Metall AG Spitzentechnologie in Aluminium - Meistersite
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INDUSTRIEMEISTER METALL<br />
Rechtsbewusstes Handeln<br />
Situationsaufgaben<br />
SITUATION<br />
Die Firma Wacker <strong>AG</strong> ist e<strong>in</strong> mittelständiges Unternehmen <strong>in</strong> der Bau- und<br />
Masch<strong>in</strong>enbranche. Es gibt <strong>in</strong> Deutschland mehrere Standorte. Der Firmensitz ist <strong>in</strong><br />
München.<br />
Im Standort Kle<strong>in</strong>westheim s<strong>in</strong>d 280 Mitarbeiter beschäftigt. Es werden dort Motoren<br />
und Gehäuse für die Baumasch<strong>in</strong>en hergestellt. Der Standort selbst stellt ke<strong>in</strong>e<br />
fertigen Produkte her, sondern ist Zulieferer für die anderen 3 Werke <strong>in</strong> Deutschland.<br />
SITUATIONSAUFGABE 30<br />
Frau Mirlach ist sei zwei Jahren im Motorenlager beschäftigt. Die Werksleitung<br />
kündigt ihr am 29. Mai 2000 fristgerecht zum 30.Juni 2000 wegen länger anhaltender<br />
Absatzschwierigkeiten. Die beiden Kolleg<strong>in</strong>nen, beide mit der gleichen Qualifikation<br />
wie sie, behalten ihren Arbeitsplatz. E<strong>in</strong> Betriebsrat ist vor e<strong>in</strong>iger Zeit gewählt<br />
worden.<br />
Geschäftsleitung und Betriebsrat der Wacker <strong>AG</strong> haben e<strong>in</strong>e Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />
abgeschlossen, nach der bei er Kündigung aus dr<strong>in</strong>genden betrieblichen<br />
Erfordernissen soziale Gesichtspunkte, besonders die K<strong>in</strong>derzahl, berücksichtigt<br />
werden müssen. Von den drei Frauen im Lager hat nur Frau Mirlach 2 K<strong>in</strong>der.<br />
Beurteilen Sie die Erfolgsaussichten e<strong>in</strong>er Klage gegen die Entlassung <strong>in</strong> folgende<br />
Fällen:<br />
• Frau Mirlach erhebt am 14. Juni 2000 beim zuständigen Arbeitsgericht<br />
Kündigungsschutzklage mit der Begründung, die Kündigung sei sozialwidrig.<br />
• Frau Mirlach erhebt am 21. Juni 2000 beim zuständigen Arbeitsgericht<br />
Kündigungsschutzklage<br />
• Frau Mirlach teilt am 5. Juni 2000 dem Arbeitgeber mit, dass sie im zweiten<br />
Monat schwanger sei. Am 26. Juni 2000 beantragt sie beim zuständigen<br />
Arbeitsgericht, die Kündigung für Rechtswidrig zu erklären.<br />
Qualifizierung Ingolstadt<br />
P. Popp/P. Mosch/S. R<strong>in</strong>dfleisch<br />
1.2<br />
Berücksichtigen der<br />
Vorschriften des<br />
Betriebsverfassungsgesetzes,<br />
<strong>in</strong>sbesondere der<br />
Beteiligungsrechte<br />
betriebsverfassungsrechtlicher<br />
Organe<br />
1.2.3<br />
Grundlagen der<br />
Arbeitsgerichtsbarkeit