Download as PDF - Haufe.de
Download as PDF - Haufe.de
Download as PDF - Haufe.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Du sollst nicht falsch<br />
Zeugnis geben<br />
KOLUMNE. Wer diese christliche Vorgabe bei <strong>de</strong>r<br />
Erstellung eines Arbeitszeugnisses einhalten will,<br />
<strong>de</strong>m machen es die Arbeitsgerichte nicht leicht.<br />
Liebe Personalexperten, nicht so lang wie<br />
dieses Bibelgebot – aber immerhin schon mehr<br />
als hun<strong>de</strong>rt Jahre – gibt es die gesetzliche<br />
Pfl icht für Arbeitgeber, ein wahrheitsgemäßes<br />
Arbeitszeugnis auszustellen. Allerdings haben die<br />
Arbeitsgerichte <strong>de</strong>n Pfad <strong>de</strong>r christlichen Vorgabe<br />
verl<strong>as</strong>sen und neben <strong>de</strong>r Wahrheitspfl icht eine<br />
ranggleiche weitere Verpfl ichtung eingeführt.<br />
Zeugnisse sollen <strong>de</strong>mnach einerseits wahr, an<strong>de</strong>rerseits<br />
aber stets „wohlwollend“ ausfallen.<br />
D<strong>as</strong>s diese gleichberechtigten Vorgaben bei <strong>de</strong>r<br />
Ausstellung von Arbeitszeugnissen zu schier<br />
unaufl ösbaren Formulierungskonfl ikten führen<br />
können, liegt auf <strong>de</strong>r Hand. Letztlich hat dies<br />
erst dazu geführt, d<strong>as</strong>s die Gerichte sich mit <strong>de</strong>r<br />
sogenannten Geheimsprache bef<strong>as</strong>sen müssen,<br />
bei <strong>de</strong>r offensichtlich versucht wird, die Wahrheit<br />
hinter <strong>de</strong>m Wohlwollen zu verstecken.<br />
Auch heute ist immer wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zweifelhafte<br />
Rat zu vernehmen, Zeugnisse nach angeblichen<br />
Geheimco<strong>de</strong>s auszuwerten – o<strong>de</strong>r gar von<br />
selbst ernannten Zeugnisexperten auswerten<br />
zu l<strong>as</strong>sen. Denken Sie aber daran: Der<br />
Erkenntniswert <strong>de</strong>rartiger Analysen ist schon<br />
<strong>de</strong>swegen zweifelhaft, weil Sie damit rechnen<br />
müssen, d<strong>as</strong>s viele Arbeitgeber gera<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>r<br />
Unsicherheit heraus, hier Fehler zu machen,<br />
auf Musterformulierungen und betriebsinterne<br />
Vorlagen zurückgreifen. So manche Formulierung,<br />
die ein Zeugnisanalyst als problematisch<br />
bezeichnen wird, ist daher möglicherweise ohne<br />
große Refl exion einem solchen Vorlagenfundus<br />
entnommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Oftmals sind Arbeitszeugnisse auch schlicht<br />
und einfach Teil eines Kompromisses, <strong>de</strong>r einen<br />
arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit been<strong>de</strong>te.<br />
Dies gilt selbst dann, wenn in <strong>de</strong>r Sache um<br />
schwerwiegen<strong>de</strong> arbeitsvertragliche Defi zite<br />
gestritten wur<strong>de</strong>. So gut wie immer, so zeigt<br />
meine Erfahrung vor Arbeitsgerichten, erscheint<br />
Bei <strong>de</strong>r<br />
Entgeltabrechnung<br />
setze ich auf ADP.<br />
HR.Payroll.Benefits.<br />
www.<strong>de</strong>.adp.com<br />
www.<strong>de</strong>.adp.com<br />
RECHT<br />
ARBEITSZEUGNIS<br />
Bei <strong>de</strong>r<br />
Tätigkeitsbeschreibung<br />
genau hinsehen<br />
in gerichtlichen Vergleichen vor <strong>de</strong>r allgemeinen<br />
Erledigungsklausel noch ein Hinweis auf ein<br />
noch auszustellen<strong>de</strong>s Zeugnis. Etwa wie folgt:<br />
„Der Beklagte verpfl ichtet sich, <strong>de</strong>m Kläger ein<br />
wohlwollen<strong>de</strong>s Zeugnis mit <strong>de</strong>r Note sehr gut,<br />
sowie einer Grußformel auszustellen.“ Bisweilen<br />
greift sogar <strong>de</strong>r Arbeitsrichter selbst zur Fe<strong>de</strong>r<br />
und krönt <strong>de</strong>n Vergleich noch mit einem wohlwollen<strong>de</strong>n<br />
zusätzlichen Formulierungsvorschlag.<br />
W<strong>as</strong> bleibt ist die Erkenntnis: Arbeitszeugnisse<br />
können treffend und wahrheitsgemäß, aber<br />
auch grottenfalsch sein. Auch Nachfragen beim<br />
vorherigen Arbeitgeber klären hier häufi g nichts<br />
auf, <strong>de</strong>nn wer wird schon freimütig preisgeben,<br />
d<strong>as</strong>s er es mit <strong>de</strong>r Pfl icht zur wohlwollen<strong>de</strong>n<br />
Beurteilung etw<strong>as</strong> übertrieben hat.<br />
Dies gilt jedoch nicht für die reine Tätigkeitsbeschreibung.<br />
Hier gibt es <strong>de</strong>n Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
wohlwollen<strong>de</strong>n Bewertung nicht. Wenn Sie<br />
an beson<strong>de</strong>ren Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
interessiert sind und Ihnen die Fülle <strong>de</strong>r bescheinigten<br />
Tätigkeiten im Arbeitszeugnis nicht<br />
ganz geheuer vorkommt, sollten Sie zunächst<br />
<strong>de</strong>m Bewerber auf <strong>de</strong>n Zahn fühlen und sich bei<br />
Zweifeln auch nicht scheuen, beim bisherigen<br />
Arbeitgeber anzufragen.<br />
Alles Gute und bis zur nächsten Ausgabe.<br />
Thom<strong>as</strong> Muschiol<br />
leitet d<strong>as</strong> Ressort Recht im<br />
Personalmagazin.<br />
11 / 11 personalmagazin<br />
79