Evaluation – Bewertung - Spinnenwerk
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Verband für sozial-kulturelle Arbeit<br />
- Qualitätszirkel -<br />
Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung<br />
in<br />
Nachbarschaftseinrichtungen<br />
Buch III - Wissensspeicher<br />
10.05.04 (0.1)
Herausgegeben vom:<br />
Verband für sozial-kulturelle Arbeit<br />
Landesgruppe Berlin e.V.<br />
Tucholskystr. 11<br />
10117 Berlin<br />
(berlin@sozkult.de)<br />
--- Mai 2004 ---<br />
erarbeitet vom Qualitätszirkel des VskA<br />
Mitglieder:<br />
Renate Wilkening, Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der ufafabrik<br />
Annerose Beyer, Ball e.V.<br />
Birgit Czajka, Nachbarschaftsheim Schöneberg<br />
Gabriele Geißler, Nachbarschaftshaus KiekIn<br />
Wolfgang Hahn, Nachbarschaftshaus Urbanstr.<br />
Gisela Hübner, Nachbarschaftsheim Mittelhof<br />
Petra Kindermann, Nachbarschaftshaus Prinzenallee<br />
Jochen Kramer, Nachbarschaftshaus KiekIn<br />
Markus Runge, Nachbarschaftshaus Urbanstr.<br />
Herbert Scherer, Geschäftsführer - VskA Landesgruppe Berlin<br />
Evelyn Ulrich, Nachbarschaftshaus am Berl
Verband für<br />
sozial-kulturelle<br />
Arbeit<br />
Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung<br />
in Nachbarschaftseinrichtungen<br />
Buch III - Wissensspeicher<br />
Version 0,1<br />
Seite 1<br />
Inhalt Seite<br />
Begriffe<br />
Begriffe, Definitionen, Abkürzungen 2<br />
Themen<br />
Motivieren und Motivation 5<br />
Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, Arbeitsklima 6<br />
<strong>Evaluation</strong> - <strong>Bewertung</strong> 7<br />
Was ist <strong>Evaluation</strong> - <strong>Evaluation</strong>sformen 7<br />
Selbstbewertung 8<br />
Fremdbewertung (Zertifizierer, TÜV und Co.) 10<br />
Verfahrensanweisungen 11<br />
Definition 11<br />
Herstellungstipps 11<br />
Dokumentieren 13<br />
Vorgabedokumente 13<br />
Nachweisdokumente 13<br />
Vorgabedokumente<br />
Satzung des VSKA 14<br />
Folgevertrag Stadtteilzentren - Land Berlin / dpw 18<br />
Dokumentation<br />
(Aus der Geschichte der Qualitätsdiskussion im VskA)<br />
Leistungskatalog Nachbarschaftseinrichtungen (1994) 34<br />
Tabelle Qualitätsmerkmale sozial-kultureller Arbeit (1997) 36
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 2<br />
Begriffe, Definitionen, Abkürzungen<br />
Arbeitsanweisungen sind detaillierte Beschreibungen eines Arbeitsablaufes, insbesondere für Personen, die<br />
unmittelbar mit der Ausführung beauftragt sind (oft in Form von Checklisten,<br />
Prüfplänen o.ä.).<br />
Aufzeichnungen sind Dokumente, die erreichte Ergebnisse aufzeigen und einen Nachweis für<br />
ausgeführte Tätigkeiten darstellen und gezielte Ergebnisse enthalten.<br />
Checklisten sind Zusammenstellungen von logisch abgeleiteten und aus der Erfahrung<br />
gewonnenen Fragen, die in ihrer Gesamtheit sicherstellen sollen, dass alle<br />
Schwachstellen des Ist-Zustandes erkannt werden.<br />
Dienstleistungen sind Ausführungen von Tätigkeiten, die zwischen dem Dienstleistungserbringer und<br />
dem Kunden ausgeführt werden.<br />
DIN EN ISO Norm ist eine internationale Normenreihe.<br />
DIN = Deutsche Industrie Norm<br />
EN = Europäische Norm<br />
ISO = Internationale System Organisation<br />
Dokument ist eine Vor- und Nachweisform, Information und ein Unterstützungsmedium; es kann<br />
z.B. auf Papier, auf einer Rechnerdiskette oder einem Foto sein.<br />
Fehler ist die Nichterfüllung einer festgelegten Forderung.<br />
Forderung ist ein Erfordernis oder eine Erwartung, die angegeben, üblicherweise vorausgesetzt<br />
oder vorgeschrieben ist.<br />
Funktion ist die Aufgaben bezogene Verpflichtung einer Organisationseinheit.<br />
Handlungsanweisung Detailanweisung für die Durchführung von bestimmten Tätigkeiten.<br />
Konzeption gleichbedeutend mit Gesamtkonzeption: in der Gesamtkonzeption wird dargelegt,<br />
welche Leistungen die Organisation (Leistungsbeschreibung) für welche<br />
Personengruppen (Zielgruppenbeschreibung, Kunden), wie (Aufbau- und<br />
Ablauforganisation), von wem (Stellenplan, Aufgabenbeschreibung,<br />
Stellenbeschreibung) und in Zusammenarbeit mit wem (Kooperationen) erbringt.<br />
Korrekturmaßnahme Maßnahme, die zur Beseitigung der Ursache eines erkannten Fehlers oder einer<br />
anderen unerwünschten Situation ergriffen wird.<br />
Kunde Organisation oder Person, die ein Produkt bzw. unsere Leistung empfängt. Im<br />
Dienstleistungsbereich muss je nach den erbrachten Leistungen und den vertraglichen<br />
Grundlagen zwischen verschiedenen externen Kundengruppen unterschieden werden.<br />
Es sind dies die direkten Nutzer (Klienten/ Patienten) ggf. deren Angehörige und/ oder<br />
gesetzlichen Betreuer sowie die Sozialleistungsträger.<br />
Kundenzufriedenheit Meinung eines Kunden zu dem Maß, in dem ein Vorgang die Erfordernisse und<br />
Erwartungen des Kunden erfüllt.<br />
Leitbild Dokument, in dem in verständlicher Form die zentralen Aussagen eines<br />
Unternehmens oder einer Organisation zum Ausdruck gebracht werden.<br />
Lieferant Organisation oder Person, die ein Produkt bereitstellt.<br />
Mangel Nichterfüllung einer Anforderung hinsichtlich eines beabsichtigten oder festgelegten<br />
Gebrauchs.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 3<br />
Matrix- Organisation bereichsübergreifende Organisationsform, Organisationssystem, bei der<br />
Organisationseinheiten unter gleichzeitiger Anwendung zweier Gliederungskriterien<br />
gebildet werden.<br />
Merkmal Kennzeichnende Eigenschaft.<br />
Nachweis Informationen, deren Richtigkeit bewiesen werden kann und die auf Tatsachen<br />
beruhen, welche durch Beobachtung, Messung, Untersuchung oder durch andere<br />
Ermittlungsverfahren gewonnen worden sind.<br />
Organigramm = Organisationsplan - graphische Darstellung der Aufbauorganisation.<br />
Organisation Gruppe von Personen und Einrichtungen mit einem geordneten Gefüge von<br />
Verantwortungen, Befugnissen und Beziehungen.<br />
Prozess "Fortgang, Verlauf, Ablauf, Hergang, Entwicklung" laut Duden. Im<br />
Qualitätsmanagement: Aktivität oder Folge von Tätigkeiten, die zur Erreichung von<br />
vorher festgelegten Zielen dienen.<br />
Qualität "Beschaffenheit, Güte, Wert" laut Duden. Laut DIN EN ISO 8402: "Gesamtheit von<br />
Merkmalen (und Merkmalswerten) einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte<br />
und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen." Mit der Einheit sind sowohl Produkte<br />
als auch Dienstleistungen gemeint.<br />
Qualitätsaudit systematische und unabhängige Untersuchung, um festzustellen, ob die<br />
qualitätsbezogenen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Ergebnisse den<br />
geplanten Anforderungen entsprechen, und ob diese Anforderungen tatsächlich<br />
verwirklicht und geeignet sind, die Ziele zu erreichen.<br />
Qualitätsauditfeststellung während eines Qualitätsaudits festgestellter und durch Nachweis belegter Sachverhalt.<br />
Qualitätsauditor zur Durchführung von Qualitätsaudits qualifizierte Person.<br />
Qualitätsmanagement alle Tätigkeiten des Gesamtmanagements, die im Rahmen des QM- Systems die<br />
Qualitätspolitik, die Ziele und die Verantwortung festlegen sowie diese durch Mittel<br />
wie Qualitätsplanung, -lenkung und -sicherung / QM-Darlegung und<br />
Qualitätsverbesserung verwirklichen.<br />
QM- Handbuch Dokument, in dem die Qualitätspolitik festgelegt und das QM- System einer<br />
Organisation beschrieben ist.<br />
QM- System zur Verwirklichung des QM erforderliche Organisationsstruktur, Verfahren, Prozesse<br />
und Mittel.<br />
Qualitätsplanung Tätigkeiten, welche die Ziele und Qualitätsanforderungen sowie die Forderung für die<br />
Anwendung der Elemente des QM- Systems festlegen.<br />
Qualitätspolitik umfassende Absichten und Zielsetzungen einer Organisation zur Qualität, wie sie<br />
durch die oberste Leitung formell ausgedrückt werden. Die Qualitätspolitik bildet ein<br />
Element der Unternehmenspolitik und ist durch die oberste Leitung genehmigt.<br />
Qualitätsziel etwas bezüglich der Qualität Angestrebtes oder zu Erreichendes.<br />
Rückverfolgbarkeit Fähigkeit, den Werdegang, die Verwendung oder den Ort des Betrachtens zu<br />
verfolgen.<br />
Schnittstelle Verbindungsstelle bzw. Übergang eines Prozesses zum nächsten.<br />
Stelle kleinste Organisationseinheit, der mindestens eine Person als Aufgabenträger<br />
zugeordnet ist und an die Verhaltens- und Leistungserwartungen in Form von<br />
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung gerichtet sind.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 4<br />
Stellenbeschreibung formalisierte verbale Beschreibung einer Stelle hinsichtlich Ihrer Ziele und Aufgaben,<br />
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, sowie ihre wichtigsten Beziehungen zu<br />
anderen Stellen.<br />
Stellenplan Ausweisung aller Stellen; deren Bezeichnung, Umfang und organisatorische<br />
Zuordnung zu betrieblichen Funktionseinheiten.<br />
Struktur Gesamtheit der wesentlichen Beziehungen zwischen den Bestandteilen eines Systems.<br />
Sie beschreiben dessen Aufbau- und Wirkungsweise.<br />
System Einheit aus in Wechselbeziehungen oder -wirkungen stehenden Elementen.<br />
Verfahrensanweisung festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit oder einen Prozess auszuführen.<br />
Vorbeugemaßnahme Maßnahme, die zur Beseitigung der Ursache eines möglichen Fehlers oder einer<br />
anderen, möglicherweise unerwünschten Situation ergriffen wird.<br />
Zertifizierung Verfahren, bei dessen erfolgreichen Abschlusses der unparteiische Dritte ein Zertifikat<br />
ausstellt.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 5<br />
Motivieren und Motivation<br />
Gedanken zum Thema:<br />
Der Begriff Motivation stammt von dem lateinischen Wort movere = bewegen ab. Motivation bezieht<br />
sich auf die Beweggründe, die Antriebskraft menschlichen Handelns.<br />
Motivation ist ein komplexes Phänomen. Dem entsprechend gibt es eine Reihe von Modellen, die<br />
jeweils bestimmte Aspekte ausleuchten. Das einfachste Modell liefert die Unterscheidung in<br />
Selbstzweck und Mittel zum Zweck. Es beleuchtet das Phänomen Motivation von den menschlichen<br />
Bedürfnissen her. Hauptvertreter dieses Modells ist Abraham Maslow, ein amerikanischer<br />
Psychologe (1908 - 1970). In Form einer Pyramide beschreibt Maslow einen Prozess, den ein<br />
Individuum von der Erfüllung seiner Grundbedürfnisse bis zur Verwirklichung des gesamten<br />
Potentials seiner Person durchläuft. Er unterscheidet in:<br />
1.Grundbedürfnisse:<br />
Hunger, Durst, Wärme, Schlaf: er leitet daraus die Antriebskraft Bedürfnisbefriedigung ab:<br />
weil ein unbefriedigtes Bedürfnis den Menschen Mangel empfinden lässt, strebt er danach, sein<br />
Verlangen zu befriedigen.<br />
2. Sicherheitsbedürfnisse:<br />
Schutz vor Bedrohung, Sicherung des Arbeitsplatzes, des Besitzes und der Altersversorgung.<br />
3. Soziale Bedürfnisse:<br />
Liebe, Akzeptanz, Anerkennung<br />
4. Erfolgs- und Leistungsbedürfnisse:<br />
Achtung, Status, Prestige, Macht, Einfluss und Verantwortung. Diese Stufe ist prägend für<br />
Führungskräfte. Weil sie durch Leistung beweisen können, wie wertvoll sie sind. Anerkennung,<br />
Status, Macht und Geltung sind für viele Beweis persönlichen Erfolges.<br />
5. Selbstverwirklichung, Zustand der Selbsterfüllung, der Verwirklichung:<br />
Kennzeichnend für diese Stufe ist: Leistungen werden aus Eigenantrieb und Freude erbracht,<br />
nicht aus dem Bedürfnis nach Status, Macht und Anerkennung.<br />
Maslow und andere Motivationsforscher und Psychologen, (Miczentmihaly, Herzberg) ordnen<br />
Menschen, die diese Stufe erreichen, herausragende Charaktereigenschaften zu: wie überlegene<br />
Wahrnehmung der Realität, große Spontaneität und Kreativität, soziale und demokratische<br />
Orientierung. Die Kenntnis und Annahme dieser fünf Hauptbedürfnisse von Menschen ist für<br />
Leitungs- und Führungskräfte von Unternehmen bedeutsam. Im Zusammenhang mit Reinhard<br />
Sprengers Unterscheidung zwischen Motivation = Eigensteuerung des Mitarbeiters, die allein eigen<br />
und individualistisch begründet ist, und Motivierung = Fremdsteuerung durch Vorgesetzte oder<br />
Funktionieren von Anreizsystemen oder anders gesagt Manipulation, lautet die Schlussfolgerung:<br />
Menschen müssen überzeugt sein, dass sie eine Sache tatsächlich beeinflussen können und dass sich<br />
ihr Einsatz lohnt. Das Ergebnis muss von Bedeutung sein: für sie persönlich, das Unternehmen oder<br />
ein anvisiertes Ziel.<br />
Empfehlung an Leitungs- und Führungskräfte:<br />
Setzen Sie auf die Selbstwirksamkeit bei Ihren Mitarbeitern.<br />
erarbeitet von R. Wilkening für VSKA - AG Qualität, 02.2004
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 6<br />
Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel, Arbeitsklima<br />
Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel<br />
Die Arbeitsbedingungen gehören zu den "Hygienefaktoren" (siehe Herzberg), die vorhanden sein<br />
müssen, damit Menschen ihre Motivation entfalten können. Angenehme Bedingungen können die<br />
Motivation zwar nicht steigern, schlechte Bedingungen demotivieren jedoch ganz sicher.<br />
Führungskräfte haben die Verantwortung, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu schaffen, unter<br />
denen sich ihre Mitarbeiter wohlfühlen und motiviert arbeiten können (gehört zur Strukturqualität<br />
eines Unternehmens, vgl. Donabedian).<br />
4 Faktoren sind hier von Bedeutung:<br />
1. Ausstattung:<br />
Eine angemessene Ausstattung gehört eigentlich zu den Selbstverständlichkeiten. Wer zum Beispiel<br />
wegen veralteter und mangelhafter IT Ausstattung ständig Stunden braucht, um Sachberichte zu<br />
verfassen und sich dafür entschuldigen muss, wird langfristig seine Motivation verlieren. Und erst<br />
Recht, wenn auf seine Mängelhinweise keine Reaktion erfolgt.<br />
2. Ergonomie<br />
Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze sind Teil der Gesundheitsvorsorge. Belastende Faktoren wie<br />
Lärm, hohe Temperaturen, falsche Höhe der Arbeitstische, zu wenig oder zu viel Licht am<br />
Bildschirmarbeitsplatz können die Arbeitsfreude nachhaltig beeinträchtigen.<br />
3. Wenig Bürokratie<br />
Damit sich jeder voll auf seine Aufgaben konzentrieren kann, ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass<br />
nicht sinnlos Mengen von Formularen (z.B. Statistiken für alles und jedes) für jede Tätigkeit<br />
ausgefüllt werden müssen und überflüssige Arbeitsschritte vermieden werden. Vorsicht auch vor zu<br />
vielen Besprechungen auf allen Ebenen.<br />
4. Persönliche Note<br />
Pflanzen und Bilder und andere Kleinigkeiten können für eine angenehme Atmosphäre sorgen.<br />
Arbeitsklima<br />
Hier die Vision eines guten Arbeitsklimas: Alle verfolgen gemeinsame Ziele. Alle erhalten<br />
umfassende Informationen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben. Die Mitarbeiter informieren sich<br />
untereinander. Jeder kann ohne Scheu Meinungen und Ideen äußern.<br />
Die Mitarbeiter geben ihren Gefühlen Ausdruck, soweit sie zur Problemlösung beitragen und die<br />
Ziele der Gruppe betreffen. Die Mitarbeiter haben keine Angst, dass Kollegen sie austricksen oder<br />
hintergehen. Die Mitarbeiter verlassen sich auf das Know-How ihrer Kollegen. Alle unterstützen sich<br />
gegenseitig. Unterschiedliche Meinungen werden akzeptiert. Konflikte werden offen benannt, ohne<br />
andere zu verletzen. Die Mitarbeiter suchen gemeinsame Lösungen für Konflikte. Es gibt Spielregeln<br />
für die Kommunikation und sie werden anerkannt und beachtet. Kämpfe um Macht und Prestige<br />
finden nicht statt. Der/die Vorgesetzte ist Coach seiner/ihrer Mitarbeiter/innen.<br />
erarbeitet von R. Wilkening für VKSK - AG Qualität, 02.2004
<strong>Evaluation</strong> <strong>–</strong> <strong>Bewertung</strong><br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 7<br />
Was ist <strong>Evaluation</strong>? <strong>Evaluation</strong>sformen<br />
"<strong>Evaluation</strong>“ steht einerseits als vermeintlich wohlklingendes Fremdwort für den (durchaus<br />
alltäglichen) Begriff ,,Bewerten“ und/oder ,,<strong>Bewertung</strong>“, andererseits für ein spezifisches (nicht mehr<br />
alltägliches) Denkmodell: ein nachprüfbares Verfahren des Bewertens. Die zweite Begriffsebene<br />
bezieht sich auf ein spezifisches Handeln, einen Prozess: auf zielorientiertes<br />
lnformationsmanagement. Im allgemeinsten Sinne gilt als <strong>Evaluation</strong> jede methodisch kontrollierte,<br />
verwertungs- und bewertungsorientierte Form des Sammelns, Auswertens und Verwertens von<br />
Informationen. Dabei ist es müßig, darüber zu streiten, ob das Erheben rein deskriptiver Daten über<br />
einen zu bewertenden Sachverhalt ,,schon“ und das Ziehen von Schlussfolgerungen und<br />
Konsequenzen für diesen Sachverhalt ,,noch“ zur <strong>Evaluation</strong> zählt. Und schließlich bezeichnet<br />
,,<strong>Evaluation</strong>“ auch noch etwas Punktuelles: das Resultat des <strong>Evaluation</strong>sprozesses, die<br />
Dokumentation der Wertaussagen in einem <strong>Evaluation</strong>sbericht oder -gutachten.<br />
Zur Qualitätssicherung zählen alle Maßnahmen, die dafür sorgen, dass eine Qualität so bleibt, wie sie<br />
ist, oder da verbessert wird, wo Mängel bestehen. <strong>Evaluation</strong> sollte definiert werden als die<br />
umfassende wissenschaftliche Beurteilung des Nutzens, der Kosten und sonstiger interner und<br />
externer Wirkungen von Produkten, Verfahren, Projekten, Modellen, Einrichtungen oder<br />
Programmen der sozial-kulturellen Arbeit. Die Qualitätssicherung setzt die Verfügbarkeit evaluierter<br />
Maßnahmen und qualitätsbestimmender Parameter voraus. Sie ist damit Teil einer jeden<br />
problemorientierten Qualitätsverbesserung.<br />
Wesentliche Elemente der Evaluierung sind die Qualitätsmessung und der Qualitätsvergleich. Für die<br />
Qualitätsmessung sind Qualitätskriterien, d.h. systematisch entwickelte Stellungnahmen, die<br />
herangezogen werden können, um die Angemessenheit spezifischer Entscheidungen, Dienste und<br />
Ergebnisse zu überprüfen, und Qualitätsstandards zu definieren.<br />
Man unterscheidet zwischen Produkt- und Prozessevaluation:<br />
Produktevaluation ermittelt Wirkung und Ergebnisse einer Dienstleistung (Mitarbeiter/innen<br />
haben in der Regel keinen Einfluss auf das Messverfahren, kann zu Unmut und dadurch zur<br />
Beeinträchtigung der Ergebnisse führen)<br />
Prozessevaluation ist die begleitende Auswertung und Unterstützung eines Programms, eines<br />
Modellversuchs oder einer Dienstleistung.<br />
Beide <strong>Evaluation</strong>sformen - Produkt- und Prozessevaluation - werden von außen durchgeführt, sind<br />
kostspielig und in der Regel zeitlich befristet. Ein Problem kann die <strong>Bewertung</strong> durch Menschen<br />
sein, die nicht mit der Materie vertraut sind, was u. U. zu Fehlinterpretationen führen kann. Der<br />
Vorteil liegt in der größeren Wahrscheinlichkeit von Objektivität.
Selbstbewertung<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 8<br />
Fachkräfte der sozialen Arbeit überprüfen mit Hilfe von Methoden der empirischen Sozialforschung<br />
die Qualität des eigenen Handelns. Untersucht wird die Qualität bezüglich der Struktur, des Prozesses<br />
und des Ergebnisses.<br />
Selbstevaluation ist zur Reflektion der eigenen Arbeit genau so zu nutzen, wie zur Dokumentation<br />
allgemeiner Veränderungen der Arbeitsprozesse. Jeder Mitarbeiter kann über die eigenen<br />
Kompetenzen, Denkmuster und Handlungen nachdenken, über ihre Wirkungen, und auf mögliche<br />
Verbesserungen überprüfen. Dazu muss aber auch ein Rahmen innerhalb der Einrichtung geschaffen<br />
sein, wo sich der Einzelne über Stärken und Schwächen mitteilen kann, ohne blamiert zu sein. Es<br />
muss selbstverständlich sein, über Schwachstellen kommunizieren zu können, so wächst Qualität in<br />
der Arbeit.“<br />
Abgrenzung zur Fremdevaluation:<br />
- Fokus liegt auf den Handlungen, die die Untersuchenden selbst durchführen;<br />
durchführende Personen sind gleichzeitig Subjekt und Objekt;<br />
- große Praxisnähe<br />
- Gefahr von mangelnder Distanz! Subjektivität! Betriebsblindheit (kann durch punktuelle<br />
externe Beteiligung u. U. vermieden werden)<br />
- möglichst auf der Basis von Freiwilligkeit durchzuführen, erhöht die Wahrscheinlichkeit<br />
eines realistischen Ergebnisses (in der Wirtschaft durch finanzielle Vorteile für die<br />
durchführenden Mitarbeiter zu erreichen)<br />
Voraussetzung in der Praxis:<br />
- kollegiale Atmosphäre<br />
- regelmäßige zeitliche Freistellung<br />
- Bereitschaft, zu seiner eigenen Arbeit in kritische Distanz zu treten<br />
- Grundkenntnisse in empirischer Sozialforschung oder wissenschaftliche Begleitung<br />
Wichtige Ziele der Selbstevaluation sind:<br />
- Transparenz von eigenen Arbeitsprozessen und -ergebnissen durch die systematische und<br />
schriftliche lnformationssammlung und -auswertung schaffen.<br />
- (Weiter)entwicklung von eigenen Dokumentations- und Reflexionsverfahren zur<br />
systematischen lnformationssammlung und -auswertung.<br />
- Kritische Überprüfung der eigenen Arbeit mit selbsterarbeiteten Gütekriterien, die<br />
selbstverständlich gesetzliche oder arbeitsrechtliche Vorgaben etc. einbeziehen. Es handelt sich<br />
dabei jedoch stets um eine Eigen- und nicht Fremdbewertung.<br />
- Optimierung der eigenen Arbeitsprozesse und -ergebnisse.<br />
Die Themenschwerpunkte der Selbstevaluation werden von den MitarbeiterInnen jeweils selbst<br />
bestimmt, denn sie sind ForscherInnen in eigener Sache.
Themen können u.a. sein:<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 9<br />
- Zufriedenheit (einzelner Fachkräfte, Teams, KlientInnen)<br />
- Zielerreichungsgrad in konkreten Arbeitsfeldern (z.B. Beratung, Kooperation, Teamarbeit)<br />
- Kooperation (intern / extern)<br />
- Eigenes Tätigkeitsprofil und Zeitbudget<br />
- Eigene Kompetenzprofile<br />
- Zielgruppenanalysen (Ist-Soll-Vergleich)<br />
Die Anwendung der Methode Selbstevaluation ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen<br />
geknüpft, z. B.:<br />
- Prinzipielle Bereitschaft zur Offenheit, d. h. neben Stärken auch Schwächen aufzudecken und für<br />
diese erhobenen Ergebnisse auch die Verantwortung zu übernehmen.<br />
- Freiwillige Beteiligung der MitarbeiterInnen, denn nur so kann Offenheit erreicht werden.<br />
- Bereitschaft zur Veränderung.<br />
- Kritikfähigkeit gegenüber sich selbst und anderen.<br />
- Konfliktfähigkeit.<br />
- Bereitschaft zur kollegialen Beratung.<br />
- Integration der Methode in den Arbeitsalltag, sie kann nicht als einmalige Gelegenheit gesehen<br />
werden.<br />
- Ergebnisse gehören denen, die sie erheben.<br />
Es gibt kein einheitliches Konzept für Selbstevaluation, dieses muss individuell, den Zielsetzungen<br />
und Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung entsprechend, entwickelt werden. ... In diesem<br />
Sinne kann dieser Leitfaden auch nur als Anregung zur Entwicklung eines eigenen Verfahrens der<br />
Qualitätssicherung/ -entwicklung dienen.<br />
Aus den Ausführungen soll deutlich geworden sein, dass bei der Methode Selbstevaluation die<br />
zentrale Rolle die MitarbeiterInnen einer Einrichtung selbst spielen. Sie legen Zielsetzung, Themen<br />
und Ablauf des Vorhabens fest, indem sie aktuelle Fragen aufgreifen und mit praxisorientierten<br />
Methoden versuchen, eine Antwort darauf zu geben.<br />
Selbstevaluation bietet die Chance, im Sinne eines Qualitätsentwicklungsprozesses, Stärken und<br />
Schwächen systematisch zu thematisieren, zu konkretisieren und adäquate Verbesserungsmaßnahmen<br />
ab- und einzuleiten.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 10<br />
Fremdbewertung (Zertifizierer, TÜV und Co.)<br />
Experteneinsatz (Expert Opinion, Expert Review)<br />
• Freie Analyse (Expertenbeurteilung, Test unter Anwendung impliziten Wissens des Experten)<br />
• Analyse anhand von einem Kriterienkatalog / einer Checkliste / eines Standards (Guideline)<br />
• Vergleich mit einem, laut Theorie, optimalem Produkt<br />
• Eignungsprüfung für einen bestimmten Einsatz nach vorher eigens festgelegten Anforderungen<br />
• Kategorisierung / Klassifizierung von Angeboten (unter Einsatzes eines Kataloges)<br />
• Vergleich von Konkurrenzprodukten<br />
• Streitgespräch:<br />
Zwei oder mehrere Personen besprechen ein Produkt, es sollten möglichst unterschiedliche<br />
Standorte / Ansichten / Meinungen vorhanden sein. Entweder findet eine ergebnisoffene<br />
Diskussion statt oder am Ende steht ein Kompromiss.<br />
• Empirische Untersuchungen<br />
• ISO 9000 - Qualitätsverfahren<br />
• Dokumentenanalyse:<br />
<strong>Evaluation</strong> von (Projekt-) Anträgen, Dokumentationen, Gebrauchsanweisungen usw.<br />
• Meta-<strong>Evaluation</strong><br />
<strong>Evaluation</strong> von durchgeführten <strong>Evaluation</strong>en<br />
• Teilnehmende Beobachtung<br />
(Miteinbezug der persönlichen Erfahrung des Evaluators)
Verfahrensanweisungen<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 11<br />
• Definition<br />
Die Notwendigkeit von Vorgabe- und Nachweisdokumenten ergibt sich aus Forderungen der Norm<br />
ISO 9001. Welche Vorgabe- und Nachweisdokumente wofür und in welcher Untersetzungstiefe<br />
erforderlich sind, ist vorwiegend von erkannten Anforderungen der Unternehmensprozesse abhängig.<br />
Die Entscheidung, inwieweit Vorgabedokumente erarbeitet oder geändert werden müssen, trifft der<br />
fachlich verantwortliche Leiter in Abstimmung mit QMB. Wenn es sich um unternehmensweiten<br />
oder bereichsübergreifenden Regelungsbedarf handelt, trifft die Entscheidung der Geschäftsführer.<br />
Hier ist zusätzlich die Abstimmung über alle betroffenen Bereiche erforderlich.<br />
Dokumente enthalten Vorgaben zur Nutzung/Einhaltung. Dokumente lassen sich unterscheiden in<br />
- externe Dokumente, z.B. Gesetze, Richtlinien, Normen, Auflagen von Ämtern, Angebote<br />
- interne Dokumente, z.B. QMS-Dokumente, Konzeptionen, Stellenbeschreibungen,<br />
Anweisungen, Formblätter<br />
QM-Handbuch (QMH)<br />
Dokument zur Gesamtdarstellung aller Schwerpunkte zur Umsetzung des QM-Systems<br />
Verfahrens-Anweisungen (AW)<br />
untersetzende Dokumente zur konkreten Abbildung der qualitätsrelevanten Prozessanforderungen.<br />
Sie beschreiben verständlich, eindeutig und so detailliert wie nötig wer, was, wie, wo und wann<br />
auszuführen hat (Verfahrens-/Arbeitsanweisungen).<br />
Formblätter (FB)<br />
dienen als Arbeitsmittel zur Aufzeichnung der Ergebnisse (Nachweis), sie werden insbesondere im<br />
Sinne von Protokollen und Checklisten angewendet. Alle Formblätter sind Anweisungen als<br />
mitgeltende Dokumente zuzuordnen, das trifft auch auf externe Formblätter zu.<br />
Stellenbeschreibungen (SB)<br />
bilden die Einbindung der Mitarbeiter in die Prozesse ab (Verantwortung, Aufgaben, Befugnisse)<br />
Zweck<br />
• Herstellungstipps<br />
Festlegungen treffen für die Erstellung/Änderung der QM-Dokumentation, insbesondere<br />
- Gestaltung und Gliederung des QM-Handbuches<br />
- Notwendigkeit, Gestaltung und Inhalt der QM-Vorgabedokumente<br />
- zu formalen Voraussetzungen für die Lenkung der QM-Dokumente<br />
Erstellung und Änderung von QM-Dokumenten<br />
Durch einheitliches Layout und einheitliche Gliederung der Dokumente soll eine<br />
anwenderfreundliche Nutzung in Bezug auf Übersichtlichkeit, schnelle Einarbeitung und effektive<br />
Anwendung unterstützt werden.<br />
Externe Vorgabedokumente müssen mindestens eine identifizierbare Bezeichnung und die<br />
Seitenzahlen enthalten, sie sind als Muster den entsprechenden Anweisungen zuzuordnen.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 12<br />
Registrierung und Speicherung<br />
Anweisungen und Formblätter werden mit eindeutigem Namen in der Dokumentenmatrix geführt.<br />
Die Dokumente werden mit der Kurzbezeichnung und dem entsprechendem Zugehörigkeitskapitel<br />
im Qualitätshandbuch fortlaufend nummeriert (Beispiel AW-5-1). Im PC-Netz werden die<br />
Dokumente in fester Struktur gespeichert. Das Überarbeiten der beschriebenen QM-Dokumente<br />
erfolgt nicht im Original sondern in einer Kopie im Arbeitsverzeichnis des beauftragten Mitarbeiters.<br />
Stellenbeschreibungen werden beim Mitarbeiter und in den Personalunterlagen aufbewahrt. In der<br />
Dokumentenmatrix werden sie zur Information mit angegeben.<br />
Gültigkeit und Verteilung<br />
Die Freigabe eines Dokumentes erfolgt durch Signum des Verantwortlichen auf der ersten Seite<br />
neben dem Freigabedatum. Das Freigabedatum kennzeichnet gleichzeitig den Beginn der<br />
Verbindlichkeit (Anwendung), die Vorläuferversionen überarbeiteter Dokumente sind ab diesem<br />
Zeitpunkt ungültig. Das Freigabedatum ist so vorzudatieren, dass gesichert ist, dass alle Strukturen<br />
gem. Verteiler die neuen Dokumente vorher vorzuliegen haben und die Mitarbeiter eingewiesen<br />
werden können.<br />
Der OMB verteilt nach Freigabe unverzüglich gemäß Verteiler (dokumentiert in der<br />
Dokumentenmatrix). Die Übergabe der Dokumente erfolgt zusammen mit einer Einweisung im<br />
Rahmen der Dienstberatungen. Die Verteilung von Änderungen erfolgt mit Änderungsmitteilung.<br />
Die Unterrichtung der Nutzer zur Änderung wird auf der Änderungsmitteilung dokumentiert. Die<br />
ungültigen Versionen werden in den Gruppen vernichtet. Die Ablage der freigegebenen Originale,<br />
der ungültigen Dokumente und der zurückgekommenen bestätigten Änderungsmitteilungen erfolgt<br />
durch den QMB.<br />
Spezielle Festlegungen<br />
Das QM-Handbuch und alle mitgeltenden Dokumente sind gemäß der Fristenangabe in der<br />
Dokumentenmatrix auf inhaltliche Richtigkeit durch den Ersteller zu überprüfen.<br />
Die Organisation/Nachweisführung obliegt dem QMB.<br />
Schritte zum Erstellen von Vorgabedokumenten<br />
Die Notwendigkeit von Vorgabedokumenten ergibt sich vorwiegend aus erkannten Anforderungen<br />
der Arbeitsabläufe. Die Entscheidung, inwieweit darauf hin Regelungen erarbeitet werden müssen,<br />
trifft der fachlich verantwortliche Leiter.<br />
Die Erarbeitung der Regelungen erfolgt nach folgenden Maßgaben:<br />
1. Formulierung der Zielstellung durch den fachlich verantwortlichen Leiter<br />
2. Information der Mitarbeiter, ggf. übergreifend im Träger durch den QMB (organisatorisch)<br />
und den fachlich verantwortlichen Leiter (inhaltlich)<br />
3. Benennung des Bearbeiters<br />
4. Abstimmen eines angemessenen Terminplanes<br />
5. Einbeziehung des QMB zur Abstimmung formaler Vorgaben (Dateiname, Layout, Pflege der<br />
Dokumentenmatrix, Abstimmung Verteiler/Standort)<br />
6. Bearbeitung<br />
7. ggf. Testphase im anwendenden Bereich (Freigabe erforderlich)<br />
Nach Abschluss der Bearbeitung sind die Dokumente zur Prüfung und Freigabe weiterzuleiten.
Dokumentieren<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 13<br />
Die Dokumentation des QM-Systems (QM-Handbuch) beinhaltet die Handlungsanleitungen für<br />
unsere Leistungen (Prozesse). Die anforderungsgerechte Nutzung wird je nach Möglichkeit und<br />
Erfordernis durch folgende Möglichkeiten sichergestellt<br />
1. vorzugsweise als ausgedrucktes Exemplar<br />
2. gegebenenfalls Veröffentlichung im PC-Netz oder auch als CDROM.<br />
Vorgabedokumente sind alle Dokumente, auf deren Grundlage die Leistungen erbracht werden<br />
(Richtlinien, Konzeptionen, Projektbeschreibungen, Verfahrens-/Arbeitsanweisungen, Formblätter,<br />
Checklisten usw.).<br />
Alle Vorgabedokumente des QM-Systems werden in einer Dokumentenübersicht aktuell geführt.<br />
Gleichermaßen wird mit externen Dokumenten (Gesetze, Verordnungen, behördliche Vorgaben...)<br />
verfahren. Inwieweit alle Dokumente trägerweit zur Verfügung stehen müssen, ist von Fall zu Fall zu<br />
entscheiden.<br />
Zur Befriedigung des berechtigten Informationsinteresses von Partnern und weiteren Personenkreisen<br />
außerhalb des Trägers kann das QM-Handbuch ausgedruckt bereitgestellt werden. Das QM-<br />
Handbuch untersetzende Vorgabedokumente sind nur intern zu verwenden. Über deren<br />
Kenntnisnahme durch Personenkreise außerhalb des Trägers entscheidet die Geschäftführung.<br />
Die Freigabe des QM-Handbuches sowie von Prozess-, Projektbeschreibungen und Anweisungen ist<br />
prinzipiell durch Namensangabe in der Kopfzeile gesichert, die Gültigkeit ist durch Datum und<br />
Versionsnummer gewährleistet. Verteilte ausgedruckte oder elektronisch verfügbare QM-Dokumente<br />
haben generell den Status "freigegeben und gültig", auch wenn sie nicht zusätzlich zur<br />
Namensangabe des Freigebenden mit dessen Unterschrift versehen sind. Formblätter, Checklisten<br />
werden zusammen mit der Prozess-, Projektbeschreibung oder Anweisung freigegeben, zu der sie<br />
gehören, insofern enthalten sie keinen eigenen Freigabevermerk.<br />
Mit o.g. Festlegung sind spezifische Regelungen zum Nachweis von Erstellung, Prüfung und<br />
Freigabe verbunden.<br />
Nachweisdokumente sind Aufzeichnungen zu Ergebnissen unserer Tätigkeiten. Die Nachweispflicht<br />
kann gesetzlich oder behördlich vorgegeben sein. Prinzipiell ist die Notwendigkeit, bestimmte<br />
Aufzeichnungen zu erstellen in den mitgeltenden Dokumenten geregelt. Notwendige Festlegungen zu<br />
Art und Weise, zur Ablage und zum Umgang mit Aufzeichnungen sind in den Prozess- oder<br />
Projektbeschreibungen und Anweisungen enthalten. Festlegungen zur Archivierung usw. sind zentral<br />
getroffen.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 14<br />
Vorgabedokumente<br />
S A T Z U N G<br />
des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit, Landesgruppe Berlin e.V.<br />
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />
(Fassung vom 01.03.2003)<br />
(1) Der Verein führt den Namen "Verband für sozial-kulturelle Arbeit, Landesgruppe Berlin<br />
e. V.". Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht<br />
Charlottenburg eingetragen.<br />
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Zweck<br />
(1) Die Landesgruppe ist ein Zusammenschluss von Vereinigungen in Berlin und im Umland<br />
Berlins, die gemeinwesenorientiert arbeiten, gemeinnützige sozial-kulturelle Zielsetzungen<br />
verfolgen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Die Landesgruppe hat die<br />
Aufgabe, diese Arbeit zu unterstützen, sich für die Weiterentwicklung der bestehenden und<br />
die Gründung neuer Vereinigungen und Projekte einzusetzen, den Erfahrungsaustausch<br />
untereinander sowie die Verbindung mit verwandten Einrichtungen des In- und Auslandes<br />
zu pflegen.<br />
(2) Darüber hinaus kann die Landesgruppe eigene Projekte und Einrichtungen betreiben,<br />
soweit sie für die Förderung der o.g. Satzungsziele förderlich sind und von<br />
Mitgliedseinrichtungen nicht oder noch nicht getragen werden können<br />
(3) Die Tätigkeit der Landesgruppe ist nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet. Sie<br />
dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des<br />
Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.<br />
§ 3 Finanz- und Geschäftsgebaren<br />
Soweit die Mitglieder der Landesgruppe Zuwendungen aus deren Mitteln erhalten, sind<br />
diese ausschließlich für mildtätige und besonders gemeinnützige Zwecke gemäß § 2, Abs.<br />
3 zu verwenden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken der<br />
Landesgruppe fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt<br />
werden.<br />
§ 4 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
(1) Mitglied der Landesgruppe kann jede fachlich und rechtlich selbständige Vereinigung<br />
werden, die sozial-kulturelle Arbeit in einem überschaubaren Wohnbereich betreibt. Diese<br />
Arbeit geht in der Regel von einem sozialen Zentrum (Nachbarschaftsheim,<br />
Gemeinschaftshaus, Freizeitheim u. a.) aus oder strebt die Einrichtung eines solchen
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 15<br />
Zentrums an. Ihr Ziel ist die Entwicklung und Förderung eines Programms, das den<br />
Bedürfnissen der Nachbarschaft im Bereich der Bildung, der Erziehung, der Kultur, sozialer<br />
und gesundheitlicher Dienste und der Freizeit gerecht wird, ungeachtet der Herkunft oder<br />
Weltanschauung des Einzelnen.<br />
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Vorstand der Landesgruppe jederzeit auf<br />
Anforderung in seine Vermögenslage Einblick zu gewähren<br />
(3) Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.<br />
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung oder durch Ausschluss. Der Austritt<br />
muss spätestens vier Monate vor Ende des laufenden Geschäftsjahres schriftlich angezeigt<br />
werden.<br />
§ 5 Ausserordentliche Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft<br />
(1) Ausserordentliches Mitglied der Landesgruppe kann jede fachlich selbständige<br />
Einrichtung werden, die die in § 4 Abs. 1 genannten Ziele verfolgt.<br />
(2) Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich den Zielen<br />
des Verbandes verbunden fühlt und diese fördert.<br />
(3) Ausserordentliche Mitglieder und Fördermitglieder haben kein Stimmrecht<br />
§ 6 Mitgliederversammlung<br />
(1) Die Mitglieder der Landesgruppe sind jährlich mindestens einmal zu einer ordentlichen<br />
Mitgliederversammlung einzuladen.<br />
(2) Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe, Tätigkeits- und Finanzbericht des<br />
Vorstandes entgegenzunehmen, den Vorstand zu wählen und über seine Entlastung<br />
abzustimmen.<br />
(3) Der Vorstand der Landesgruppe kann nach seinem Ermessen oder muss auf Verlangen<br />
von mindestens einem Drittel der Mitglieder weitere Mitgliederversammlungen einberufen.<br />
(4) Die Einberufung von Versammlungen muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter<br />
Angabe der Tagesordnung erfolgen.<br />
(5) Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder vertreten ist. Diese können<br />
stimmberechtigt durch Personen vertreten werden, die vom Vorstand eines Mitglieds zur<br />
Vertretung in dieser Versammlung schriftlich bevollmächtigt worden sind.<br />
(6) Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist eine mit der gleichen<br />
Tagesordnung und mit einer Frist von 14 Tagen einberufene Versammlung beschlussfähig<br />
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten. In der Einladung muss<br />
auf diese Sachlage ausdrücklich hingewiesen werden.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 16<br />
(7) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse wird ein<br />
Protokoll geführt, das vom Versammlungsleiter und einem Vorstandsmitglied zu<br />
unterzeichnen und unverzüglich schriftlich allen Mitgliedern zuzusenden ist.<br />
§ 7 Vorstand<br />
(1) Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit. Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Dies sind<br />
der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende sowie drei weitere<br />
Vorstandsmitglieder.<br />
(2) Die Vorstandsmitglieder werden für eine Wahlperiode von drei Jahren gewählt. Scheidet<br />
ein Vorstandsmitglied aus, so erfolgt bei der nächsten Mitgliederversammlung eine<br />
Nachwahl für die restliche Laufzeit der Amtsperiode.<br />
(3) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Er vertritt den Verein gerichtlich und<br />
außergerichtlich. Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder.<br />
(4) Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Sitzungen, zu denen grundsätzlich<br />
schriftlich einzuladen ist und über die eine Niederschrift anzufertigen ist. Bei<br />
Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.<br />
§ 8 Wahl des Vorstandes<br />
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung einzeln in schriftlicher<br />
und geheimer Abstimmung gewählt. Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der<br />
abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden dabei nicht<br />
mitgezählt.<br />
§ 9 Abberufung von Vorstandsmitgliedern<br />
Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittel-Mehrheit einzelne Vorstandsmitglieder<br />
abberufen.<br />
§ 10 Geschäftsführer/in<br />
(1) Der Vorstand kann für die laufenden Geschäfte, die Umsetzung der<br />
Vorstandsbeschlüsse sowie für die Leitung der Geschäftsstelle und die vom Verband<br />
unterhaltenen Einrichtungen eine/n Geschäftsführer/in als besondere/n Vertreter/in im<br />
Sinne des § 30 BGB berufen.<br />
(2) Der/die Geschäftsführer/in nimmt an den Sitzungen des Vorstandes teil.
§ 11 Satzungsänderung<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 17<br />
(1) Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der<br />
anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden, die Änderung des Vereinszwecks<br />
bedarf einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />
(2) Anträge auf Satzungsänderung sind mindestens vier Wochen vor der<br />
Mitgliederversammlung, auf der über sie entschieden werden soll, den Mitgliedern<br />
bekanntzugeben.<br />
§ 12 Finanzierung, Mitgliedsbeiträge<br />
(1) Die Finanzierung der Aufgaben der Landesgruppe erfolgt durch Spenden,<br />
Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die<br />
Mitgliederversammlung festgesetzt.<br />
(2) Der Finanzbericht der Landesgruppe muss jährlich durch einen amtlich zugelassenen<br />
Buchprüfer geprüft werden. Das Ergebnis des Prüfberichtes ist der Mitgliederversammlung<br />
bekanntzugeben. Der Finanzbericht soll kaufmännischen Grundsätzen entsprechen<br />
§ 13 Auflösung des Vereins<br />
(1) Zur Auflösung der Landesgruppe ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung mit 3/4-<br />
Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<br />
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein<br />
Vermögen an den Verband für sozial-kulturelle Arbeit, Bundesverband, der es unmittel bar<br />
und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
Zwischen dem Land Berlin,<br />
vertreten durch<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 18<br />
Folgevertrag Stadtteilzentren<br />
die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz<br />
und<br />
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport<br />
im folgenden "Berlin" genannt,<br />
und<br />
dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.<br />
Brandenburgische Str. 80, 10713 Berlin<br />
Im Folgenden „Verband“ genannt,<br />
wird folgender öffentlich-rechtlicher Rahmenvertrag zur Finanzierung und Weiterentwicklung<br />
von Stadtteilzentren in Berlin geschlossen:<br />
Präambel<br />
Bestimmend für den Entwicklungsprozess zur Bildung eines berlinweiten Netzes Selbsthilfe<br />
und Nachbarschaft fördernder Einrichtungen zu Stadtteilzentren ist das Wissen um die<br />
Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für eine lebendige Stadt.<br />
Beteiligung und Eigeninitiative sind von zentraler Bedeutung für tragfähige Strukturen der<br />
lokalen Daseinsvorsorge. Sie bedürfen jedoch der kompetenten, professionellen und<br />
leistungsgerechten Unterstützung, die insbesondere dem selbstbestimmten Engagement<br />
der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen und den gewachsenen Strukturen vor Ort<br />
angemessen Rechnung trägt.<br />
Lokale Infrastruktureinrichtungen wie Stadtteilzentren etablieren sich zunehmend als<br />
Knotenpunkte lokaler Engagementnetzwerke, die den Bürgern den Ort und die<br />
Rahmenbedingungen für die Entfaltung sozialen Engagements und Eigeninitiative sowie<br />
zum anderen Rat und Hilfestellung durch das Angebot von selbstorganisierten Gruppen<br />
bieten. Durch eine intergenerative, multikulturelle und auf bestehende Probleme orientierte<br />
Angebotsgestaltung, zu der es auch gehört, durch die Integration von ethnischen und<br />
weltanschaulichen Minoritäten rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Positionen die<br />
Grundlage zu entziehen sowie Vernetzung und Kooperation mit anderen Angebotsträgern<br />
wie zum Beispiel den Quartiersmanagement <strong>–</strong> Teams wirken sie als zentrale kompetente<br />
Ansprechpartner in Angelegenheiten freiwilligen sozialen Engagements integrativ,<br />
motivierend, koordinierend und sozialgestalterisch innovativ im Stadtteilleben.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 19<br />
Der Vertrag wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin gemeinsam<br />
mit den Dach- und Fachverbänden der Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfeunterstützung<br />
"Verband für sozialkulturelle Arbeit - Landesgruppe Berlin" und "SELKO e.V." umgesetzt.<br />
Gegenüber Berlin ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin<br />
e.V. alleinverantwortlich.<br />
Sofern vom Land Berlin zur Förderung einzelner Projekte gesondert Haushaltsmittel<br />
bereitstellt werden, die fachliche Anknüpfungspunkte mit den im Vertrag genannten Ziele<br />
haben, stimmen die Vertragsparteien darin überein, diese Förderung analog den<br />
Vertragsbestimmungen zu behandeln.<br />
Eine Änderung der in § 4 Abs. 5 ausgewiesenen pauschalen Verwaltungszuwendung ist<br />
damit nicht verbunden.<br />
§ 1<br />
Zielsetzung, Vertragsgegenstand<br />
(1) Zielsetzung des Vertrages ist der Erhalt und die Weiterentwicklung eines berlinweiten<br />
Netzes von Stadtteilzentren in enger Abstimmung mit Trägern der jeweiligen Region und<br />
auf der Grundlage einer konzeptionellen und ggf. finanziellen Mitarbeit der Bezirke.<br />
Stadtteilzentren sind Träger, Orte oder Verbundstrukturen, in denen Angebote und<br />
Einrichtungen zur Unterstützung von Selbsthilfe, Nachbarschaftsarbeit, Familien, Kindern,<br />
Jugendlichen und älteren Menschen sowie Initiativen bürgerschaftlichen Engagements<br />
verbindlich zusammenarbeiten<br />
(2) Gegenstand des Vertrages ist der Erhalt und die Bildung stabiler und lokal verankerter<br />
Strukturen zur Realisierung des folgenden Aufgabenprofils:<br />
- Vernetzung und Integration im Stadtteil<br />
- Bürgerbeteiligung, Quartiersentwicklung und Verbesserung der Lebensqualität<br />
- Selbsthilfeförderung und -unterstützung<br />
- Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements<br />
- Förderung von Nachbarschaftsbeziehungen und gegenseitiger Hilfe<br />
- Generationsübergreifende und interkulturelle Arbeit<br />
- Angebote im Rahmen von Maßnahmen und Konzepten gegen Rechtsextremismus,<br />
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus<br />
(Erläuterungen zu diesem Gegenstand des Vertrages in Anlage 1 Teil a ).<br />
(3) Darüber hinaus ist die Unterstützung von Selbsthilfe und Nachbarschaftsbeziehungen<br />
durch landesweit tätige Projekte förderbar. (Erläuterungen zu diesem Gegenstand des<br />
Vertrages in Anlage 1 Teil b ).<br />
§ 2<br />
Aufgaben der Vertragspartner<br />
(1) Berlin hat die Aufgabe, sozialpolitische Zielstellungen, Zielstellungen der<br />
Jugendhilfeplanung, sonstige gesamtstädtische inhaltliche Planungen, gesamtstädtische<br />
Rahmenvorgaben zu entwickeln, die vom Verband im Rahmen dieses Vertrages<br />
auszufüllen sind. Die Angebotsplanung erfolgt unter Berücksichtigung des<br />
ressortübergreifenden Ansatzes der sozialen Stadtentwicklung. Für die Angebote werden
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 20<br />
gemeinsam Standards entwickelt. Ferner behält sich Berlin vor, alle in Verbindung mit § 59<br />
LHO einhergehenden Aufgaben, die über einem Betrag i.H.v. 25 EUR liegen,<br />
wahrzunehmen.<br />
(2)Der Verband übernimmt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die<br />
Sicherstellung einer bedarfs- und angebotsorientierten Arbeit der Einrichtungen im<br />
Förderkonzept Stadtteilzentren. Über die Durchführung der Projektarbeit schließt er mit den<br />
Projektträgern Zielvereinbarungen ab. Zu den Zielvereinbarungen gehören Aufgaben <strong>–</strong> bzw.<br />
Angebotsbeschreibungen und Angaben zu den Zeiträumen, in denen die<br />
Aufgabenerledigung erreicht werden soll. Der Verband sichert die Erarbeitung und<br />
Umsetzung angemessener Instrumentarien und Standards der Qualitätsentwicklung.<br />
Um zukünftig eine verbindliche Mitwirkung der Bezirke/Regionen zu sichern, erarbeitet der<br />
Verband ein entsprechendes Konzept<br />
(3) Dem Verband obliegt die Verwaltung, Vergabe und die Verwendungsprüfung der ihm<br />
übertragenen Mittel nach den in diesem Vertrag vereinbarten Grundsätzen im eigenen<br />
Namen. Die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben vollzieht sich unter Beachtung von<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen und unter Wahrung der dem Senat<br />
obliegenden Gesamtverantwortung gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin.<br />
Der Verband trägt dafür Sorge, dass die geförderten Träger die Aufgaben im Sinne von § 1<br />
erfüllen. Die <strong>Bewertung</strong> der Projekte und der Trägerqualität ist damit eingeschlossen .<br />
Der Verband prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gegenüber den<br />
Zuwendungsempfängern nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin.<br />
Rückforderungen werden vom Verband eigenverantwortlich betrieben. Berlin wird<br />
halbjährlich, d.h. zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres, mit einer listenmäßigen<br />
Zusammenstellung über die Anzahl der durchgeführten Zuwendungsprüfungen und deren<br />
Ergebnisse einschließlich des Standes möglicher Rückforderungsverfahren informiert. In<br />
diesem Zusammenhang wird auf die Anlage 3 verwiesen.<br />
(4) Der Verband verpflichtet sich, Berlin in allen Angelegenheiten umfassend zu informieren,<br />
die für die Frage der Mittelverteilung an die einzelnen Träger sowie für Planungs- und<br />
Berichtszwecke von Bedeutung sind.<br />
(5) Die Weitergabe der übertragenen Mittel erfolgt durch Vergabe von Zuwendungen gem.<br />
§§ 23, 44 LHO einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften und<br />
Allgemeinen Nebenbestimmungen sowie gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz .<br />
(6) Dem Verband wird gem. § 44 Abs. 3 LHO die Befugnis verliehen, sämtliche Berlin<br />
obliegenden Aufgaben bei der Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der nach Abs. 1<br />
übertragenen Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.<br />
Berlin übt insofern die Fachaufsicht aus. Der Verband verpflichtet sich, Berlin unverzüglich<br />
mitzuteilen, wenn sich bei der Ausübung der Befugnis Zweifelsfragen oder Schwierigkeiten<br />
ergeben, wenn er seine Zahlungen einstellen muss oder ein Insolvenz- oder<br />
Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird. Die Befugnis entfällt bei<br />
Beendigung des Vertrages, kann jedoch auch vor diesem Zeitpunkt durch Berlin jederzeit<br />
entzogen werden. Widerspruchsbescheide, die sich gegen Verwaltungsakte des Verbandes<br />
richten, erlässt Berlin.<br />
(7) Der Verband verpflichtet die Projektträger, vor dem Einsatz staatlicher Mittel alle<br />
Möglichkeiten auszuschöpfen, für die Finanzierung ihrer Aufgaben im Rahmen des<br />
Vertrages
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 21<br />
- Spenden, projektbezogene Anteile laufender Sponsorenzuschüsse, sonstige<br />
Eigenmittel<br />
- Zuschüsse von Sozialleistungsträgern und Zuwendungen Dritter<br />
- Ersatzleistungen der nach gesetzlichen Vorschriften einzutretenden Kostenträger<br />
und eine angemessene Kostenbeteiligung der Leistungsempfänger<br />
heranzuziehen. Der Verband unterstützt und begleitet die Projektträger hierbei.<br />
Treten Drittmittel der Projektträger nach Bewilligung durch den Verband für den gleichen<br />
Zweck hinzu, so mindern diese die Bewilligungssumme entsprechend. Über Ausnahmen<br />
kann nur in Abstimmung mit Berlin verbindlich entschieden werden.<br />
Über Beschaffungen aus Mitteln des Vertrages hat der Verband fortlaufend eine<br />
Inventarliste zu führen. Das beschaffte Inventar verbleibt im Eigentum des Landes Berlin,<br />
sofern Berlin nicht ausdrücklich darauf verzichtet.<br />
(8) Für die bei der Umsetzung in den Bereichen Planung, Steuerung und Qualitätssicherung<br />
bei den Vertragsparteien anfallenden Rechte und Pflichten gilt als Vertragsbestandteil<br />
Anlage 2.<br />
§ 3<br />
Kooperationsgremium<br />
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, diesen Vertrag in partnerschaftlicher Weise<br />
umzusetzen und die soziale Grundversorgung für die in § 1 genannten Zielsetzungen in<br />
vertrauensvoller und sachbezogener Zusammenarbeit zu sichern und weiterzuentwickeln.<br />
Die Vertragspartner unterrichten sich rechtzeitig und regelmäßig über alle wichtigen<br />
Angelegenheiten im Zusammenhang mit den vereinbarten Zielen. Dies gilt insbesondere für<br />
den Stand der Umsetzung der gesamtstädtischen Planungen und Rahmenvorgaben, die<br />
geplante Erweiterung, Neuaufnahme oder Beendigung von Projekten sowie die Ergebnisse<br />
qualitativer und quantitativer Erfolgskontrolle und darauf aufbauende Arbeitsschritte. Zu<br />
diesem Zweck bilden sie ein Kooperationsgremium.<br />
(2) Im Kooperationsgremium vereinbaren die Vertragspartner eine jährliche Arbeitsplanung.<br />
Die Verabschiedung der Finanzplanung ist integraler Bestandteil der Arbeitsplanung. Die<br />
Koordination obliegt Berlin.<br />
(3) Das Kooperationsgremium setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Von der<br />
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und Senatsverwaltung<br />
für Bildung, Jugend und Sport werden je ein Mitglied benannt, der Paritätische<br />
Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V., der Verband für sozial-kulturelle Arbeit,<br />
Landesgruppe Berlin e.V. und SELKO e.V. benennen ebenfalls jeweils ein Mitglied. Um die<br />
Beteiligung und Information der Bezirke sicherzustellen, werden auf Vorschlag der Bezirke<br />
je ein Bezirksvertreter der Ressorts Soziales und Jugend benannt.<br />
(4) Beschlüsse des Kooperationsgremiums werden einstimmig gefasst.<br />
(5) Das Kooperationsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 4<br />
Bereitstellung von Mitteln<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 22<br />
(1) Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 stellt Berlin ab 1.1.2003 einen Gesamtbetrag<br />
in Höhe von 3.940.000 EUR für 2003,<br />
in Höhe von 3.440.000 EUR für 2004<br />
zur Verfügung.<br />
(2) Grundsätzlich orientiert sich die Mittelverteilung an sozialpolitischen Zielstellungen,<br />
Zielstellungen der Jugendhilfeplanung, sonstigen gesamtstädtischen inhaltlichen<br />
Planungen, gesamtstädtischen Rahmenvorgaben sowie Standards, die kontinuierlich<br />
seitens Berlins fortentwickelt werden, und Konzepten der Bezirke. Eine regional<br />
angemessene Verteilung der Angebote und Fördermittel ist anzustreben. Die Einbindung<br />
von Einrichtungen des Förderkonzepts Stadteilzentren im Rahmen der Entwicklung der<br />
Angebotsstruktur zur sozialen Grundversorgung und im Rahmen eines damit<br />
einhergehenden Ressourcen- und Bündelungsprozesses in der Region hat dabei<br />
besondere Bedeutung.<br />
(3) Sämtliche mit den Mitteln zusammenhängende Einnahmen und Ausgaben sind über ein<br />
besonderes Konto abzuwickeln. Bei der Bewirtschaftung der Mittel anfallende Zinsen und<br />
erzielte Rückforderungsbeträge einschließlich Zuwendungsreduzierungen aufgrund von<br />
Drittmittelbeteiligungen sind den Mitteln zuzuführen und nach den in diesem Vertrag<br />
vereinbarten Grundsätzen zu bewirtschaften. Der Verband hat Berlin jederzeit Einblick in<br />
die Unterlagen des Kontos zu gewähren.<br />
(4) Berlin überweist die Mittel für einen Bedarf von 2 Monaten jeweils zum 15. Januar, 1.<br />
März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November eines jeden Jahres.<br />
Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass steuerrechtliche Forderungen ( insbesondere<br />
Umsatzsteuer) aus dem Vertrag nicht entstehen. Eine Erhöhung des Gesamtbetrages nach<br />
Abs. 1 wegen steuerrechtlicher Forderungen ist ausgeschlossen.<br />
(5) Zur Erfüllung der qualitativen Aufgaben aus dem Vertrag sowie für die Verwaltung und<br />
Vergabe von Mitteln Berlins werden dem Verband insgesamt 157.600 EUR jährlich als<br />
pauschalierte Verwaltungszuwendung - zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde<br />
zwischen Berlin und dem Verband verhandelt, umfasst Personal- und Sachkosten und ist<br />
Bestandteil des Gesamtbetrages nach Absatz 1.<br />
(6) Zum 31. Oktober eines jeden Jahres erstellt der Verband im Benehmen mit dem<br />
Verband für sozial-kulturelle Arbeit, Landesgruppe Berlin e.V., und SELKO e.V. eine<br />
Finanzierungsplanung für das jeweils folgende Jahr, die im Kooperationsgremium<br />
abzustimmen ist.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 23<br />
§ 5<br />
Auskünfte, Akteneinsicht und Verwendungsnachweis<br />
(1) Der Verband erteilt Berlin alle erbetenen Auskünfte und gewährleistet Einsicht in<br />
Unterlagen und Akten, die mit der Gewährung und Verwendung der Zuwendungsmittel im<br />
Zusammenhang stehen.<br />
(2) Berlin ist berechtigt, die zweckentsprechende Verwendung des zur Verfügung gestellten<br />
Gesamtbetrages nachzuprüfen. Dazu sind Berlin auf Verlangen alle erforderlichen<br />
Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Entsprechende Verpflichtungen sind den<br />
Projektträgern im Zuwendungsbescheid aufzuerlegen.<br />
(3) Unberührt bleibt das Recht des Rechnungshofes von Berlin, den Verband und die<br />
Projektträger zu prüfen (§§ 88 und 91 der LHO). Ein entsprechender Hinweis ist in den<br />
Zuwendungsbescheid aufzunehmen.<br />
4) Der Verband stellt einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten<br />
nach Beendigung des Haushaltsjahres auf. Der Nachweis enthält einen Sachbericht<br />
einschließlich Erfolgskontrolle. Bestandteil dieses Nachweises ist eine listenmäßige<br />
Aufstellung über die zweckbestimmte Verwendung der Verwaltungspauschale. Das<br />
zuwendungsrechtlich vorgesehene Besserstellungsverbot bei Personalkosten ist zu<br />
beachten. Der Verband verpflichtet sich, nicht ordnungsgemäß verwendete Mittel der<br />
Verwaltungspauschale unverzüglich Berlin zu erstatten. Wegen der Verzinsung wird auf § 6<br />
Abs. 3 verwiesen.<br />
(5) Näheres zum Verfahren der Berichtserstattung durch den Verband wird in Anlage 3<br />
geregelt.<br />
§ 6<br />
Vertragsdauer, Beendigung des Vertrages<br />
(1) Der Vertrag wird am 01. 01. 2003 wirksam. Er wird beendet durch Fristablauf zum<br />
31. Dezember 2004. Die Vertragsparteien werden rechtzeitig, spätestens bis zum<br />
30.04.2004 über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses verhandeln.<br />
2) Werden die Mittel entgegen den in diesem Vertrag festgelegten Zwecken verwendet oder<br />
nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt oder alsbald nach der Auszahlung<br />
hierfür verwendet oder verletzt der Verband andere Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so<br />
hat Berlin neben seinen Ansprüchen auf Erfüllung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />
und positiver Vertragsverletzung das Recht, binnen einer Frist von sechs Monaten nach<br />
Kenntnis vom Rücktrittsgrund den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Das Rücktrittsrecht<br />
des Landes Berlin besteht auch, wenn der Verband die Bereitstellung von Mitteln durch<br />
arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch Angaben erwirkt hat, die in<br />
wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, insbesondere wenn er<br />
subventionserhebliche Tatsachen i.S. des § 124 StGB verschwiegen hat.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 24<br />
(3) Tritt Berlin vom Vertrag zurück, so hat der Verband die nicht verbrauchten und nicht<br />
zweckentsprechend verwandten Mittel zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ist vom<br />
Zeitpunkt der Kenntnis der Rücktrittsgründe an mit 3 v. H. über dem jeweiligen<br />
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Von der Zinsforderung<br />
kann abgesehen werden, wenn der Verband die Umstände, die zum Entstehen des<br />
Erstattungsanspruchs geführt haben, nicht zu vertreten hat und er die Erstattung innerhalb<br />
der festgesetzten Frist leistet. Werden die Mittel nicht alsbald nach der Auszahlung zur<br />
Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verwendet, kann Berlin für die Zeit bis zur<br />
zweckentsprechenden Verwendung Zinsen nach Satz 2 auch dann verlangen, wenn es<br />
nicht vom Vertrag zurücktritt.<br />
4) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgebend<br />
gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einem der<br />
Vertragspartner das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht<br />
zuzumuten ist, so kann eine Anpassung des Vertragsinhaltes an die geänderten<br />
Verhältnisse verlangt werden oder, sofern eine Anpassung nicht möglich ist, der Vertrag<br />
gekündigt werden.<br />
5) Die fristlose Kündigung des Vertrages ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.<br />
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform gilt auch für den<br />
Rücktritt und die Kündigung nach Abs. 4 wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.<br />
§ 7<br />
Pflichten bei Beendigung des Vertrages durch Fristablauf, Rücktritt oder Kündigung<br />
(1) Bei der Beendigung des Vertrages vor dem 31.12.2004 gehen alle mit der<br />
vertragsmäßigen Vergabe von Mitteln in Zusammenhang stehenden Rechte und<br />
Verpflichtungen des Verbandes auf Berlin oder einen von ihm zu bestimmenden Dritten<br />
über.<br />
(2) Der Verband hat das Verlangte herauszugeben und insbesondere von ihm nicht<br />
verbrauchte Mittel zurückzuzahlen.<br />
§ 8<br />
Änderungen und Ergänzungen von Vertragsbestimmungen<br />
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des<br />
übrigen Vertragsinhaltes. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, im Zuge einer<br />
Vereinbarung unwirksame Bestimmungen durch gleichwertige wirksame Vorschriften zu<br />
ersetzen.<br />
(2) Sollten bei der Erfüllung des Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden,<br />
so treffen die Vertragsparteien die erforderlichen Vereinbarungen in partnerschaftlicher<br />
Weise. Gleiches gilt auch bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses<br />
Vertrages.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 25<br />
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie andere Vereinbarungen, die den<br />
Inhalt dieses Vertrages berühren, bedürfen der Schriftform.<br />
4) Die diesem Vertrag beigefügten Anlagen sind Bestandteil des Vertrages. Änderungen<br />
und Ergänzungen, die den Inhalt der Anlagen zu diesem Vertrag berühren, bedürfen der<br />
vorherigen Abstimmung zwischen den Vertragspartnern. Sie sind schriftlich festzuhalten.<br />
Anlagen<br />
1. Erläuterungen zum Gegenstand des Vertrages<br />
2. Planung, Steuerung und Qualitätssicherung, Aufgaben der Vertragspartner<br />
3. <strong>Evaluation</strong>skontrolle<br />
4. Übersicht Projektträger bei Vertragsbeginn <strong>–</strong> Stand September 2002
Anlage 1.1<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 26<br />
Erläuterungen zum Gegenstand des Vertrages<br />
a. Erläuterungen zum Gegenstand des Vertrages gemäß § 1 Abs. 2<br />
Im Rahmen dieses Vertrages können Einrichtungen gefördert werden, die in ihrer Arbeit das<br />
Aufgabenspektrum gem. § 1 möglichst umfassend abdecken oder sich an<br />
Verbundsystemen beteiligen, deren Perspektive das volle Aufgabenspektrum ist.<br />
Dabei wird angestrebt, dass sich die Einrichtungen zu Verbundsystemen mit<br />
Strukturierungsfunktion entwickeln, die in enger Zusammenarbeit mit Bezirk, Senat,<br />
Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, örtlichen Vereinen und Initiativen wahrzunehmen<br />
ist.<br />
Zu förderfähigen Einrichtungen gehören:<br />
• regionale Selbsthilfekontaktstelle<br />
hauptamtliches Personal für den Bereich Stärkung der Selbsthilfe,<br />
Gruppenunterstützung,<br />
Versorgungsbereich<br />
Förderung von Initiativen in einem definierten<br />
• Stadtteilladen<br />
ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter/innen<br />
• Nachbarschaftstreffpunkt<br />
hauptamtliche Mitarteiter/innen, gestützt und getragen von ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiter/innen mit mindestens nachbarschaftsorientierten,<br />
generationsübergreifenden<br />
Engagements<br />
Angeboten und der Förderung bürgerschaftlichen<br />
• Nachbarschaftshaus<br />
hauptamtliche Mitarbeiter/innen, gestützt und getragen von ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiter/innen mit mindestens nachbarschaftsorientierten,<br />
generationsübergreifenden Angeboten, der Familienbildungsarbeit und von<br />
bürgerschaftlichem Engagement.<br />
• Nachbarschaftshaus mit weiteren Aufgaben<br />
Nachbarschaftshaus als Träger von z.B. Kindertagesstätten,<br />
Jugendfreizeiteinrichtungen, Betreuungsvereine usw.<br />
b. Erläuterungen zum Gegenstand des Vertrages gemäß § 1 Abs. 3<br />
Im Rahmen des Vertrages sind der Verband für sozial-kulturelle Arbeit - Landesgruppe<br />
Berlin e.V. und SELKO e.V. förderbar.
I. Planung:<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 27<br />
Aufgaben der Vertragspartner<br />
Planung, Steuerung und Qualitätssicherung<br />
Anlage 1.2<br />
1. Die Finanzierung und Weiterentwicklung der Einrichtungen beruht auf<br />
sozialpolitischen Ziele, Zielstellungen der Jugendhilfeplanung sowie sonstigen<br />
gesamtstädtischen Planungen und Rahmenvorgaben, die die Bedeutung der<br />
Selbsthilfe und der nachbarschaftlichen Arbeit für die Daseinsvorsorge<br />
berücksichtigen.<br />
Eine regional angemessene Verteilung der Fördermittel ist anzustreben. Der<br />
Bezirk gilt als Planungsraum, d.h. bei der Planung ist das Rahmenkonzept zur<br />
Mitwirkung der Bezirke (s. §2, (2)) angemessen zu berücksichtigen. Ferner ist<br />
das vom Senat zu erarbeitende Konzept der sozialen Stadtentwicklung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Berlin bezieht außerdem in die Aktualisierung der Planungen und<br />
Rahmenvorgaben die Erkenntnisse, die der Verband in Abstimmung und im<br />
Rahmen der Begleitung der Projekte und der <strong>Bewertung</strong> der Projektarbeit im<br />
Zusammenwirken mit dem Verband für sozial-kulturelle Arbeit <strong>–</strong> Landesgruppe<br />
Berlin e.V. und SELKO e.V. gewonnen hat, mit ein.<br />
Der Verband erörtert Entwicklungstendenzen in Übereinstimmung mit bezirklich<br />
bzw. regional abgestimmten Konzepten. Hierzu legt der Verband bis 31.10.<br />
jedes Jahres dem Kooperationsgremium einen Bericht vor.<br />
2. Das Land Berlin stellt dem Verband und dem Kooperationsgremium alle<br />
Unterlagen zur Verfügung, die für die Angebotsplanung von Bedeutung sind.<br />
Das sind insbesondere Planungen der Bezirke, einschlägige Beschlüsse von<br />
Jugendhilfeausschüssen auf Landes- und Bezirksebene, statistische<br />
Unterlagen, Haushaltspläne, Übersichten über geförderte Einrichtungen.
II. Steuerung:<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 28<br />
Die Vertragspartner vereinbaren ihre Arbeitsschwerpunkte im Rahmen einer<br />
jährlich zu erstellenden Arbeitsplanung. Die Arbeitsplanung wird von den<br />
1. Vertragspartnern im Kooperationsgremium beschlossen.<br />
Die Arbeitsplanung weist übersichtsartig, jeweils bezirksweise, die geplanten<br />
Arbeitsvorhaben mit Kurzdarstellung der Aufgabenstellung, geplantem<br />
Bearbeitungszeitraum und Verantwortlichen für die Umsetzung aus. Die<br />
Verabschiedung der Finanzplanung ist Bestandteil der Arbeitsplanung.<br />
Die Vertragspartner stellen sicher, dass in die Arbeitsplanung alle den Vertrag<br />
Stadtteilzentren betreffenden Vorhaben einfließen, die auf Fachebene beim<br />
Land Berlin (einschließlich Bezirke) und bei Verband und<br />
Mitgliedsorganisationen bzw. auf Projektebene bestehen. Die Vertragspartner<br />
stellen darüber hinaus sicher, dass das Kooperationsgremium im jeweils<br />
erforderlichem Umfang und zu geeigneter Zeit über die Arbeitsergebnisse<br />
unterrichtet wird.<br />
2. Der Verband prüft Förderungsanträge und Verwendungsnachweise, schließt mit<br />
den Projektträgern Zielvereinbarungen ab und bewilligt Zuwendungen.<br />
Er hält die geförderten Träger dazu an, die Leistungen im Sinne von § 1 zu<br />
erbringen. Dabei obliegt ihm insbesondere die Begleitung und Moderation von<br />
Evaluierungs-, Abstimmungs- und Entwicklungsplanungsprozessen. Hierzu<br />
entwickelt der Verband gemeinsam mit den Trägern entsprechende, für die<br />
Träger verbindliche Verfahren, die der Zustimmung Berlins bedürfen. Die<br />
<strong>Bewertung</strong> der Projekte und der Trägerqualität ist damit eingeschlossen .<br />
Der Verband nimmt eine <strong>Bewertung</strong> der Projekte und der Trägerqualität vor.<br />
3. Der Verband legt jährlich bis zum 31. Oktober seine Planung zur<br />
Weiterentwicklung und Finanzierung der Arbeit in verschiedenen Regionen /<br />
Bezirken vor. Dabei berücksichtigt er Orientierungsgrößen des Landes Berlin,<br />
Planungen der Bezirke und der Träger, <strong>Evaluation</strong>sergebnisse und Beschlüsse<br />
des Kooperationsgremiums. (Finanzierungsplanung).<br />
Die Erfolgskontrolle der Projekte ist wichtige Voraussetzung für den jährlichen<br />
Bericht des Verbandes (Anlage 2, Abs. 1), um Tendenzen bei der<br />
Weiterentwicklung des berlinweiten Netzes von Stadtteilzentren in<br />
Übereinstimmung mit bezirklich-regionalen Konzepten aufzuzeigen.<br />
Die Prüfung und <strong>Bewertung</strong> von Neuanträgen erfolgt durch den Verband. Eine<br />
kurze Stellungnahme dazu ist Bestandteil der Finanzierungsplanung.<br />
Die Finanzierungsplanung gibt darüber Auskunft, welche Projekte im Folgejahr<br />
in welchem Umfang gefördert werden sollen.
III. Qualitätssicherung<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 29<br />
1. Die Sicherung und Entwicklung der Qualität in den geförderten Projekten erfolgt<br />
in der Verantwortung der Träger im Sinne einer prozesshaften<br />
Weiterentwicklung.<br />
2. Der Verband stellt sicher, dass die im Rahmen der Vertragumsetzung<br />
eingeführten bzw. noch zu erarbeitenden Instrumente und Standards den<br />
fachlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen angemessen und<br />
weitestgehend kompatibel sind.<br />
3. Mit den Projektträgern sind Zielvereinbarungen zur Projektarbeit als Bestandteil<br />
der Zuwendungsbescheide abzuschließen.<br />
4. Der Verband stellt als Zuwendungsgeber eine begleitende und abschließende<br />
<strong>Bewertung</strong> der Projekt- und Trägerqualität auf Projektebene sicher. Er bezieht<br />
diese <strong>Bewertung</strong> in die Vorgaben für eine Weiterentwicklung der<br />
Angebotsplanung mit ein.<br />
5. Das im Vertrag bestehende System der Berichterstattung auf Projektebene wird<br />
vom Verband weiterentwickelt.<br />
6. Der Verband unterrichtet Berlin rechtzeitig und regelmäßig über die Ergebnisse<br />
der Erfolgskontrolle.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 30<br />
Anlage 1.3<br />
Erfolgskontrolle des PARITÄTISCHEN laut § 2(3) mit der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />
Soziales und Verbraucherschutz für die Zuwendungsprojekte<br />
Projekt-Nr. und Anschrift der Einrichtung<br />
Zuwendungszweck<br />
Zuwendung des Landes Berlin<br />
Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis<br />
des Projektes<br />
Prüfung des<br />
Verwendungsnachweises:<br />
Inhaltliche Erfolgskontrolle<br />
Sachbericht für das Jahr ....<br />
Sachbericht enthält quantitative<br />
Angaben zum Projekterfolg<br />
Sachbericht enthält qualitative<br />
Angaben zum Projekterfolg<br />
Enthält weitere Dokumente zur<br />
Beurteilung der Projektarbeit<br />
Gesamtwertung:<br />
Berlin,<br />
Beispiel:<br />
Der Sachbericht enthält Angaben, mit<br />
denen die Projektarbeit<br />
nachvollziehbar ist.<br />
Keine<br />
Oswald Menninger Dr. Eberhard Löhnert<br />
Geschäftsführer Leiter der Geschäftsstelle Bezirke
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 31<br />
a. Trägerübersicht gemäß § 1 Abs. 2<br />
- Stand September 2002 <strong>–</strong><br />
Standort- Art Träger Anschrift<br />
Mitte (Mitte/Tiergarten/Wedding)<br />
Mitte SHK SEIN e.V. Fehrbelliner Str. 92<br />
10119 Berlin<br />
Tel.: 443 43 17<br />
Tiergarten NBZ Moabiter Ratschlag e.V. Beusselstraße 74<br />
10553 Berlin<br />
Tel.: 390 812 0<br />
SHK StadtRand gGmbH Perleberger Str.44<br />
10559 Berlin<br />
Tel: 394 63 64<br />
Wedding NBZ Nachbarschaftshaus Prinzenallee 58 e.V. Prinzenallee 58d<br />
13359 Berlin<br />
Tel: 49766041<br />
NBZ Fabrik Osloer Straße e.V.<br />
Osloer Str. 12<br />
13359 Berlin<br />
Tel: 493 90 42<br />
SHK Casablanca gGmbCasablanca Swinemünder Str. 65<br />
13355 Berlin<br />
Tel.:463 30 19/463 20 40<br />
Friedrichshain - Kreuzberg<br />
Friedrichshain SHK Volkssolidarität LV Berlin e.V. Boxhagener Str. 89<br />
10245 Berlin<br />
Tel.:291 83 48<br />
Kreuzberg NBZ Nachbarschaftsheim Urbanstr. e.V. Urbanstr. 21<br />
10961 Berlin<br />
Tel: 6904970<br />
NBZ Nachbarschafts- und Gemeinwesen-verein<br />
am Kottbusser Tor e.V.<br />
Lausitzer Str. 8<br />
10999 Berlin<br />
Tel: 612 66 66<br />
Dresdener Str. 10<br />
10999 Berlin<br />
Tel: 615 79 91<br />
Pankow<br />
(PrenzlauerBerg/Weißensee/<br />
Pankow)<br />
Prenzlauer Berg NBZ Pfefferwerk gGmbH Fehrbelliner Str. 92<br />
10199 Berlin<br />
SHK Humanist. Verband Deutschland, LV Berlin<br />
e.V.<br />
Tel: 443 717 8<br />
Fehrbelliner Str. 92<br />
10119 Berlin<br />
Tel: 443 43 17<br />
Weißensee NBZ Frei-Zeit-Haus e.V. Pistoriusstr. 23<br />
13086 Berlin<br />
Tel: 927 994 63<br />
Pankow NBZ Bürgerhaus e.V. Berliner Str. 24<br />
13127 Berlin<br />
Tel: 4758472<br />
SHK Albatros e.V. Alt-Buch 51<br />
13125 Berlin<br />
Tel: 941 54 26/27<br />
Standort- Art Träger Anschrift<br />
Charlottenburg - Wilmersdorf<br />
Spandau<br />
Spandau NBZ domino e.V Saatwinkler Damm 143<br />
13629 Berlin<br />
Tel: 381 70 57
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 32<br />
SHK domino e.V. Hefnersteig 1<br />
13629 Berlin<br />
Tel: 382 40 30/381 70 57<br />
NBZ Gemeinwesenverein Heerstraße Nord Obstallee 22d<br />
13493 Berlin<br />
Tel: 363 41 12<br />
SHK Gemeinwesenverein Heerstraße Nord Mauerstr. 6<br />
13597 Berlin<br />
Tel.: 333 50 26<br />
NBZ Gemeinwesenverein Haselhorst e.V. Burscheider Weg 21<br />
13599 Berlin<br />
Tel: 334 51 51<br />
Steglitz <strong>–</strong> Zehlendorf<br />
Steglitz NBZ Stadtteilzentrum Steglitz e.V. Hindenburgdamm 28<br />
12203 Berlin<br />
Tel.: 84411040<br />
SHK Nachbarschaftsverein Lankwitz e.V. Hindenburgdamm 28<br />
12203 Berlin<br />
Tel.: 844 10 474<br />
Celsiusstr. 60<br />
12207 Berlin<br />
Tel.: 712 68 56<br />
Zehlendorf NBZ Nachbarschaftsheim Mittelhof e.V. Königstr. 42/43<br />
14163 Berlin<br />
Tel. 8019750<br />
SHK Nachbarschaftsheim Mittelhof e.V. Königstr. 42/43<br />
14163 Berlin<br />
Tel.: 80 19 75 14<br />
Tempelhof - Schöneberg<br />
Tempelhof NBZ Nachbarschafts- und Selbsthilfe-zentrum in<br />
der UFA-Fabrik e.V.<br />
Viktoriastr. 13<br />
12105 Berlin<br />
Tel.: 7559692<br />
Schöneberg NBZ Stadtteil VHS e.V. Crellestr. 28<br />
10827 Berlin/<br />
Tel.: 78704050<br />
Pallasstr. 35<br />
10781 Berlin<br />
Tel.: 216 64 73<br />
NBZ Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Fregestr. 53<br />
12161 Berlin<br />
Tel.: 859 866-0<br />
SHK Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Holsteinische Str. 30<br />
12161 Berlin<br />
Tel.: 85 99 51 30/33<br />
Standort-<br />
Neukölln<br />
Art Träger Anschrift<br />
Neukölln NBZ Nachbarschaftsheim Neukölln e.V. Schierker Str. 53<br />
12052 Berlin<br />
SHK Nachbarschaftsheim Neukölln e.V.<br />
Tel.: 6875096<br />
Hertzbergstr. 22<br />
12055 Berlin<br />
Tel.: 681 60 64<br />
SHK Gesundheitszentrum Gropiusstadt e.V. Lipschitzallee 80<br />
12353 Berlin<br />
Tel: 605 66 00<br />
Löwensteinring 13<br />
12353 Berlin<br />
Tel.: 605 66 00
Treptow - Köpenick<br />
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 33<br />
Treptow NBZ Kommunaler Ortsverein Treptow ´90 e.V. Heidelberger Str. 1 A<br />
12439 Berlin<br />
SHK ajb GmbH<br />
Gemeinnützige Gesellschaft für<br />
Jugendberatung und psychosoziale<br />
Rehabilitation<br />
Tel.: 5346992<br />
Fennstr. 31<br />
12439 Berlin<br />
Tel.: 631 09 85<br />
Tel Büro: 63 22 41 11<br />
Köpenick NBZ Rabenhaus e.V. Puchanstr. 9<br />
12555 Berlin<br />
Tel.: 65880165<br />
Marzahn - Hellersdorf<br />
Marzahn NBZ Kiek in e.V. Märkische Allee 414<br />
12689 Berlin<br />
Tel.: 933 94 86<br />
SHK Wuhlgarten e.V. Helene-Weigel-Platz 10<br />
12681 Berlin<br />
Tel.: 542 51 03<br />
Hellersdorf NBZ Klub 74 Hellersdorf e.V. Am Baltenring 74<br />
12619 Berlin<br />
Tel: 563 09 93<br />
SHK M.U.T. Gesellschaft für Gesundheit mbH Donizettistr. 13<br />
12623 Berlin<br />
Tel: 564 95 924<br />
Lichtenberg -<br />
Hohenschönhausen<br />
Lichtenberg NBZ Kiezspinne FAS <strong>–</strong> Nachbarschaftlicher<br />
Interessenverbund e.V.<br />
Schulze-Boysen-Str.20<br />
10356 Berlin<br />
Tel: 55489635<br />
SHK Synapse e.V. Rummelsburger Str. 13<br />
10315 Berlin<br />
Tel.: 513 88 88<br />
Hohenschönhausen SHK Frei-Zeit-Haus Berlin e.V. Ahrenshooper Str. 5<br />
13051 Berlin<br />
Tel.: 962 10 33<br />
Reinickendorf<br />
Reinickendorf SHK Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Eichhorster Weg 32<br />
13435 Berlin<br />
Tel: 416 48 42<br />
b. Trägerübersicht gemäß § 1 Abs. 3<br />
- Stand November 2002 -<br />
Träger Anschrift<br />
Verband für sozial-kulturelle Arbeit<br />
Landesgruppe Berlin e.V.<br />
Tucholskystr. 11<br />
10117 Berlin<br />
Tel.: 861 01 91<br />
SELKO e.V. Albrecht-Achilles Str. 65<br />
10709 Berlin<br />
Tel.: 891 93 96
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 34<br />
Leistungskatalog Nachbarschaftseinrichtungen (1994)<br />
Die Berliner Nachbarschaftszentren sind Gemeinschaftseinrichtungen im Stadtteil, die allen Bewohnern<br />
zugänglich sind und ein breitgefächertes sozial-kulturelles und sozialpädagogisches Angebot mit dem Ziel<br />
einer Bereicherung der Lebensqualität für alle Anwohner machen.<br />
Das hauptsächliche Einzugsgebiet von Nachbarschaftszentren ist der Bereich, der vom jeweiligen<br />
Zentrum aus bequem zu Fuß erreicht werden kann.<br />
Die Nachbarschaftszentren werden von einem Verein getragen, in dem die Besucher Mitglied werden<br />
können, um mitzubestimmen und in den Gremien Verantwortung übernehmen zu können.<br />
In Nachbarschaftszentren arbeiten ausgebildete Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Die<br />
Nachbarschaftszentren sind auf regionaler und überregionaler Ebene mit anderen Einrichtungen<br />
verbunden, um Erfahrungen auszutauschen, neue Problemlagen und Lösungsansätze kennen zu lernen und<br />
die Fachlichkeit ihrer Arbeit weiterzuentwickeln.<br />
Die Nachbarschaftszentren gehen mit den Nutzern ihrer Dienstleistungen partnerschaftlich um und achten<br />
ihre Würde.<br />
Die Nachbarschaftszentren bieten professionelle Beratung und Hilfestellung in allen Fragen an, denen sich<br />
Menschen in ihrem Einzugsbereich konfrontiert fühlen. Gegenüber anderen, mehr an Einzelproblemen<br />
orientierten Beratungsstellen, hat ihre Beratung den Charakter einer Basisberatung. Wenn sich darüber<br />
hinaus die Notwendigkeit speziellerer Beratung ergibt, wird die Begleitung bis zum Abschluss des<br />
Beratungsprozesses angeboten.<br />
Die Nachbarschaftszentren unterstützen die Selbstorganisation der Anwohner, indem sie für<br />
Zusammenschlüsse, Vereine und Gruppen Räume zur eigenverantwortlichen Nutzung bereitstellen.<br />
Die Nachbarschaftszentren fördern durch selbst veranstaltete Kurse und Veranstaltungen die Begegnung<br />
und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Generationen, Nationalitäten, Konfessionen und<br />
Weltanschauungen sowie von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Sie fördern die Familie durch<br />
Angebote der Familienbildung und Familienerholung.<br />
Die Nachbarschaftszentren streben an, dass sich in ihrer Besucherschaft die Bevölkerungsstruktur des<br />
Einzugsgebietes widerspiegelt. Besondere Ausrichtung auf einzelne, eher benachteiligte Gruppen ändert<br />
nichts an der prinzipiellen Zugänglichkeit für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Einzugsgebietes.<br />
Die Nachbarschaftszentren erhöhen die Bereitschaft zu Selbsthilfeaktivitäten, zu solidarischen<br />
gegenseitigen Hilfeleistungen und zum ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagement, indem sie dafür<br />
nicht nur Räume, sondern auch technische Infrastruktur und, wenn gewünscht, professionelle<br />
Unterstützung bereit stellen.<br />
Die Nachbarschaftszentren stärken die nachbarschaftlichen Beziehungen, indem sie Anlässe zur<br />
Begegnung auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum schaffen (z. B.<br />
Stadtteil- und Straßenfeste).<br />
Die Nachbarschaftszentren fördern die Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil, indem sie<br />
Möglichkeiten bieten, sich für seine Entwicklung zu engagieren, an Planungsprozessen aktiv teilzunehmen<br />
und mit Verantwortungsträgern ins Gespräch zu kommen.
VskA QM-Handreichung <strong>–</strong> Buch III <strong>–</strong> Wissensspeicher - Seite 35<br />
Die Nachbarschaftszentren bieten Möglichkeiten zur kulturellen Betätigung, indem sie kulturelle<br />
Veranstaltungen in den Stadtteil bringen sowie Gelegenheiten zur kulturellen Eigenbetätigung schaffen.<br />
Die Nachbarschaftszentren tragen zu einem ausgewogenen Angebot sozialer Dienste im Stadtteil bei,<br />
indem sie sich mit anderen Trägern abstimmen und insbesondere solche Angebote entwickeln, für die ein<br />
Bedarf besteht, der von diesen nicht abgedeckt wird. Sie sind flexibel und verändern ihre Angebote, wenn<br />
Bedarfslagen sich ändern.<br />
Nachbarschaftszentren sind Träger sozialer Dienste, sozialpädagogischer und Bildungsangebote, im<br />
Einzelnen können das z. B. sein:<br />
• Kindertagesbetreuung<br />
• Jugendfreizeiteinrichtungen<br />
• Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit besonderen Zielgruppen<br />
• Seniorenbegegnungsstätten<br />
• häusliche Krankenpflege oder Hauswirtschaftshilfe<br />
• Schiebedienste für Rollstuhlfahrer/innen<br />
• fahrbarer oder stationärer Mittagstisch<br />
• Wiedereingliederungskurse für Arbeitslose oder Berufsrückkehrerinnen
Qualitätsmerkmale<br />
sozial-kultureller<br />
Arbeit<br />
ORIENTIERUNG AN DEN FRAGEN,<br />
KENNTNISSEN UND INTERESSEN<br />
DER NUTZERINNEN UND<br />
BEWOHNERINNEN<br />
ORIENTIERUNG AN DER BEDARFS-<br />
LAGE IM STADTTEIL<br />
MULTIKULTURELLES UND<br />
GENERATIONSÜBERGREIFENDES<br />
BEGEGNEN UND ZUSAMMEN-<br />
WIRKEN IN STADTTEILEN<br />
Qualitätsmerkmale sozial-kultureller Arbeit<br />
HILFE ZUR SELBSTHILFE<br />
VERNETZUNG IM STADTTEIL<br />
GEMEINWESEN-ENTWICKLUNG<br />
FÖRDERUNG VON FAMILIEN,<br />
ANDEREN LEBENSGEMEIN-<br />
SCHAFTEN UND NACHBAR-<br />
SCHAFTSBEZIEHUNGEN DURCH<br />
INFORMELLE VERNETZUNG<br />
ZUSAMMENARBEIT VON HAUPT-<br />
UND EHRENAMTLICHEN<br />
MITARBEITERINNEN<br />
VERBINDUNG VON SOZIALER<br />
UND KULTURELLER ARBEIT AN<br />
EINEM ORT<br />
BÜNDELUNG VON ANGEBOTEN;<br />
GESAMTVERWALTUNG,<br />
GESAMTLEITUNG, TRANSPARENZ<br />
UND ERREICHBARKEIT<br />
Was ist das?<br />
BESCHREIBUNG DER ZIELE<br />
Die Menschen sind bei der Planung und Durchführung der<br />
Veranstaltungen beteiligt. Die Hilfe und die Angebote richten<br />
sich nach ihren Fragen, Problemen und Wünschen.<br />
Sozialpädagogische Angebote und Dienstleistungen, die<br />
im Stadtteil fehlen und an denen ein Bedarf besteht.<br />
Flexible Antworten auf neuentstehende Problemlagen.<br />
Basis- und prozeßbegleitende Beratung.<br />
Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher<br />
Generationen und weltanschaulicher Orientierungen<br />
werden zusammengeführt und dabei gefördert, gruppenspezifische<br />
und gemeinsame, stadtteilbezogene Interessen<br />
zu verwirklichen.<br />
Im Vordergrund der Arbeit steht: Menschen dabei zu unterstützen,<br />
ihre Fragen und Probleme aus eigener Kraft<br />
bzw. in einer Gruppe Gleichgesinnter zu lösen.<br />
Zielgerichtete Einbeziehung aller im Stadtteil vorhandenen<br />
„Einheiten“ - wie soziale, kulturelle Einrichtungen,<br />
Vereine, Initiativen, Verwaltung, Politik und Wirtschaft.<br />
Beiträge zur Lösung der anstehenden Probleme im lokalen<br />
Wohnumfeld unter Einbeziehung der AnwohnerInnen.<br />
Berücksichtigung und Funktionsstärkung der informellen<br />
Hilfesysteme<br />
Ausgleich von Defiziten<br />
Verknüpfung von familialen und stadtteilbezogenen<br />
Netzwerken<br />
Ehrenamtliche Arbeit erweitert und ergänzt die Reichweite<br />
der professionellen Angebote von Nachbarschaftseinrichtungen.<br />
Sie umfaßt Freiwilligendienste und die<br />
Mitwirkung an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen<br />
der Einrichtungen.<br />
Soziale und kulturelle Arbeit gehören zusammen. In beiden<br />
Bereichen steht die Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit<br />
der Menschen in ihrer direkten Umgebung im<br />
Mittelpunkt. Die soziale und kulturelle Eigeninitiative wird<br />
gefördert.<br />
Die gemeinsame Leitung der verschiedenen Bereiche stellt<br />
ein gemeinsames Profil der Angebote sicher und ermöglicht<br />
die Bündelung der zur Verfügung stehenden Ressourcen<br />
und sichert die notwendig Flexibilität und eine klare<br />
Orientierung der NutzerInnen.<br />
Gemeinsame Verwaltung begünstigt deren optimale und<br />
kostengünstige Nutzung.<br />
Wie geht das?<br />
INSTRUMENTARIEN<br />
� Stadtteilerkundungen<br />
� Stadtteilanalysen<br />
� Befragung der StadtteilbewohnerInnen<br />
� Bildmaterial, Stadtteilgeschichte<br />
� Gemeinsame Planung durch MitarbeiterInnen und<br />
BesucherInnen<br />
� Reagieren auf aktuelle Ereignisse und Entwicklungen<br />
� Flexibilität in den Angeboten<br />
� Übernahme von Trägerfunktionen<br />
� Institutionelle Vernetzung und Absprachen<br />
� zielgerichtete Angebote für einzelne Bereiche<br />
� geplante gemeinsame Angebote<br />
� Freiräume für Begegnungen<br />
� Raumvermietung an Fremdgruppen<br />
� Angebote an wechselnden Orten<br />
� Informationsveranstaltungen, Feste<br />
� Informationsrunden<br />
� Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Beratung von Interessierten und Gruppen<br />
� Organisation, Krisenintervention, Mediation<br />
� Kooperation mit Fachleuten<br />
� Räume und Infrastruktur zur Verfügung stellen für<br />
Bürgerinitiativen und Vereine<br />
� Teilnahme an und/oder Initiierung von Nachbarschaftskonferenzen,<br />
Arbeitskreisen, Gremien, Informationsgesprächen,<br />
Ausschüssen und informellen Treffen<br />
� aktuelle Information über Stadtteilereignisse<br />
� gemeinsame Trägerschaft<br />
� gemeinsame Nutzung von Ressourcen<br />
� generationsübergreifende Aktivitäten<br />
� Familienberatung/ -erholung/ -bildung<br />
� Beratung für neue Wohnformen<br />
� Wohnungstausch<br />
� Tauschringe<br />
� Nachbarschaftshilfe<br />
� Nachbarschaftsfeste<br />
� Informationsveranstaltungen<br />
� Werbung für ehrenamtliche Arbeit<br />
� Anerkennung freiwilliger Leistungen<br />
� Arbeitsplätze und -formen für ehrenamtliche<br />
Arbeit schaffen<br />
� Beratung, Unterstützung, Qualifizierung<br />
� Entscheidungsgremien schaffen<br />
� soziale und kulturelle Methoden<br />
� Organisation und Koordination<br />
� Kultur für alle und Kultur von allen verstehen<br />
� Kultur vor Ort und als Alltagskultur fördern<br />
� Vielfalt kreativer Möglichkeiten nutzen<br />
� Kultur als Basis für Identität und Lebenssinn<br />
� Räume und Infrastruktur zur Verfügung stellen<br />
� Organisation und Kooperation<br />
� Informationssammlung und Weitergabe<br />
� Entscheidung für übergeordnete Themen<br />
� Gesamtkonzeption erstellen und aktualisieren<br />
� gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Verantwortung für die Philosophie der Einrichtung<br />
� Gesamtüberblick über Finanzierungsfragen
Was braucht es?<br />
BEDINGUNGEN UND<br />
STANDARDS<br />
� Klarheit über vorhandene Ressourcen<br />
� Beteiligungsmodelle für alle<br />
� nachvollziehbare Entscheidungsstrukturen<br />
� übersichtliches Informationssystem<br />
� Rollenklarheit<br />
� kommunikative Fähigkeiten<br />
� handhabbare Dokumentation<br />
� Flexibilität<br />
� freie Kapazitäten für Entwicklungsarbeit<br />
� Sicherung der Finanzierung<br />
� Zugang zu Informationen anderer Institutionen und<br />
Ämter<br />
� fach-, kultur- und sprachkompetentes Personal<br />
� Blick über den Tellerrand<br />
� Bereitschaft zur Zusammenarbeit<br />
� Flexibilität<br />
� Berücksichtigung kultureller Werte und Normen<br />
� Phantasie und Toleranz<br />
� eigene Räume<br />
� verbindliche und entscheidungsbefugte Koordinationsstelle<br />
� kommunikative Fähigkeiten und Akzeptanz im<br />
Umgang mit unterschiedlichen Gruppen<br />
� professionelle Verfahren in Interaktionen, Beratung<br />
und Kriseninterventionen<br />
� klare Trägerstandpunkte<br />
� funktionierende Informationsnetze<br />
� Kommunikationsfähigkeiten<br />
� Transparenz und Kontrollarbeit<br />
� Kenntnis der verschiedenen „Einheiten“<br />
� Akzeptanz durch die „Einheiten“<br />
� Kompetenz in Beratung und Mediation<br />
� Sensibilität für unterschiedliche Sichtweisen<br />
� klare Aufgabenstellung<br />
� geklärte Verantwortungen, Rollen und Zeiteinheiten<br />
� nachvollziehbare Entscheidungsstrukturen<br />
� nachvollziehbare Mitbestimmungsmodelle<br />
� Innovationsbereitschaft<br />
� Akzeptanz unterschiedlicher Motivationen<br />
� Definition der Schnittstelle Sozial- und Kulturarbeit<br />
� fachliche und konzeptionelle Kompetenz in Methoden<br />
der kulturellen und sozialen Arbeit<br />
� Kreativität und Experimentierfreude<br />
� hohe Kommunikationsbereitschaft<br />
� Offenheit für Ungewohntes<br />
� professionelle Sensibilität<br />
� überprüfbares Gesamtkonzept<br />
� angemessenes Informationswesen und nachvollziehbare<br />
Entscheidungsstrukturen<br />
� Kooperation und Kommunikationsfähigkeit<br />
� Innovations-/Risikobereitschaft, Visions-/Motivationsfähigkeit<br />
� wirksame Öffentlichkeitsarbeit<br />
� betriebswirtschaftliche und Verwaltungskompetenz<br />
Wie kann es überprüft werden?<br />
EVALUATION UND<br />
QUALITÄTSSICHERUNG<br />
� Überprüfung von Untersuchungsergebnissen und tatsächlichen<br />
Programmen; BesucherInnenbefragungen<br />
� Interviews im Stadtteil<br />
� Statistische Auswertung<br />
� Beschreibung der Ziele und Ergebnisse<br />
� Szenarien<br />
� Planspiele<br />
� Abstimmung mit zuständigen kommunalen Stellen<br />
� NutzerInnenbefragungen<br />
� Umfrage im Stadtteil<br />
� Rückmeldung von Stadtteilkonferenzen, Sozialraum,<br />
AGs und ähnlichen Gremien<br />
� Experten-Hearings<br />
� Dokumentation der spezifischen Angebote<br />
� Abgleich mit der Gesamtkonzeption<br />
� Überprüfung der Akzeptanz bei den TeilnehmerInnen<br />
� regelmäßige Auswertung gemeinsamer Aktionen<br />
� Auswertung der Pressemitteilungen<br />
� Auswertungstage mit VertreterInnen der Selbsthilfegruppen<br />
� Dokumentation der Vermietungen<br />
� Überprüfung von Selbstbild und Fremdbild<br />
� Imageüberprüfung<br />
� regelmäßige Überprüfung des eigenen Angebots im<br />
Kontext sonstiger Angebote im Stadtteil<br />
� Protokolle der Treffen<br />
� Rückkopplung zur eigenen Einrichtung<br />
� Delphi-Befragung<br />
� Rückmeldung von anderen, mit diesen Fragen<br />
befaßten Institutionen, wie Schulen, Sozialpädagogische<br />
Dienste, Erziehungsberatungsstellen<br />
� Jugendgerichtshilfe<br />
� Wohnungsamt<br />
� Auswertungsgespräche mit allen Beteiligten<br />
� Kooperation mit Vereinen<br />
� Stimmungsbarometer bei haupt- und ehrenamtlichen<br />
MitarbeiterInnen<br />
� statistische Auswertung<br />
� Aufgaben- und Zielanalysen<br />
� gemeinsame Auswertungstage und Supervision<br />
� Befragung im Stadtteil<br />
� Zukunftswerkstatt<br />
� Überprüfung der Nutzung der Angebote<br />
� statistische Auswertung von NutzerInnenzahlen<br />
� Stimmungsbarometer im Stadtteil<br />
� BesucherInnenprofile<br />
� Erfassung von Anfragen<br />
� Durchführung von überschaubaren Selbst-<strong>Evaluation</strong>sproj.<br />
in den einzelnen Bereichen u. in der Gesamteinr.<br />
� regelmäßiger Abgleich der Konzeptionen mit den<br />
tatsächlichen und geäußerten Bedürfnissen der<br />
StadtteilbewohnerInnen<br />
� Dokumentation von Kosten und Finanzierung<br />
� Auswertung der Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Fremdevaluation<br />
Was bringt es?<br />
ERGEBNIS<br />
bürgernahes, bedarfsorientiertes Angebot<br />
Entfaltungsmöglichkeiten im Stadtteil<br />
Abbau von Defiziten in der sozialen und kulturellen<br />
Versorgung der Stadtteile<br />
ein Ort der Begegnung für alle Altersgruppen und<br />
Nationalitäten im Stadtteil<br />
aktiver Beitrag zu Verständnis und sozialem Miteinander<br />
Stärkung und Erweiterung von Eigenverantwortung und<br />
Kompetenz der Menschen<br />
Abbau von Abhängigkeiten<br />
wirksame und kostengünstige Koordination aller im<br />
Stadtteil wirksamen Ressourcen<br />
Stabilisierung von Beziehungsgefügen<br />
konstruktive Bewältigung von Generationskonflikten<br />
positive Sozialisationseffekte<br />
Ort für bürgerschaftliches Engagement<br />
Nutzung verschiedener Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
zur aktiven Lebensweltgestaltung<br />
Stärkung von Kommunikations- und Ausdrucksformen<br />
der BürgerInnen zur Verbesserung der Lebensqualität<br />
Aufwertung des Stadtteils<br />
positive Identifikation mit dem Stadtteil<br />
kostengünstige, flexible, bürgernahe soziale und<br />
kulturelle Angebote zur Verbesserung der Lebensbedingungen<br />
der BürgerInnen im Gemeinwesen<br />
Qualitätsmerkmale sozial-kultureller Arbeit