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78 ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG<br />

Schulungseinrichtungen, Sportanlagen<br />

und Parkplätze im Einsatzunternehmen,<br />

nicht aber – mangels Dauerhaftigkeit –<br />

Verananstaltungen wie Betriebsausfl üge<br />

und Betriebsfeiern. Die Gewährung<br />

<strong>de</strong>s Zugangs zu <strong>de</strong>n Einrichtungen und<br />

Diensten stellt einen geldwerten Vorteil<br />

dar im Sinne <strong>de</strong>s Steuer- und Sozialversicherungsrechts<br />

(vergleiche die Ausführungen<br />

auf dieser Seite).<br />

Ausnahme: Sachlicher Grund zur unterschiedlichen<br />

Behandlung<br />

Dem Leiharbeitnehmer ist Zugang zu<br />

<strong>de</strong>n Gemeinschaftseinrichtungen und<br />

-diens ten unter <strong>de</strong>n gleichen Bedingungen<br />

zu gewähren wie vergleichbaren<br />

Arbeitnehmern im jeweiligen Einsatzbetrieb,<br />

falls und soweit nicht eine unterschiedliche<br />

Behandlung aus sachlichen<br />

Grün<strong>de</strong>n gerechtfertigt ist. Nach <strong>de</strong>r<br />

Gesetzesbegründung kann ein an <strong>de</strong>r<br />

individuellen Einsatzdauer gemessen<br />

unverhältnismäßig hoher Organisations-<br />

o<strong>de</strong>r Verwaltungsaufwand bei <strong>de</strong>r<br />

Gewährung <strong>de</strong>s Zugangs ein sachlicher<br />

Grund sein.<br />

Beispiel (nach Hamann NZA 2011, 70,<br />

77): Eine Benutzungsregelung für einen<br />

Betriebskin<strong>de</strong>rgarten schließt Arbeitnehmer<br />

aus, die voraussichtlich nicht<br />

länger als ein Jahr im Betrieb tätig sein<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Anspruch ist durchsetzbar und<br />

bußgeldbewehrt<br />

Gewährt <strong>de</strong>r Entleiher <strong>de</strong>n Zugang nicht,<br />

kann <strong>de</strong>r Leiharbeitnehmer auf Zugang<br />

klagen und Scha<strong>de</strong>nsersatz verlangen,<br />

wenn ihm <strong>de</strong>r Zugang ohne sachlichen<br />

Grund verwehrt wird. Ein Verstoß gegen<br />

die Zugangsverpfl ichtung kann als Ordnungswidrigkeit<br />

mit Bußgeld von bis zu<br />

2.500 Euro geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

personalmagazin 11 / 11<br />

Dr. André Zimmermann<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />

Allen & Overy LLP,<br />

Frankfurt<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thom<strong>as</strong>.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />

Leistungen an Betriebsfrem<strong>de</strong><br />

ENTGELTABRECHNUNG<br />

Die neue Pfl icht zur Teilhabe an Gemeinschaftseinrichtungen muss <strong>de</strong>r Praktiker<br />

auch bei <strong>de</strong>r Entgeltabrechnung berücksichtigen. Wir haben dazu einen<br />

Entgeltspezialisten befragt.<br />

Mir <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Arbeitnehmerüberl<strong>as</strong>sungsgesetzes<br />

holen sich die Zeitarbeitsfi rmen eine neue<br />

Lohnart ins Haus: die Lohnzahlung Dritter. Dem<br />

Lohnsteuerabzug – und damit auch <strong>de</strong>r Sozialversicherungspfl<br />

icht – unterliegt auch <strong>de</strong>r Arbeitslohn, <strong>de</strong>r von<br />

einem Dritten, also <strong>de</strong>m Entleihunternehmen, <strong>de</strong>m<br />

Arbeitnehmer zugewen<strong>de</strong>t wird. Der § 38 Abs. 1 Satz<br />

3 EStG verpfl ichtet <strong>de</strong>n eigentlichen Arbeitgeber, also<br />

die Zeitarbeitsfi rma, dazu, die Lohnsteuer auf Drittlöhne<br />

einzubehalten, wenn „<strong>de</strong>r Arbeitgeber weiß o<strong>de</strong>r<br />

erkennen kann“, d<strong>as</strong>s <strong>de</strong>rartige geldwerte Vorteile<br />

vom Entleihunternehmen erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Da <strong>de</strong>r Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen für<br />

Leiharbeitnehmer ab 1. Dezember 2011 gesetzlich<br />

geregelt ist, müssen die Zeitarbeitsunternehmen<br />

klären, ob durch die Nutzung geldwerte Vorteile bei<br />

Andre<strong>as</strong> Sprenger,<br />

Steuerberater und Seminarreferent<br />

für Fragen <strong>de</strong>r<br />

Entgeltabrechnung<br />

ihren Mitarbeitern entstehen. Häufi gster Punkt wird vermutlich die Nutzung von Kantinen<br />

sein. Hier entsteht ein geldwerter Vorteil, wenn <strong>de</strong>r Zeitarbeitnehmer weniger als die aktuellen<br />

Sachbezugswerte für d<strong>as</strong> Essen bezahlen muss. Für 2011 sind d<strong>as</strong> 2,83 Euro für ein<br />

Mittag- o<strong>de</strong>r Aben<strong>de</strong>ssen beziehungsweise 1,53 Euro für ein Frühstück. Die Praxis zeigt,<br />

d<strong>as</strong>s in <strong>de</strong>n meisten Kantinen diese Min<strong>de</strong>stbeträge erhoben wer<strong>de</strong>n – gera<strong>de</strong> um die<br />

geldwerten Vorteile zu vermei<strong>de</strong>n. Auch die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen führt<br />

zu keinem geldwerten Vorteil, wenn sich damit die Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>s Zeitarbeitnehmers<br />

im Einsatzunternehmen erhöht (vergleiche 19.7. LStR 2011). Die Überl<strong>as</strong>sung von<br />

Parkplätzen auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> bleibt – auch bei Nutzung durch Zeitarbeitnehmer<br />

– steuerfrei, solange die Parkplätze nicht namentlich zugeordnet sind. Dies gilt auch dann,<br />

wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber die Betriebsparkplätze angemietet hat.<br />

Im Übrigen gilt die Faustformel: Alle Zuwendungen, die d<strong>as</strong> Entleihunternehmen als<br />

geldwerte Vorteile bei <strong>de</strong>r „Stammbelegschaft“ erf<strong>as</strong>st, müssen zukünftig auch die<br />

Verleihunternehmen als geldwerte Vorteile erf<strong>as</strong>sen. Steuerbefreiungen – wie zum<br />

Beispiel für die Betreuung nicht schulpfl ichtiger Kin<strong>de</strong>r – gelten für die Zeitarbeitnehmer<br />

im gleichen Maße. D<strong>as</strong> wird in <strong>de</strong>r Fachliteratur zwar gelegentlich bezweifelt, aber es ist<br />

davon auszugehen, d<strong>as</strong>s die Finanzämter diese Leistungen als „arbeitgeberveranl<strong>as</strong>st“<br />

akzeptieren. Es wäre sinnvoll, wenn die Entleihunternehmen die Zeitarbeitsunternehmen<br />

darüber informieren, welche geldwerten Vorteile in welcher Höhe <strong>de</strong>n Zeitarbeitnehmern<br />

aufgrund <strong>de</strong>r neuen Rechtslage zugewandt wer<strong>de</strong>n.<br />

Von Andre<strong>as</strong> Sprenger.

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