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Du sollst nicht falsch<br />

Zeugnis geben<br />

KOLUMNE. Wer diese christliche Vorgabe bei <strong>de</strong>r<br />

Erstellung eines Arbeitszeugnisses einhalten will,<br />

<strong>de</strong>m machen es die Arbeitsgerichte nicht leicht.<br />

Liebe Personalexperten, nicht so lang wie<br />

dieses Bibelgebot – aber immerhin schon mehr<br />

als hun<strong>de</strong>rt Jahre – gibt es die gesetzliche<br />

Pfl icht für Arbeitgeber, ein wahrheitsgemäßes<br />

Arbeitszeugnis auszustellen. Allerdings haben die<br />

Arbeitsgerichte <strong>de</strong>n Pfad <strong>de</strong>r christlichen Vorgabe<br />

verl<strong>as</strong>sen und neben <strong>de</strong>r Wahrheitspfl icht eine<br />

ranggleiche weitere Verpfl ichtung eingeführt.<br />

Zeugnisse sollen <strong>de</strong>mnach einerseits wahr, an<strong>de</strong>rerseits<br />

aber stets „wohlwollend“ ausfallen.<br />

D<strong>as</strong>s diese gleichberechtigten Vorgaben bei <strong>de</strong>r<br />

Ausstellung von Arbeitszeugnissen zu schier<br />

unaufl ösbaren Formulierungskonfl ikten führen<br />

können, liegt auf <strong>de</strong>r Hand. Letztlich hat dies<br />

erst dazu geführt, d<strong>as</strong>s die Gerichte sich mit <strong>de</strong>r<br />

sogenannten Geheimsprache bef<strong>as</strong>sen müssen,<br />

bei <strong>de</strong>r offensichtlich versucht wird, die Wahrheit<br />

hinter <strong>de</strong>m Wohlwollen zu verstecken.<br />

Auch heute ist immer wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zweifelhafte<br />

Rat zu vernehmen, Zeugnisse nach angeblichen<br />

Geheimco<strong>de</strong>s auszuwerten – o<strong>de</strong>r gar von<br />

selbst ernannten Zeugnisexperten auswerten<br />

zu l<strong>as</strong>sen. Denken Sie aber daran: Der<br />

Erkenntniswert <strong>de</strong>rartiger Analysen ist schon<br />

<strong>de</strong>swegen zweifelhaft, weil Sie damit rechnen<br />

müssen, d<strong>as</strong>s viele Arbeitgeber gera<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>r<br />

Unsicherheit heraus, hier Fehler zu machen,<br />

auf Musterformulierungen und betriebsinterne<br />

Vorlagen zurückgreifen. So manche Formulierung,<br />

die ein Zeugnisanalyst als problematisch<br />

bezeichnen wird, ist daher möglicherweise ohne<br />

große Refl exion einem solchen Vorlagenfundus<br />

entnommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Oftmals sind Arbeitszeugnisse auch schlicht<br />

und einfach Teil eines Kompromisses, <strong>de</strong>r einen<br />

arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit been<strong>de</strong>te.<br />

Dies gilt selbst dann, wenn in <strong>de</strong>r Sache um<br />

schwerwiegen<strong>de</strong> arbeitsvertragliche Defi zite<br />

gestritten wur<strong>de</strong>. So gut wie immer, so zeigt<br />

meine Erfahrung vor Arbeitsgerichten, erscheint<br />

Bei <strong>de</strong>r<br />

Entgeltabrechnung<br />

setze ich auf ADP.<br />

HR.Payroll.Benefits.<br />

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RECHT<br />

ARBEITSZEUGNIS<br />

Bei <strong>de</strong>r<br />

Tätigkeitsbeschreibung<br />

genau hinsehen<br />

in gerichtlichen Vergleichen vor <strong>de</strong>r allgemeinen<br />

Erledigungsklausel noch ein Hinweis auf ein<br />

noch auszustellen<strong>de</strong>s Zeugnis. Etwa wie folgt:<br />

„Der Beklagte verpfl ichtet sich, <strong>de</strong>m Kläger ein<br />

wohlwollen<strong>de</strong>s Zeugnis mit <strong>de</strong>r Note sehr gut,<br />

sowie einer Grußformel auszustellen.“ Bisweilen<br />

greift sogar <strong>de</strong>r Arbeitsrichter selbst zur Fe<strong>de</strong>r<br />

und krönt <strong>de</strong>n Vergleich noch mit einem wohlwollen<strong>de</strong>n<br />

zusätzlichen Formulierungsvorschlag.<br />

W<strong>as</strong> bleibt ist die Erkenntnis: Arbeitszeugnisse<br />

können treffend und wahrheitsgemäß, aber<br />

auch grottenfalsch sein. Auch Nachfragen beim<br />

vorherigen Arbeitgeber klären hier häufi g nichts<br />

auf, <strong>de</strong>nn wer wird schon freimütig preisgeben,<br />

d<strong>as</strong>s er es mit <strong>de</strong>r Pfl icht zur wohlwollen<strong>de</strong>n<br />

Beurteilung etw<strong>as</strong> übertrieben hat.<br />

Dies gilt jedoch nicht für die reine Tätigkeitsbeschreibung.<br />

Hier gibt es <strong>de</strong>n Grundsatz <strong>de</strong>r<br />

wohlwollen<strong>de</strong>n Bewertung nicht. Wenn Sie<br />

an beson<strong>de</strong>ren Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

interessiert sind und Ihnen die Fülle <strong>de</strong>r bescheinigten<br />

Tätigkeiten im Arbeitszeugnis nicht<br />

ganz geheuer vorkommt, sollten Sie zunächst<br />

<strong>de</strong>m Bewerber auf <strong>de</strong>n Zahn fühlen und sich bei<br />

Zweifeln auch nicht scheuen, beim bisherigen<br />

Arbeitgeber anzufragen.<br />

Alles Gute und bis zur nächsten Ausgabe.<br />

Thom<strong>as</strong> Muschiol<br />

leitet d<strong>as</strong> Ressort Recht im<br />

Personalmagazin.<br />

11 / 11 personalmagazin<br />

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