von Defiziten<br />

Verknüpfung von familialen und stadtteilbezogenen<br />

Netzwerken<br />

Ehrenamtliche Arbeit erweitert und ergänzt die Reichweite<br />

der professionellen Angebote von Nachbarschaftseinrichtungen.<br />

Sie umfaßt Freiwilligendienste und die<br />

Mitwirkung an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen<br />

der Einrichtungen.<br />

Soziale und kulturelle Arbeit gehören zusammen. In beiden<br />

Bereichen steht die Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit<br />

der Menschen in ihrer direkten Umgebung im<br />

Mittelpunkt. Die soziale und kulturelle Eigeninitiative wird<br />

gefördert.<br />

Die gemeinsame Leitung der verschiedenen Bereiche stellt<br />

ein gemeinsames Profil der Angebote sicher und ermöglicht<br />

die Bündelung der zur Verfügung stehenden Ressourcen<br />

und sichert die notwendig Flexibilität und eine klare<br />

Orientierung der NutzerInnen.<br />

Gemeinsame Verwaltung begünstigt deren optimale und<br />

kostengünstige Nutzung.<br />

Wie geht das?<br />

INSTRUMENTARIEN<br />

� Stadtteilerkundungen<br />

� Stadtteilanalysen<br />

� Befragung der StadtteilbewohnerInnen<br />

� Bildmaterial, Stadtteilgeschichte<br />

� Gemeinsame Planung durch MitarbeiterInnen und<br />

BesucherInnen<br />

� Reagieren auf aktuelle Ereignisse und Entwicklungen<br />

� Flexibilität in den Angeboten<br />

� Übernahme von Trägerfunktionen<br />

� Institutionelle Vernetzung und Absprachen<br />

� zielgerichtete Angebote für einzelne Bereiche<br />

� geplante gemeinsame Angebote<br />

� Freiräume für Begegnungen<br />

� Raumvermietung an Fremdgruppen<br />

� Angebote an wechselnden Orten<br />

� Informationsveranstaltungen, Feste<br />

� Informationsrunden<br />

� Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Beratung von Interessierten und Gruppen<br />

� Organisation, Krisenintervention, Mediation<br />

� Kooperation mit Fachleuten<br />

� Räume und Infrastruktur zur Verfügung stellen für<br />

Bürgerinitiativen und Vereine<br />

� Teilnahme an und/oder Initiierung von Nachbarschaftskonferenzen,<br />

Arbeitskreisen, Gremien, Informationsgesprächen,<br />

Ausschüssen und informellen Treffen<br />

� aktuelle Information über Stadtteilereignisse<br />

� gemeinsame Trägerschaft<br />

� gemeinsame Nutzung von Ressourcen<br />

� generationsübergreifende Aktivitäten<br />

� Familienberatung/ -erholung/ -bildung<br />

� Beratung für neue Wohnformen<br />

� Wohnungstausch<br />

� Tauschringe<br />

� Nachbarschaftshilfe<br />

� Nachbarschaftsfeste<br />

� Informationsveranstaltungen<br />

� Werbung für ehrenamtliche Arbeit<br />

� Anerkennung freiwilliger Leistungen<br />

� Arbeitsplätze und -formen für ehrenamtliche<br />

Arbeit schaffen<br />

� Beratung, Unterstützung, Qualifizierung<br />

� Entscheidungsgremien schaffen<br />

� soziale und kulturelle Methoden<br />

� Organisation und Koordination<br />

� Kultur für alle und Kultur von allen verstehen<br />

� Kultur vor Ort und als Alltagskultur fördern<br />

� Vielfalt kreativer Möglichkeiten nutzen<br />

� Kultur als Basis für Identität und Lebenssinn<br />

� Räume und Infrastruktur zur Verfügung stellen<br />

� Organisation und Kooperation<br />

� Informationssammlung und Weitergabe<br />

� Entscheidung für übergeordnete Themen<br />

� Gesamtkonzeption erstellen und aktualisieren<br />

� gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Verantwortung für die Philosophie der Einrichtung<br />

� Gesamtüberblick über Finanzierungsfragen


Was braucht es?<br />

BEDINGUNGEN UND<br />

STANDARDS<br />

� Klarheit über vorhandene Ressourcen<br />

� Beteiligungsmodelle für alle<br />

� nachvollziehbare Entscheidungsstrukturen<br />

� übersichtliches Informationssystem<br />

� Rollenklarheit<br />

� kommunikative Fähigkeiten<br />

� handhabbare Dokumentation<br />

� Flexibilität<br />

� freie Kapazitäten für Entwicklungsarbeit<br />

� Sicherung der Finanzierung<br />

� Zugang zu Informationen anderer Institutionen und<br />

Ämter<br />

� fach-, kultur- und sprachkompetentes Personal<br />

� Blick über den Tellerrand<br />

� Bereitschaft zur Zusammenarbeit<br />

� Flexibilität<br />

� Berücksichtigung kultureller Werte und Normen<br />

� Phantasie und Toleranz<br />

� eigene Räume<br />

� verbindliche und entscheidungsbefugte Koordinationsstelle<br />

� kommunikative Fähigkeiten und Akzeptanz im<br />

Umgang mit unterschiedlichen Gruppen<br />

� professionelle Verfahren in Interaktionen, Beratung<br />

und Kriseninterventionen<br />

� klare Trägerstandpunkte<br />

� funktionierende Informationsnetze<br />

� Kommunikationsfähigkeiten<br />

� Transparenz und Kontrollarbeit<br />

� Kenntnis der verschiedenen „Einheiten“<br />

� Akzeptanz durch die „Einheiten“<br />

� Kompetenz in Beratung und Mediation<br />

� Sensibilität für unterschiedliche Sichtweisen<br />

� klare Aufgabenstellung<br />

� geklärte Verantwortungen, Rollen und Zeiteinheiten<br />

� nachvollziehbare Entscheidungsstrukturen<br />

� nachvollziehbare Mitbestimmungsmodelle<br />

� Innovationsbereitschaft<br />

� Akzeptanz unterschiedlicher Motivationen<br />

� Definition der Schnittstelle Sozial- und Kulturarbeit<br />

� fachliche und konzeptionelle Kompetenz in Methoden<br />

der kulturellen und sozialen Arbeit<br />

� Kreativität und Experimentierfreude<br />

� hohe Kommunikationsbereitschaft<br />

� Offenheit für Ungewohntes<br />

� professionelle Sensibilität<br />

� überprüfbares Gesamtkonzept<br />

� angemessenes Informationswesen und nachvollziehbare<br />

Entscheidungsstrukturen<br />

� Kooperation und Kommunikationsfähigkeit<br />

� Innovations-/Risikobereitschaft, Visions-/Motivationsfähigkeit<br />

� wirksame Öffentlichkeitsarbeit<br />

� betriebswirtschaftliche und Verwaltungskompetenz<br />

Wie kann es überprüft werden?<br />

EVALUATION UND<br />

QUALITÄTSSICHERUNG<br />

� Überprüfung von Untersuchungsergebnissen und tatsächlichen<br />

Programmen; BesucherInnenbefragungen<br />

� Interviews im Stadtteil<br />

� Statistische Auswertung<br />

� Beschreibung der Ziele und Ergebnisse<br />

� Szenarien<br />

� Planspiele<br />

� Abstimmung mit zuständigen kommunalen Stellen<br />

� NutzerInnenbefragungen<br />

� Umfrage im Stadtteil<br />

� Rückmeldung von Stadtteilkonferenzen, Sozialraum,<br />

AGs und ähnlichen Gremien<br />

� Experten-Hearings<br />

� Dokumentation der spezifischen Angebote<br />

� Abgleich mit der Gesamtkonzeption<br />

� Überprüfung der Akzeptanz bei den TeilnehmerInnen<br />

� regelmäßige Auswertung gemeinsamer Aktionen<br />

� Auswertung der Pressemitteilungen<br />

� Auswertungstage mit VertreterInnen der Selbsthilfegruppen<br />

� Dokumentation der Vermietungen<br />

� Überprüfung von Selbstbild und Fremdbild<br />

� Imageüberprüfung<br />

� regelmäßige Überprüfung des eigenen Angebots im<br />

Kontext sonstiger Angebote im Stadtteil<br />

� Protokolle der Treffen<br />

� Rückkopplung zur eigenen Einrichtung<br />

� Delphi-Befragung<br />

� Rückmeldung von anderen, mit diesen Fragen<br />

befaßten Institutionen, wie Schulen, Sozialpädagogische<br />

Dienste, Erziehungsberatungsstellen<br />

� Jugendgerichtshilfe<br />

� Wohnungsamt<br />

� Auswertungsgespräche mit allen Beteiligten<br />

� Kooperation mit Vereinen<br />

� Stimmungsbarometer bei haupt- und ehrenamtlichen<br />

MitarbeiterInnen<br />

� statistische Auswertung<br />

� Aufgaben- und Zielanalysen<br />

� gemeinsame Auswertungstage und Supervision<br />

� Befragung im Stadtteil<br />

� Zukunftswerkstatt<br />

� Überprüfung der Nutzung der Angebote<br />

� statistische Auswertung von NutzerInnenzahlen<br />

� Stimmungsbarometer im Stadtteil<br />

� BesucherInnenprofile<br />

� Erfassung von Anfragen<br />

� Durchführung von überschaubaren Selbst-<strong>Evaluation</strong>sproj.<br />

in den einzelnen Bereichen u. in der Gesamteinr.<br />

� regelmäßiger Abgleich der Konzeptionen mit den<br />

tatsächlichen und geäußerten Bedürfnissen der<br />

StadtteilbewohnerInnen<br />

� Dokumentation von Kosten und Finanzierung<br />

� Auswertung der Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Fremdevaluation<br />

Was bringt es?<br />

ERGEBNIS<br />

bürgernahes, bedarfsorientiertes Angebot<br />

Entfaltungsmöglichkeiten im Stadtteil<br />

Abbau von Defiziten in der sozialen und kulturellen<br />

Versorgung der Stadtteile<br />

ein Ort der Begegnung für alle Altersgruppen und<br />

Nationalitäten im Stadtteil<br />

aktiver Beitrag zu Verständnis und sozialem Miteinander<br />

Stärkung und Erweiterung von Eigenverantwortung und<br />

Kompetenz der Menschen<br />

Abbau von Abhängigkeiten<br />

wirksame und kostengünstige Koordination aller im<br />

Stadtteil wirksamen Ressourcen<br />

Stabilisierung von Beziehungsgefügen<br />

konstruktive Bewältigung von Generationskonflikten<br />

positive Sozialisationseffekte<br />

Ort für bürgerschaftliches Engagement<br />

Nutzung verschiedener Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

zur aktiven Lebensweltgestaltung<br />

Stärkung von Kommunikations- und Ausdrucksformen<br />

der BürgerInnen zur Verbesserung der Lebensqualität<br />

Aufwertung des Stadtteils<br />

positive Identifikation mit dem Stadtteil<br />

kostengünstige, flexible, bürgernahe soziale und<br />

kulturelle Angebote zur Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

der BürgerInnen im Gemeinwesen<br />

Qualitätsmerkmale sozial-kultureller Arbeit

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